Fehltage in der Ausbildung/ Prüfungszulassung

4 Antworten

Ja, aber da müßtest Du mind. 1 / 3 der Ausbildungszeit gefehlt haben. Einzige Ausnahme sind Außerbetriebliche Lehrgänge, bei diesn ist die Teilnahme verbindlich. So kann schon ein nicht teilgenommener Lehrgang das aus bedeuten. Aber wenn die Fehltage z. B. wegen Krankheit entschuldigt sind gibt es Ausnahmen , nur muß die Ausnahme vor dem Prüfungsausschuss beantragt und begründet werden.

Gibt es Probleme bei der Zulassung zur Prüfung als Mechatroniker bei zu vielen Fehltagen in Berufsschule und Betrieb?

Ab einer gewissen zahl an Fehltagen wird man zur Prüfung nicht zugelassen.

Mit wie viel Fehltagen du noch zur Prüfung zugelassen wirst, kannst du bei der Innung erfragen.

ja, die gibt es