Ist das legal (Motorradhelm)?
Hier auf gutefrage.net gehen die Meinungen darüber ja stark auseinander, also versuche ich es jetzt noch ein Mal:
Ist diese Beleuchtung am Helm legal? https://www.instagram.com/p/CQlzgS8Adqy/?utm_medium=share_sheet
Die einen meinen es ist verboten, die anderen wiederum sagen, es spricht nichts dagegen. Also, gibt es einen Paragraphen, der diese extra Beleuchtung am Helm verbietet?
7 Antworten
Immerhin: "Verkehrssicherheit hat für das BMVI oberste Priorität. Daher ist Kleidung sinnvoll, durch die Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind." Mit Verweis auf § 1 Absatz 2 StVO heißt es vom BMVI weiter: "Wichtig ist dabei, dass durch die Kleidung niemand gefährdet oder behindert wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine besonders auffällige Bekleidung die übrigen Verkehrsteilnehmer ablenkt und dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet. Dies gilt bei Motorradfahrern insbesondere für leuchtende Elemente an der Schutzkleidung oder am Schutzhelm."
Vom BStMI bekamen wir die Rückmeldung, dass zum einen das Signalbild zur Nachtzeit entscheidend sei. Weiter heißt es: "Die Bewertung der Zulässigkeit ist stets eine Entscheidung jedes Einzelfalles und unter anderem auch von der Ablenkung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beispielsweise durch Blendwirkung abhängig. Im Zweifelsfall ist auch die Einbindung amtlich anerkannter Sachverständiger der technischen Prüforganisationen denkbar."
https://www.motorradonline.de/ratgeber/lichter-an-motorradkleidung-und-helmen-konkrete-regelungen-gibt-es-nicht/
Wenn es eine Welle ist wirkt es 100pro ablenkend. Wenn dann starres Licht. Aber wie schon steht: Einzelfallentscheidung.
Ok, also kann man Glück haben und der Polizist hat nen guten Tag, oder eben auch nicht und man darf das Motorrad nach hause schieben?
Eigentlich musste dann nur die Beleuchtung ausmachen und kriegst n Owi verfahren. Eventuell wird auch angeordnet dass du die Beleuchtung entfernst
Wenn man den Artikel ganz liest, ist es klar dass es keine einheitliche Regelung gibt.
Reflektoren sind übrigens in Frankreich sogar vorgeschrieben, wenn die dann noch selbst leuchten, dürfte das umso besser sein.
Klar ist, dass man andere nicht blenden oder ablenken oder irritieren darf. Also Blaulicht, Stroboskop-Blitze, das wäre sicher Schluss.
Auch die Helligkeit dürfte man nicht beliebig aufdrehen, feste Regelungen gibt es aber nach dem Artikel keine (Lux oder Lumen Werte ..) Kommt dann drauf an, obs einem Polizisten missfällt, und wenn der mehr verlangt als Ausschalten, Bussgeld, Einspruch Gutachten ... was aber offenbar noch niemand durchgezogen hat bis zu einem Grundsatzurteil.
Danke für die Anmerkung. Genau das sollte damit verdeutlicht werden.
Ich habe dir schon das letzte mal geschrieben, dass es keine eindeutige gesetzliche Regelung für Motorradhelme gibt. Ob diese Lichtleiste also nun rot, grün, rosa oder eben in regenbogen Farben leuchtet ist vollkommen Wurscht..... Wenn du Angehalten werden solltest soll man dir zeigen wo genau steht das du so nicht Fahren darfst. Das können die aber nicht. Es ist also nicht konkret Erlaubt aber auch nicht ausdrücklich Verboten. Daran wird sich auch nichts ändern wenn du die Frage mehrfach raus haust.
Nun sagen hier aber viele etwas anderes. Deswegen habe ich die Frage noch ein Mal so gestellt in der Hoffnung eine eindeutige Antwort zu bekommen. Hier z.B.: https://www.gutefrage.net/frage/ist-das-legal-motorradhelm#answer-407492450
Lese dir doch mal bitte den Gesetzestext langsam und Wort für Wort durch. Es muss ein "geeigneter Helm" sein, also kein Skatebordhelm, Fahrradhelm oder so ein alter Soldatenhelm und du darfst niemanden Ablenken, Blenden, Irritieren, Gefährden usw... Wenn du jetzt mit blauem Blinklicht, sonstigen blinkenden Leuchten, Stroboskop Blitzen u.o.ä. durch die Gegend fährst ist das untersagt. Das war's dann aber auch schon. Etwas anderes steht da nicht.
