Firmenwagen - Bezahlung Reparatur?

6 Antworten

Letztlich wird mit Deiner Bezahlung der Wertverlust für das Auto ausgeglichen. Ob die Schäden tatsächlich repariert werden / wurden ist unerheblich. Da die Nachfolgebesitzerin keinen gesteigerten Wert auf die Behebung legt, wird der Schaden nicht repariert.

Beim finalen Verkauf des Fahrzeugs durch die Leasingfirma wird dann ein geringerer Wert erzielt werden (wg. den Mängeln) und dann wird das Geld von Dir mit in einen Topf geworfen, damit die Leasingkalkulation letztlich für die Gesellschaft aufgeht.

Es ist keiner verpflichtet irgendwelche Schäden reparieren zu lassen; weder bei Kostenvoranschlag oder Gutachten. 

Du hast doch ein Entgelt für die Nutzung gezahlt. Alles kleinere Schäden; ob du überhaupt ZAHLEN musstest!

Du könntest z.B. die Reparaturkosten von deiner Steuer absetzen. Dafür braucht es eine Rechnung von der Werkstatt. Wäre interessant, wo die jetzt so eine Rechnung hernehmen.

Es wundert mich, daß du das bezahlen mußtest, das waren doch keine vorsätzlichen Beschädigungen, oder?

Irgendwann bei der Rückgabe des Leasingwagens werden die Reparaturen ja fällig oder die Kosten zumindest vom Rückgabewert abgezogen. Daher kann es dir egal sein ob die Reparaturen jetzt oder später vorgenommen werden. Irgendwann würde es "auf den Tisch" kommen. Dann bist du jetzt fertig damit und gut ist es.

(wobei ich erstaunt bin, dass man als Mitarbeiter das bezahlen muss. Das kenne ich so nicht aus den Firmen, bei denen ich bisher gearbeitet habe).