Darf man mit einem 9-Sitzer auf einem Ausgeschilderten PKW Parkplatz Parken?
Hallo, wir haben unseren 9-Sitzer auf einem mit diesem Schild beschilderten Bereich geparkt:
http://www.pitopia.de/pictures/standard/c/creative/14/creative_723114.jpg
Darauf haben wir einen Strafzettel bekommen mit dem Tatvorwurf: "Sie parkten auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war. ERLÄUTERUNG: nur für PKWs § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKAT"
Jedoch ist mir diese Begründung nicht sehr plausibel, da dieses Fahrzeug mit der Fahrerlaubniss "B" also für PKWs geführt werden darf.
Kann mich jemand eines besseren belehren?
Danke im vorraus und MFG Andy
1 Antwort
Grundsätzlich kommt es nicht auf die Fahrerlaubnis an, die benötigt wird, sondern um die Zulassung des Kfz, also die Betriebserlaubnis. Ist dein 9 sitziges Kfz laut Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung ein Fahrzeug der Klasse M, also Pkw, so ist die Verwarnung nicht rechtens. Papiere kopieren und zusammen mit den Strafzettel an die Verwaltungsbehörde schicken. Wird dann regelmäßig eingestellt.
Es kommt also nur darauf an, ob dein Kfz ein Pkw ist oder zulassungsrechtlich nicht.