Firmenwagen verkauf/ Kredit auslösen / Gewinn

2 Antworten

Das was die Steuerberaterin schreibt ist richtig und ganz einfach zu verstehen:

  • Wenn das Auto verkauft würde:

die Umsatzsteuer davon musst du selbstverständlich abführen.

Da über die Abschreibung das Auto in voller Höhe gewinnmindernd durch die Ab- schreibung geltend gemacht wurde, würde ein Verkaufserlös daher sich einkommen- steuerlich gewinnerhöhend auswirken. Der Nettoverkaufspreis schlägt sich auf das Betriebsergebnis voll gewinnerhöhend nieder.

Wenn das Finanzierungs-Darlehens des Autos in voller Höhe zurückbezahlt wird, hat das auf das Ergebnis keine Auswirkung - führt also zu keinem Verlust! Bei der Finanzierung sind lediglich die Zinsen als Aufwand gewinnmindernd geltend zu machen. Die Tilgung des Darlehens wirkt sich nicht dauf den Gewinn aus.

Zu deiner Frage 1: natürlich hast du einen Mehrgewinn in diesem Jahr, du hast ja auch das Auto bereits steuerlich voll abgeschrieben owohl es ja noch einen Wert hat!

Zu deiner Frage 2: Die Ablösung des Darlehens wirkt sich nicht gewinnmindernd aus, du hast ja das Auto bereits über die Abschreibung geltend gemacht! Das wäre ja dann doppelt geltend gemacht.

Wenn das Auto nicht für die Verwendung passt, so liegt das an deiner Entscheidung, du hast ja das Auto schließlich ausgwählt. Also wirst du wohl oder übel den alten Wagen verkaufen und eventuell ein anderes Fahrzeug leasen. Wer selbständig ist, sollte sich auch ökonomisch d.h. kostenbewusst verhalten, denn schliesslich ist es ja dein Geld das da auf dem Spiel steht.

Was ist an der Aussage der Steuerberaterin nicht zu verstehen? "...Verkaufspreis in voller Höhe auch Gewinn."

Zu 2 - Es ist mir immer wieder unverständlich, wie Leute als UnternehmerIn unterwegs sein wollen, wenn der Unterschied zwischen Betriebsausgabe erfolgsneutral und anderen Aufwendungen nicht geläufig ist.

Schon die einfache Logik sollte klar machen: Hier würde der Gewinn mehrfach geschmälert. Das dieses nicht im Ansinnen des Gesetzes sein kann ist doch klar.

Man kann doch wohl verstehen, dass die Anschaffungskosten eines Auto über die Jahre verteilt zu Kosten wird. Der Vorgang nennt sich Abschreibung.

Weshalb sollte jetzt die Tilgung des Darlehens weitere Kosten verursachen? Dann würde man das Auto ja zweimal geltend machen. Die Tilgung der Restschuld wirkt sich nicht aus. Von Zinsen und Gebühren wäre gesondert zu reden, da die natürlich Kosten darstellen und nicht Bestandteil der bisherigen Abschreibungen waren.

Ob ein Auto 100% betrieblich genutzt werden kann, also kein Eigenverbrauch unterstellt wird, da kommt es sehr auf das Fahrzeug an. Man sollte sich da vorher beraten lassen. Ebenso wie ich es nicht fassen kann, wenn jemand ein Auto kauft, eine nicht unwesentliche Investition und dann schreibt: "ist für meine neue selbständige Tätigkeit ungeeignet."

Übrigens: Wenn das Auto nur Probleme macht, dann muss man sich auch über die eigene Haftung im Bereich Gewährleistung im Klaren sein.

Ich kann nur empfehlen, bei so wenig Vorgängen eine Fehlerquote im Vorgehen von 100%: Hohl Dir einen Unternehmensberater oder eine -beraterin. Die mal die ganzen Risiken raus ziehen soll. So kann man die Chancen nämlich beerdigen. Es werden Kosten in der Gründungszeit getragen, wo für das Geld vermutlich andere Aufwendungen viel wichtiger gewesen wären. Hat man Glück verlängert das nur die Gründungszeit. Läuft es normal rutscht man auf diesem Weg in die Geschäftsaufgabe, da die Aufwendungen nicht mehr gestemmt werden können.