Fensterwechsel - Was darf ich meinem Vermieter berechnen?

10 Antworten

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Neuanschaffung eines zu installierenden Rollos durch den Austausch in Rechnung stellen?

Sind es Deine Rollos oder gehören die dem Vermieter? befinden sich die Rollos in deinem Eigentum, musst Du für Ersatz sorgen. Anders wäre es vielleicht, wenn es hier eine Vereinbarung gibt, wonach die Rollläden in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind. Gehören die Rollos dem Vermieter und sich Teil der Mietsache, muss der Vermieter Ersatz beschaffen.

Ist also eine Minderung der Miete für 1 Monat berechtigt

Eine Mietminderung kannst Du nur für den Zeitraum der tatsächlichen Beeinträchtigung geltend machen. Im Zweifel nur für einen Tag. Als kleines Beispiel: Angenommen Du hast eine Gesamtmiete von 400,00 € und minderst um 20% für einen Tag, so entspricht das einem Betrag von 2,58 €. Rechne nun noch Porto und Material für das Minderungsschreiben dazu und überlege, ob sich die Mühe lohnt.

Hier würde ich mich einfach mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 15:40

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe die Rollos in der Wohnung übernehmen können. Das heißt: bei Wohnungsübernahme waren die von der Vormieterin bereits drin. Sie sind also Bestandteil des von mir angemieteten Gegenstands bzw. mit Übernahme der Wohnung vom Vormieter an den Eigentümer in dessen Eigentum übergegangen, richtig? (Danke, dass mal jemand fragt!) So begründe ich nämlich meine Frage letztlich auch... Ich habe Rollos vorgefunden beim Einzug und darf davon ausgehen, dass diese zum Mietgegenstand gehören und somit sollte der Vermieter diesen ursprünglichen Zustand doch auch herstellen bei einer Umbaumaßnahme.........

Die Baumaßnahme wird mein Schlafzimmer mit Sicherheit mehr als einen Tag beeinflussen. Erstens wegen der Tage der Bauarbeiten selbst und zweitens wegen der Vorbereitung auf die Arbeiten und mit Sicherheit auch Nacharbeiten nach deren Verlassen und "Beenden" der Bauarbeiten. Davon gehe ich schlicht aus, weil ich es von anderen Betroffenen in den umliegenden Blöcken bereits gehört habe. In erster Linie geht es mir aber um die Kosten der Rollos, weil ich nicht einsehe etwas zu kaufen, was vorher auch schon da war. Wenn das erstattet wird und so der Ursprungszustand hergestellt ist, stellt sich für mich die Frage einer möglichen Minderung der Miete wegen Unnutzbarkeit des Schlafzimmers nicht.

ChristianLE  03.09.2014, 15:46
@Saggse83
Sie sind also Bestandteil des von mir angemieteten Gegenstands bzw. mit Übernahme der Wohnung vom Vormieter an den Eigentümer in dessen Eigentum übergegangen, richtig?

Jein! Hier stellt sich die Frage, ob Du die Rollos direkt vom Vormieter übernommen hast, also diese in Dein Eigentum übergegangen sind, oder der Vermieter diese übernommen hat. Was sagt denn das Übergabeprotokoll hierzu? Steht dort etwas in der Art: "Rollos vom Vormieter" hast Du schlechte Karten.

Selbst Wenn: Fragen kostet nichts

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 16:00
@ChristianLE

Ich bin mir an DER Stelle nicht so 100%ig sicher. Ich weiß noch, dass ich bei der Übernahme der Wohnung von der TLG damals mich freute, dass bereits Rollos in der Wohnung an allen 11 (!!) Fenstern drin/dran sind und ich keine kaufen müsste. Ob DAS aber irgendwo schriftlich geschrieben steht, wage ich zu bezweifeln.... Man hat nur Mängel wie gerissene Bodenfließen und vorhandene Dübellöcher aufgeschrieben. Aber es KANN auch sein, dass darin steht: in allen Zimmern Rollos vorhanden. Ich schaue da auch heute Abend definitiv drauf. Befürchte aber, es steht nicht da.

Die bloße Tatsache, dass die Rollos bei Übernahme der Wohnung bereits installiert waren reicht da wohl nicht als Argument? Wenn man davon ausgeht, dass ich es nicht schriftlich habe...

ChristianLE  03.09.2014, 16:08
@Saggse83

Wenn da nichts drin steht, wird es schwierig. Im Zweifel weiß der Vermieter ja auch nicht, ob die bereits drin waren (wenn es einen neuen Vermieter gibt). Der sieht die Rollos, die nicht vertraglich erwähnt sind und geht folglich davon aus, dass die in deinem Besitz sind.

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 16:10
@Saggse83

Nachtrag:

Ich habe die Wohnung übrigens bezogen, nachdem sie (Zitat bei der Wohnungsbesichtigung mit mehreren Interessenten) schon ein paar Monate leer stünde. Ich habe die Wohnung nicht direkt von einem Vormieter übernommen - sie stand zunächst leer über einen längeren Zeitraum (3-4 Monate wohl)

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 16:12
@ChristianLE

Mh, Scheibenkleister. Vielleicht bringt mir das Alter der Rollos etwas. Deren Kennzeichnungen haben sich nämlich, soweit ich das nachvollziehen konnte in Recherchen um die Kosten für Rollos/Verdunklungsrollos optisch verändert.

