FORMULIERUNG der Ordnungswidrigkeit § 37 Abs. 2 § 49 StVO § 24 StVG 132 BKat?

2 Antworten

Hallo jodydancecs,

auf Dich kommt der folgende Bußgeldbescheid zu:

Tatbestandsnummer; 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot Nein
A - Verstoß

Der A - Verstoß hat für Jemanden der sich noch in der Probezeit befindet zur Folge,

  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Währe die Ampel länger als eine Sekunde Rot gewesen hätte der Tatvorwurf wie folgt gelautet:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Schöne Grüße
TheGrow

jodydancecs 
Fragesteller
 16.07.2018, 18:00

Vielen Dank.

Anwalt oder Rechtsbeihilfe besuchen. Die erklären dir das.

TheGrow  16.07.2018, 15:50

Oder er besucht dieses Forum, denn so eine einfache Frage kann man auch ohne Rechtsanwalt oder Rechtshilfe beantworten