Familienkasse terrorisiert mich?
Ich habe ein dickes Problem mit der Familienkasse und zwar möchten die 1800€ zurück verlangen.
Ich war seit 2018 Ausbildungssuchend gemeldet, und im September 2018 war ich im Urlaub und war nicht erreichbar, darauf hin hat mein Berater mich aus der Liste von Ausbildungssuchenden gestrichen und das habe ich erst durch ein Brief von der Familienkasse im Juni 2019 erfahren!
Jetzt zum Probelm..
Ich habe mich dann anschließend wieder Ausbildungssuchend gemeldet aber die Familienkasse wollte Nachweise von Eigenbemühungen von Oktober 2018 - Juni 2019 und ich habe alle meine Bewerbungsschreiben von Oktober bis Juni nochmal ausgedruckt und persönlich dort vor Ort abgegeben. Das war ein ganzes Ordner voller Unterlagen.
Nun habe ich ein Breit erhalten wo folgendes drin steht:
"Sehr geehrte ....
Über ihren Anspruch auf Kindergeld kann auch nicht beziehungsweise noch nicht endgültig entschieden werden weil noch folgende Unterlagen für das Kind geboren am .... fehlen
Nachweise über Eigenbemühungen und eine Ausbildung für Oktober 2018 bis Juni 2019
bitte legen Sie Nachweise vor das regelmäßige Eigenbemühungen um eine Ausbildung erfolgte beziehungsweise erfolgen Nachweise sind zum Beispiel Kopien von Absageschreiben oder zwischen Nachrichten von Ausbildungsbetrieben Ablehnungsbescheide von Universitäten/Hochschulen/Fahrschule, Bewerbungsschreiben"
Ich habe doch die Gottverdammten Unterlagen persönlich vor Ort abgegeben und auch ein Nachweis geholt das ich es bei der Familienkasse abgegeben habe.
Nun wollen die anscheinend auch Absageschreiben haben, die habe ich allerdings nicht! Absageschreiben habe ich gar nicht aufbewahrt ich habe nur die Bewerbungsschreiben auf dem PC gespeichert.
Ich habe hier 2 Absageschreiben von diesen Monat vorliegen aber nicht von Oktober 2018 - Juni 2019
Können die 1800€ zurück verlagen obwohl ich meine Bewerbungsschreiben dort abgegeben habe. Keine Absageschreiben vorhanden. Bitte hilft mir! Soll ich zum Anwalt? Ich hasse die Behörden wie die Pest.
14 Antworten
Das einzige was du denen nachgewiesen hast ist das du deinen Drucker bedienen kannst. Ein Anwalt kann dir bei der Sache auch ganz sicher nicht helfen.
Du hast bei sowas eine ganz klare Mitwirkungspflicht, an deiner Stelle würde ich mich an die Unternehmen wenden und noch einmal um das Absageschreiben bitten.
Seh das Geld sonst einfach als Lehrgeld und zahle es zurück.
Was übrigens hilft wenn man Behörden hasst: Arbeiten.
Glaub mir, sobald du fest im Leben stehst, musst du dich kaum noch mit denen rumschlagen. Ich bin mit 19 ausgezogen um den Arbeitsweg zu meiner Ausbildung zu verkürzen und hab denen nur den Ausbildungsvertrag schicken müssen und hatte 3 Jahre lang Ruhe und hab insgesamt mächtig Kohle bekommen (Kindergeld und Halbwaisenrente). Dann hab ich das Abitur nachgeholt und mit kleinen Anträgen immer ne gute Summe Schülerbafög bekommen. Für 200-600 Euro im Monat ist es mir wert mal nen kleinen Antrag auszufüllen und paar Dokumente loszuschicken.
Nur wenn du halt Probleme hast überhaupt irgendwas nachzuweisen macht so ein Amt dir Probleme.
Hi,
ich würde bei den Unternehmen anrufen wo du das Ablehnungsschreiben erhalten hast und ihnen die Situation erklären. Vielleicht sind sie so nett und schicken dir das noch mal.
Wie alt bist du den?
Die Bewerbungsschreiben haben keine Gültigkeit, es geht im die Antworten und die werden großteils via Mail gekommen sein. Alternativ kannst du diese nur noch einmal bei den Firmen anfordern. Ernsthaft, sowas wirft man doch nicht weg. Es handelt sich um einen Zeitraum von einem halben Jahr, hier müsstest du doch 3stellig absagen oder Antwortschreiben haben, wenn du wirklich aktiv suchst.
