Felgenrandaufkleber-wie ist es genau

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

nein, erlaubt. 100%
ja, verboten. 0%
keine Ahnung. 0%

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur reflektierende Aufkleber bzw. Neonfarben (Tagesleuchtfarben) werden wie Rückstrahler betrachtet und benötigen eine Bauartgenehmigung gem. § 22a StVZO. Diese könnte theoretisch auch durch den Felgenhersteller erlangt werden. Es ist aber bisher kein Fall bekannt, in dem es so war. Aufgrund einer fehlenden Bauartgenehmigung wird der genannte Felgenaufkleber unzulässig. Nicht leuchtende bzw. nicht reflektiernde Aufkleber sind jedoch nicht zu beanstanden.

Eine "Felgenveredelung" ist, genau wie eine Räderreparatur grundsätzlich nicht verboten. Nur wenn die Gefüge- Struktur verändert wird, ist laut einer Verlautbarung des BMV ist eine weitere Nutzung unzulässig. Aufkleber verändern die Struktur der Felge aber nicht. Veränderungen der Struktur können z.B. durch Neulackierungen, Hochglanzverdichten oder Pulverbeschichtungen erfolgen.

Wenn es leuchtet oder reflektiert dann nix erlaubt... Normale farbaufkleber sind erlaubt.... Felgenfarbe sozusagen...

matheistnich 
Fragesteller
 16.07.2014, 23:49

auch keine weißen?

Honda1983  17.07.2014, 00:05

Wie gesagt nix reflektiert und leuchtet... Also nur Farbe weiß ja... Wie weiße Autos oder Motorräder...

Effigies  17.07.2014, 13:24
@matheistnich

Fahren ohne Betriebserlaubnis. 50€ und ne Mängelkarte. Wenn Du es dann nicht innerhalb der Frist behebst werden Maßńahmen ergriffen, bis zur Zwangsstillegung.

Gibt es eine vorgeschriebene Farbe für Felgen ?

matheistnich 
Fragesteller
 16.07.2014, 23:28

naja, das problem ist wohl eher, dass diese im dunklen leuchten.

Effigies  16.07.2014, 23:36
@matheistnich

Felgenstreifen leuchten nicht. WENN sie Leuchten wären es Reflektoren und da gelten andere Regeln. Die dürftest du dann aber auch nicht auf die Verkleidung kleben.

Effigies  17.07.2014, 00:08
@matheistnich

Ja, weil die Leuchten. Das ist eine Beleuchtung und die ist Zulassungspflichtig.

matheistnich 
Fragesteller
 17.07.2014, 00:10
@Effigies

naja die sind ja nur aufgeklebt & nicht irgendwie mitm' kabel verbunden

Effigies  17.07.2014, 02:03
@matheistnich

Glaubst Du beim TÜV arbeiten nur Deppen ?

Wenn es Licht emittiert ist es Beleuchtung. Da lassen die sich ned auf juristische Spitzfindigkeiten ein. Wo das seine Energie her bezieht ist egal, es leuchtet, es ist Beleuchtung.

nein, erlaubt.

Die sind zulässig!

matheistnich 
Fragesteller
 16.07.2014, 23:39

wieso so sicher? bei dem link steht ganz klar dass die nicht erlaubt sind..