Feuchte Wand in Mietwohnung
Guten Morgen,
meine Oma hatte vor ein paar Wochen Schimmel im Schlafzimmer an der Außenwand und einer Wand daneben. Lt. Vermieter sei dies ein Lüftungsfehler gewesen. Sprich meine Oma musste es selber zahlen. Also kam eine Firma hat erstmal alles getrocknet und die Wand komplett neu verputzt. Wir haben dann dort alles neu renoviert und das ganze ist jetzt seit 2 Wochen fertig gewesen. Vorgestern komme ich bei meiner Oma an und sie war total aus dem Häusschen, ich solle mir die Außenwand im Schlafzimmer mal anschauen. Ich hatte die Hand danach wirklich klatsch nass, die ganze neu gemacht Wand war nass... da kann mir doch keiner mehr erzählen, dass das durch falsches Lüften kommt, nicht innerhalb der Zeit. Wer kommt denn für den Schaden jetzt auf? Selbst ein Sachverständiger würde doch jetzt sagen, dass das nicht meine Oma Schuld sein kann. Muss der Vermieter jetzt auch die renovierung bezahlen? Immerhin ist alles ganz frisch erst gemacht worden.
13 Antworten
ihr müsst einen gutachten holen...der euch bestätigt das es nicht die schuld deiner oma ist..sonst meint der vermieter er kommt wieder mit seinen aussage durch...das sagen vermieter sehr gerne man würde nicht lüften...
Deine Oma sollte eine Firma beauftragen die eine Feuchtemessung der Wand vornimmt, dadurch sieht man, ob die Wand feucht ist und zwar in der Bausubstanz, da die Messung bis unter den Putz vorgenommen wird.
Ist die Wand feucht ist das kein Heiz- und Lüftungsfehler, sondern die Ursache ist bauseits und vom Vermieter zu beseitigen.
Am besten schriftlich dem Vermieter melden, verlangen einen Gutachter zu holen und dann je nach dem soll der Vermieter Abhilfe schaffen.
Es muss erst einmal die Ursache der Feuchtigkeit festgestellt werden. Es können Kältebrücken sein oder eine undichte Stelle im Mauerwerk oder Dach. Wenn der Verursacher festgestellt ist, dann kann man überlegen, wer die Renovierung zun zahlen hat. Deine Oma soll sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ggfls. mit Mietminderung drohen, wenn er sich nicht um die Nässe kümmert.
Hier wurde ja die Wand getrocknet und neu verputzt. Das nach Verputzen wiederum eine Feuchte vorliegt, ist ganz normal, muss aber durch Heizen im Herbst/Winter ausgeglichen werden.
Die Ausrede mit dem falschen Lüften ist die Standardantwort bei soclehn Fällen. Kann man denn an der Aussenwand irgendwelche Beschädigungen erkennen, die einen Wassereinlauf vermuten lassen? Denn wenn die Wand so nass ist, dann ist es ein baulicher Mangel, den Deine Oma nicht zu verantworten hat. Dann ist der VErmieter auch zur Rückzahlung der bereits vorgenommenen Renovierung verpflichtet, da der Schaden ja von seiner Seite aus vorliegt. Mieterbund kann helfen.
In diesem Fall muß der Mieter mit dem Vermieter reden, eventuell sogar den Fall schriftlich mitteilen, was meistens, je nachdem wie das Verhältnis zum Vermieter ist, das Beste ist. Wichtig ist immer sich Zeugen zu beschaffen und ev. Bilder davon machen!
Wenn der Vermieter sich quer stellt und diesen Schaden und die dem Vermieter entstandene Kosten nicht bezahlen will, da hilft meistens nur ein Sachverständiger, der den Schaden begutachtet. Bei Uneinigkeiten dann einen Anwalt einschalten und die Kosten vom Vermieter bezahlen lassen. Sehr nützlich ist zum Beispiel ein Mieterschutzbund, der dann den ganzen Schriftverkehr macht. Liebe Grüße Bherka