Finanzierung geplatzt. Notarkostem am Hals.

6 Antworten

Hi PuchatekJo,

leider muss ich den anderen Recht geben. Grundsätzlich hat die Partei die Kosten für die Erstellung des Kaufvertrages zu zahlen, der vom Kauf zurücktritt. Du hast der Erstellung eines Kaufvertrages zugestimmt und bist im Nachhinein zurückgetreten.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du es nochmals einen Anwalt prüfen lassen. Vielleicht findet er einen Formfehler, wobei man da bei einem Notar nicht zu viel erwarten darf.

lesterb42  06.11.2014, 12:57

Welche Rechtschutzversicherung versichert Risiken, die mit einem Grundstückskaufvertrag einhergehen ? Üblicherweise sind solche Verträge ausgeschlossen, weil Rechtsstreite in diesem Bereich wegen der hohen Streitwerte auch mit hohen Kosten verbunden sind.

atlas100  21.03.2020, 19:47

Das stimmt nicht. Wenn der Käufer nicht bezahlt, so kann der Verkäufer zurücktreten. Also muss nicht der Verkäufer bezahlen wenn er vom Vertrag zurücktritt, sondern der, der den Rücktritt ausgelöst hat.

Notare sind an eine Gebührenordnung gebunden:

  1. Wenn sie eine Rechnung verschicken dann ist die im Zweifelsfall wasserdicht.
  2. Gebührenordnungen verbieten Kulanz.
  3. Ob bei Nicht-Unterzeichnung trotzdem Gebühren fällig werden regelt eben die GO.
  4. Allerdings: Was ist denn ein VORLÄUFIGER Kaufvertrag ? Kauft man da vorläufig ?
PuchatekJo 
Fragesteller
 20.11.2014, 11:10

Danke für die Antwort. Es war ein Entwurf des Kufvertrages. Dass dieses um die 800€ kosten soll ist mir bisschen fraglich.Ein Einfaches vorgefertigtes Schreiben mit den Details der Immobilie wo man nur im Kopf den Käufer eintragen muss.

Es gibt in der Gebührenordnung der Notare keine Lücken. Sie müssen leider zahlen, falls Sie nicht doch noch eine Bank finden, die Ihren Kaufwunsch finanziell unterstützt.

Du wirst zahlen müssen...Kulanz darfst Du nicht erwarten

der Notar hat für dich einen Auftrag ausgeführt und daher stammen die Gebühren. Ob nun daraus ein Kauf wurde spielt hier keine Rolle