Ich kann schlecht vor 2 Jahren Rollos gekauft haben, die zuletzt vor 5 Jahren produziert worden sind... Wäre jedenfalls ein Argument.

ChristianLE  03.09.2014, 16:28
@Saggse83
Ich habe die Wohnung nicht direkt von einem Vormieter übernommen - sie stand zunächst leer über einen längeren Zeitraum

Klar, aber das heißt längst nicht, dass die Rollos da schon da waren. Wie gesagt: Sind die Dinger in den Unterlagen nicht erwähnt, sind die für den Vermieter auch nicht existent und somit Deine.

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 16:33
@ChristianLE

Leider klar und deutlich verstanden und befürchtet, bei Deiner ersten, deutlichen Ausführung. Schei*e.

Aber hey! Ich kann auch hartnäckig und nervig sein ! ;)

Du kannst nichts in Rechnung stellen und auch die Miete nicht mindern. Aber Du kannst die Wohnung fristgerecht kündigen wenn Du nicht mit den Fenstern einverstanden bist.

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 15:02

Danke. Für's Nichtlesen und irgendwas Niederschreiben.

Soweit ich weiß muss dein Vermieter für die Kosten aufkommen (bzw. Miete mindern) für die Nacht wo deine Wohnung unnützeste ist, jedoch weiß ich nicht wie es ist wenn es wie bei die um nur einen Raum geht... Für die Kosten der Rollos bist du selbst verantwortlich...

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 14:30

Rollos selbst bezahlen?

Ätzend. Ist nicht gerade das, was ich lesen wollte ;)

Aber danke!

Ich behaupte mal für mich selbst, dass der Vermieter (TAG) nur müde darüber lachen wird, wenn ich mit der Forderung auf Mietminderung wegen nicht nutzbaren Schlafzimmer ankomme. Obwohl es insgesamt ätzend ist. Wo schläft man denn? Kann nicht sein, dass man zu zweit GEZWUNGEN wird auf dem Sofa (ohne "Schlaffunktion") o.ä. zu schlafen, weil das Schlafzimmer eine Baustelle ist und das alles muss geduldet und ertragen werden.

Dass die Wohnung EIN neues Fenster braucht, um Brandschutzbestimmungen zu erfüllen, ist sicher nicht erst seit gestern bekannt. Aber während des Leerstandes der Wohnung wurde nichts gemacht. Sinnlos.....

  1. Für die Rollos wirst du keinen Ersatz bekommen.

  2. Die Miete wirst du nicht mindern können, zumindest nicht für den ganzen Monat, sondern nur für den Tag der Beeinträchtigungen. Willst du dich wirklich wegen Eineurofuffzich mit deinem Vermieter anlegen?

  3. Wieso sollte dein Schlafzimmer nicht nutzbar sein?

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 14:38

1.) habe ich befürchtet

2.) JA! Weil ich in letzter Zeit immer nur höre: ich muss. Ich muss dafür sorgen, dass die rein kommen. Ich muss dafür sorgen, dass ich mehrere Termine zur Verfügung stehe. Ich muss vorbereiten (Platz schaffen).... siehe 3.)

3.) Weil bisher keine der Baustellen in kurzer Zeit fertiggestellt war und ich mit Sicherheit nicht im Dreck der Baustelle schlafen werde bzw. ich mir gar nicht vorstellen kann, wie in meinem kleinen Schlafzimmer das aussehen soll, wenn das unter den Fenstern platzierte Doppelbett in den nicht bettbreiten Freiraum vor einen von zwei Kleiderschränken geschoben werden muss, um an die Fenster zu kommen und wahrscheinlich jede Bewegungsmöglichkeit/Zugangsmöglichkeit zu 100% nehmen wird.

Zwei Fenster herausnehmen, Trockenbauarbeiten zur Anpassung und Einsetzen eines neuen Fensters sind innerhalb eines Arbeitstages zu schaffen ! (z.B. Montag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr.) Dann kannst Du Montag Abend Dein Schlafzimmer wieder benutzen ! Der Vermieter sollte Dir ein neues Rollo spendieren, wenn vorher eines dran war !

Saggse83 
Fragesteller
 03.09.2014, 14:56

Wenn es nach mir ginge, wäre dieser Ablauf auch den Umständen entsprechend meine Vorstellung der Bauweise.

Ich gebe Dir mal ein Beispiel der Arbeitsweise bisher (man hat im Hausflur ebenfalls ein großes Fenster eingebaut).

Tag 1: alles aufreißen, Fenster einbauen. Wochen später: Holzlatten sind im Treppenhaus zu finden und am nächsten Tag bilden diese ein Gerüst um das neue Fenster Wochen vergehen.. nichts passiert - Dreck im Hausflur liegt und liegt.. Plötzlich stehen Gipsplatten im Hausflur - am Abend sind 6 Platten an der Decke angeschraubt. Folgetag: Verputzen der angeschraubten Platten. Das läuft jetzt insgesamt seit..... 8 Wochen? Fertig ist das noch immer nicht. Obwohl die "Baustelle" frei zugänglich zu sein scheint. Handwerker kommen ja immer mal wieder. Und dann wieder nicht.