Das ist mir klar, ich rede hier auch nicht von einer Regenbogenwelle oder so, sondern um nicht zu grell läuchtendes, maximal zweifarbiges Licht, ohne Bewegung, bzw. Einfarbiges Licht mit langsamen pulsieren.
Auf dieses Pulsieren würde ich verzichten aber sonst ist die Farbe völlig egal.
Leider muss ich dir da Wiedersprechen, da in Deutschland eine Fahrzeugbeleuchtung, und dazu zählt es, immer einer Norm entsprechen muss! Sobald also ein Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird, darf die Farbe nach vorne weiss, nach hinten rot, und seitlich gelb sein.
Desweiteren dürfen sicherheitstechnische Einrichtungen nicht verändert werden, und dazu zählt der Helm nunmal.
Es ist nicht Mal erlaubt seine Innenfarbe der Beleuchtung im Innenraum blau leuchten zu lassen während der Fahrt, da blaues Licht den Behörden vorbehalten wird!
Genau so verhält es sich mit den kleinen Weihnachtsbäumen die per Zigarettenanzünder im Auto angebracht werden können.
Und da muss ich dir widerrum leider Widersprechen. Das ist wirklich alles gut gemeint und zum Teil auch gut Gedacht. Im Prinzip leuchtet einem das im wahrsten Sinne des Wortes eigentlich auch ein ist aber trotzdem Falsch. Und das gleich zweifach. Zum einen zählt ein Helm nicht zur sicherheitstechnischen Einrichtung des Fahrzeugs sondern zur persönlichen Schutzausrüstung.
Und zum anderen bezieht sich der Text den du meinst bzw. auf den du dich stützt auf Ein-und Mehrspurige Fahrzeuge. Ich kann nur noch mal auf den Gesetztestext hinweisen. Wer sich den Wort für Wort durchliest und vor allem auch versteht (nichts für Ungut, ich mein's nicht Persönlich 😉) der erkennt das es wirklich nach wie vor einfach keine eindeutige gesetzliche Regelung für Motorradhelme gibt.
Es muss ein geeigneter Helm sein und er darf nicht Behindern, Blenden, Ablenken, Gefährden usw. aber das war's dann auch. Der vollständigkeithalber sei aber erwähnt das es einige Cops anders sehen und einem die Weiterfahrt Untersagen. Zumindest dann wenn die Beleuchtung an ist. Aber das ist nicht Korrekt.
Es ist ungewöhnlich und eine saugefährliche Ablenkung anderer. Ich bin selber Biker und würde so einen Kram niemals nutzen, er ist vollkommen unnötig und macht die Sache nicht sicherer.
Es ist Verboten, zumindest in Deutschland. In Deutschland dürfen nur die erlaubte Beleuchtung genutzt werden.
Bei Speichenbeleuchtung am Fahrrad sehen die Polizisten noch weg. Bei Unterbeleuchtung am Auto nicht mehr und die Helmbeleuchtung würd ich auch dazuzählen.
Zwar ist es auf eine Art sicherer, weil es ja keine Blendbeleuchtung ist, sondern nur dazu da ist den Helm sichtbar zu machen, dennoch, nach Deutschem Recht im Strassenverkehr verboten
Ok und wo steht das genau? §
Habe dir einen link dazu eingefügt
Das ist nicht erlaubt.
In Deutschland ist genau geregelt was leuchten und reflektieren darf.
In welcher Farbe und in welcher Höhe.
Dieser Helm fällt da eindeutig durch.
Ok und wo steht das? §
Falsch! Das bezieht sich auf das Fahrzeug aber nicht auf die Motorradbekleidung und oder Motorradhelme.
Ok und was wäre jetzt, wann das nicht grell und mit einer Regenbogenwelle leuchtet, sondern etwas schwächer und einfarbig?