freiberuflicher tätowierer!

3 Antworten

Du musst Dich dringend von einem Steuerberater beraten lassen - Hier liegt ohnehin Scheinselbständigkeit vor.

Wenn Du 119 Brutto nimmst hast Du nach Abführen der Mehrwertsteuer also 100 Euro Einnahmen. Von diesen 100 zahlst Du an Deinen gleichberechtigten Geschäftspartner 40 Euro. Du selbst hast also noch 60 Euro. Davon zahlst Du Einkommenssteuer, Rentenversicherung, Pflegeversicherung,Krankenversicherung, Unfallversicherung, Material nicht zu vergessen und Einkommenssteuer. Bleibt also noch etwa XX Euro für Dich.

Du bist kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender! Genaueres solltest du mit deinem Steuerberater klären. Wenn du deine Tätigkeit im STudio deines Partners ausübst, bist du meiner Meinung nach nur Scheinselbständig und wenn du Pech hast, wird deine Tätigkeit als unselbständige steuer- und Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bewertet und ihr müsst alle fälligen Beiträge nachzahlen. Also besprich besser alles genau mit deinem Steuerberater.

Niklaus  27.11.2008, 10:29

Richtig