Kindergeld bei Absage für Studienplatz?

4 Antworten

Du bekommst auch Kindergeld wenn du nicht studierst oder arbeitest. Du musst beim Amt nur deine "Bemühung", einen Studienplatz (Ausbildungsplatz / Arbeitsplatz) zu finden, nachweisen.

D.h. wenn du genug absagen gesammelt hast, reicht es für dieses Semester. "Genug" hängt dabei von der Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter ab.

Bis 18 bekommen die Eltern das Kindergeld ohne jegliche Voraussetzung !

Kannst du der Familienkasse deine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbilduns - oder - Studienplatz nachweisen,dann hast du bzw.die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Bewerbungen / Absagen,reichen als Nachweis.

ellaluise  06.08.2014, 09:11

Gut das der Sachverhalt noch klar gestellt wurde. Ich hatte keine Zeit mehr zu schreiben und habe nur einen kurzen Kommentar gemacht und es dann vergessen.

Kindergeld gibt es nur solange du in Ausbildung bist, z.B. studierst. Wenn du nicht studierst, bekommst du kein Kindergeld. Absagen nützen dir also nichts, nur zusagen.

ellaluise  05.08.2014, 15:51

Diese Antwort ist so nicht richtig.

ellaluise  06.08.2014, 09:09
@ellaluise

Sry, für den kurzen Kommentar, hatte keine Zeit was zu schreiben, wollte das aber so nicht stehen lassen.

http://www.unicum.de/abi-und-dann/beruf-oder-studium/studium/ablehnungsbescheid-kein-studienplatz-keine-sorge/

Weil ich die Seite schon mal informativ finde habe ich sie gleich mal einkopiert.

Wie schon dargestellt gibt es den Ermesssensspielraum. Und dann gibt es gerne zu einem möglichen Ermessensspielraum das eine oder andere Urteil. Ermessensspielraum bedeutet: Liegt am Sachbearbeiter.

hertajess  06.08.2014, 21:03

http://www.aktive-erwerbslose.net/forum/urteilegesetzeverordnungen-von-euch/auch-studienplatz-absage-sichert-kindergeld/?wap2

Ich habe einfach mal die Suchfunktion genutzt und da eingegeben

kindergeldanspruch ohne studienplatz

Es ist gut sich anzugewöhnen mehr als ein Ergebnis durchzulesen. Es ist weiter gut mehr als eine Ergebnisseite zur Kenntnis zu nehmen. Und dann führt Übung dazu Ergebnisse aus sozialen Netzwerken von solchen zu unterscheiden wo verbindliche Antworten zu finden sind. Nichts gegen soziale Netzwerke versteht sich. Eine persönliche Aussage ist und bleibt eine persönliche Aussage und unterscheidet sich gegenüber Behörden denn doch erheblich von einem § oder Aktenzeichen.

Es macht Sinn für mich Dir noch mehr Informationen mit auf den Weg zu geben. Du hast nun zwei Absagen. Unter Umständen reichen die nicht dem sachbearbeitenden Mensch. Deshalb würde ich noch einige schreiben. Nutze dazu uni mit .de hinten dran um weitere mögliche Universitäten zu finden.

Denkst Du nun an ein Auslandsjahr so gibt es auf der Seite der EU zusammengefasst alle Möglichkeiten. Die Seite lässt sich gut verständlich nach dem Thema nutzen.

Weiter kann es Sinn machen zu wissen dass es arbeiterkind gibt auch mit .de hinten dran.

Dann gibt es noch stipendium mit .de hinten dran.

Und es lohnt sich auf alle Fälle den Deutschlandfunk zu kennen. Er hat ein Archiv und tägliche Sendungen unter der Woche auf alle Fälle rund um Studium, Ausbildung und so fort. Interessant kann auch sein zu wissen dass es auf Arte spezielle Sendereihen für Heranwachsende gibt. Wenn eine Folge nicht mehr im Archiv zu finden ist bedeutet es nicht das sie ganz weg ist oder uninteressant. Auf youtube sind in der Regel ältere Folgen zu finden.

Natürlich findest Du auch alle Gesetze und anderen rechtlichen Bestimmungen im Netz. Und höchstrichterliche Urteile auf alle Fälle.