Vermieter hält sich nicht an absprachen.. Miete Mindern?!??

4 Antworten

Im Allgemeinen ist es so, 

solche Absprachen wie du beschreibst bedarf es der Schriftform, sonst ist es auf gut deutsch nur heiße Luft. Wenn ihr das schriftlich festgehalten habt, kannst du eine Mietminderung veranlassen, aber dabei musst du auch wieder darauf achten deinem Vermieter eine Frist zu setzen in dem du ihm erneut darum bittest die Mängel zu beseitigen, wenn er diese Mängel innerhalb der Frist nicht beseitigt kannst du eine Mietminderung verlange, aber wohlgemerkt eine angemessene, da würde ich mich mal genauer erkundigen. 

Persönlich gesagt, würde ich an deiner Stelle mir eine andere Wohnung suchen und ihn beim Mieterbund melden, ob das was bringt ist zu bezweifeln. 

icet411  19.10.2016, 11:37

Ach und eine Kaution kann der Vermieter selbst festlegen in der Regeln werden hierfür 3 Monatskaltmieten pauschalisiert. Es gibt aber auch andere Regelungen mit einer Bürgschaft zum Beispiel. 

GANZ WICHTIG immer alles schriftlich vereinbaren zuSAGEN nützen gar nichts und werden oft nicht eingehalten.

Wenn du das also alles schriftlich hast und es wie beschrieben in der Wohnung aussieht (keine Bilder da), dann ist zu über legen, ob die Wohnung überhaupt bewohnbar ist.

Dann könntest du theoretisch ins Hotel gehen und vom Vermieter bezahlen lassen, bis die Wohnung fertig ist. ...aber das wirst Du so allein wohl nicht durchsetzen können.

Nimm dir einen (kräftigen und älteren) Bekannten der sich etwas auskennt mit, der deinen Rechten etwas deutlicher Nachdruck verleiht. Einfach nur damit der Miet-Hai sieht, dass er mit dir nicht alles machen kann. Unterschreib auf keinen Fall ein Übergabeprotokoll in dem die Mängel und Frist zur Beseitigung durch den VER-Mieter nicht einzeln aufgeführt sind.

Mietminderung auf jeden Fall. Ich würde sogar androhen gar keine Miete zu bezahlen und die Kaution sowieso erst wenn die Mängel beseitigt sind. ..aber wie gesagt, der Vermieter schüchtert dich ein und meint es mit dir so machen zu können. Hol dir "Verstärkung". 

Sie haben einen Mietvertrag. Soweit dort die von Ihnen angesprochenen ("versprochenen") Verbesserungen der Wohnung niedergelegt sind, haben Sie auch einen Anspruch drauf - sonst NICHT.

Soweit die Wohnung nicht den allgemeinen Anspüruchen genügt (Sicherheitsmängel, Kälte in der Wohnung, Schimmel etc.) können Sie die Miete mindern. Schreiben Sie Ihrem Vermieter mit Einschreiben mit Rückschein, welche Maßnahmen dieser ergreifen soll und drohen Sie mit einer Frist von z.B. 2 Wochen an, ab diesem Zeitpunkt die Miete zu mindern. Überweisen Sie dabei vor Mietminderung die Restmiete "unter Vorbehalt" - schreiben Sie das auf den Überweisungsträger als Vermerk.

Wieviel Geld in Abzug zu bringen ist entnehmen Sie bitte der Tabelle im Anhang.

Allerdings sind das hier nur allgemeine Ausführungen. Soweit Sie ALG2 beziehen, besteht die Möglichkeit, bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein zu beantragen. Damit können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen, der Sie dann quasi kostenlos (Selbstbehalt 10 EUR) berät.

Alternativ ist eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein möglich. Dort erhalten Sie gegen Zahlung der Mitgliedgebühr Rechtsberatung gratis.

Zudem könnte eine Mietrechtschutzversicherung für die Zukunft angezeigt sein.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Es sind immer nur Beispiele der Mietminderung, da diese erst im nachhinein durch das Gericht für den Einzelfall entschieden wird. Daher Achtung: Wer zuviel mindert, zahlt effektiv zu wenig Miete und bietet somit dann dem Vermieter, wenn sich der Rückstand auf 3 Monatsmieten addiert hat, einen Kündigungsgrund!

Ich würde mich an deiner Stelle schnellstmöglich mit dem Mieterbund in Verbindung setzen, und deinen Fall dort schildern. Die geben dir dann sofort Tipps, wie du dich weiter verhalten kannst. Bitte nicht lange warten, ansonsten könnte man dir vorwerfen dass es Dir nicht wirklich wichtig ist.