Fragen zum Hauskauf unter Wert des Hauses

5 Antworten

Da werden die Geschwister zu Recht Ärger machen. Das wäre ja auch Betrug an ihnen.

Bernadett 
Fragesteller
 09.01.2014, 13:36

Die Geschwister haben alle keinen Kontakt zum Vater und wollen auch keinen.

FeeGoToCof  09.01.2014, 13:49
@Bernadett

So mancher kontaktunwillige Erbe freute sich dann doch über den Todesfall.

Man muss dazu sagen, dass seine Geschwister keinen Kontakt zum Vater haben und auch keinen Kontakt wollen.

Des weiteren wohnen wir in Österreich, keine Ahnung ob das von Bedeutung ist.

Bennykater  09.01.2014, 19:59

Dann steht den Geschwistern aber dennoch ihr Pflichtteil zu. Und wenn ich als eines dieser Geschwister mitbekäme, dass Vattern das Haus zu einem Bruchteil verkauft hat, würde ich mich wehren... Soweit mir bekannt ist, müsstet ihr sie im Todesfall dennoch zum regulären Marktwert auf ihr Pflichtteil auszahlen - mindestens innerhalb der nächsten 10 Jahre. Da solltet Ihr unbedingt mit einem Anwalt sprechen, wie es mit dem Erbrecht aussieht. Das könnte für euch sehr teuer werden.

Nein es gibt da keine Probleme. Du mußt nur dem Finanzamt den richtigen Wert angeben für die Bemessung der Grunderwerbssteuer.

Schenkungssteuer fällt wohl nicht an, denn der Freibetrag ist € 400.000,0o nach § 16 ErbStG.

Aber Ihr solltest das mit dem Finanzamt besprechen, damit keinen Ärger gibt.

FeeGoToCof  09.01.2014, 13:49

Das Erbrecht sieht dies anders!

Ja, das wird Probleme geben. Und zwar dann, wenn der Vater innerhalb der nächsten 10Jahre verstirbt.

Dann kann die Differenz zum eigentlichen Wert geltend gemacht werden und gereicht Euch spätestens dann zum "Nachteil", was ja nur "gerecht" wäre.

Erst mal bekommt ihr Probleme mit dem Finanzamt:

"Ebenfalls ungnädig reagieren Finanzbeamte, wenn Eltern ihren Kindern Immobilien zu einem deutlich unter dem Verkehrswert liegenden Preis verkaufen.
Dann unterstellt der Fiskus nämlich eine gemischte Schenkung und fordert Schenkungssteuer."

Ausführlich: http://www.guter-rat.de/wirtschaften/recht/geschenke-ja-bitte-steuern-nein-danke

Tigerkater  09.01.2014, 14:51

Ist der Grenzwert für eine Schenkungssteuer nicht deutlich höher als der hier angegebene tatsächliche Kaufwert ?

Auskunft  10.01.2014, 10:51
@Tigerkater

Ja, daran hatte ich nicht gedacht.