Ich könnte dir 500 Schreiben an Firmen ausdrucken, das beweist aber keine Bewerbung - die wollen eben die Antwortschreiben der Unternehmen auf die Bewerbungen, sonst kann man ja viel erzählen.
Übrigens muss man als Arbeitsloser bzw. Ausbildungssuchender Urlaub beantragen und einreichen, fehlende Erreichbarkeit ist keine Entschuldigung. Außerdem hat man auch im Urlaub dafür sorgen zu tragen, wichtige Post zu erhalten.
So ist es.
Erst einmal vorweg: ob du nun ausbildungssuchend gemeldet warst, oder eben nicht, spielt bei der Fortzahlung des Kindergeldes nur eine untergeordnete Rolle. Z.B muss sich niemand zwischen Abiturabschluss (meist Juni oder Juli) und nächstem Studiumsbeginn (offiziell 1. Oktober) überhaupt arbeitslos melden, um weiterhin Kindergeld zu bekommen, bzw.seine Eltern. Diese Zeit gilt als Überbrückung, die man auch genau so in dem Antrag ausfüllt. Anschließend reicht man dann die Immatrikulationsbescheinigung unaufgefordert bei der Familienkasse ein, oder aber den entsprechenden Ablehnungsbescheid der Uni. Dann muss man für diesen Zeitraum auch nichts "rückerstatten", reicht man nichts dergleichen ein, hat man sich offensichtlich nicht für ein Studuim beworben.
Du schreibst, du hast dich ausbildungssuchend gemeldet, der. Berater hat dich aber weil du im September nicht vor Ort warst, von der Liste gestrichen. Das sieht nun mal für Behörden so aus, als dass du dich eben nicht nachweisbar regelmäßig beworben hast.
Es geht nun mal um "Nachweise" von außen, die belegen, dass du dich regelmäßig beworben hast. Das können nur Emailaustausche oder postalische Schreiben der entsprechenden Firmen, bei denen du dich beworben hast, belegen. Zum Beispiel Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Absagen und Zusagen.
Da nützen dir auch eine LKW-Ladung von selbsterstellten und ausgedruckten Bewerbungsschreiben nichts, denn die kannst du auch die letzten drei Tage angefertigt und ausgedruckt haben.
Das kann man übrigens auch offline durch Broschüren, online auf der entsprechenden Seite der Familienkasse und auch in jedem Antragsformular nachlesen, welche Schreiben als Nachweise gelten und welche nicht.
Und ausgerechnet die Absagen nicht vorlegen zu können, mit Verlaub, das riecht nach Betrug.
Weil ich Bewerbungsschreiben alle auf dem Computer abgespeichert habe aber die Absagen (welches selten der Fall war) habe ich gar nicht aufbewahrt.
Ja, die Bewerbungsschreiben speichert man üblicherweise ab, sind aber keinerlei Nachweis, dass du sie auch an die Firmen per Mail geschickt hast...die echten Nachweise der Firmen, nämlich Eingangsbestätigungen, Absagen etc nicht aufzubewahren und nun nicht vorlegen zu können, ist deine Fahrlässigkeit. Daher liegt der Stress an dir und nicht an der Behörde, die ausdrücklich auch in dem Schreiben noch einmal betont, dass sie solche Nachweise von dir benötigt....du hast da die "Bringschuld", wenn du (bzw. deine Eltern für dich) Kindergeld erhalten möchten.
Ich habe doch die Gottverdammten Unterlagen persönlich vor Ort abgegeben und auch ein Nachweis geholt das ich es bei der Familienkasse abgegeben habe.
Dann zeig doch bitte diesen Nachweis dem zuständigen Mitarbeiter - wo liegt das Problem???
Du hast doch diesen Nachweis - oder etwa doch nicht???
Kannst du dir vllt. vorstellen, daß an deinem Fall schlimmstenfalls jeden Tag ein anderer Mitarbeiter sitzt??? Also ein wenig Mitarbeit von deiner Seite aus wäre hier schon angebracht :-((
Ha, ha als ob die Behörden einen in ruhe lassen wenn man arbeiten geht. Da fängt es erst so richtig an!