Fahrzeug zulassen - Tüv-Bericht oder reicht der Fahrzeugschein aus?

6 Antworten

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Der Stempel im KFZ-Schein reicht aus......

YK1972  20.01.2015, 20:00

Der reicht leider nicht aus. Man braucht den Bericht.

BEAFEE  20.01.2015, 20:05
@YK1972

Ich hatte nie einen dabei....der TÜV -Gutachter hat den letzten Bericht im Laptop.....

MrTrick 
Fragesteller
 20.01.2015, 20:09
@BEAFEE

Danke für deine Antwort. Hört sich ja schon mal gut für mich an. Ich werde es morgen einfach ausprobieren und berichten ob es geklappt hat.

MrTrick 
Fragesteller
 21.01.2015, 12:04
@BEAFEE

Also ich habe heute morgen gar nicht erst erwähnt, dass ich keinen TüV-Bericht habe und so getan als wäre es das Normalste der Welt ein Auto ohne anzumelden. Und das war es wohl auch, ich wurde nicht einmal danach gefragt.

Ob man einen Bericht zur Zulassung braucht, hängt wohl von dem Grund ab, den pwohpwoh in seiner Antwort genannt hat:

"Der Stempel reicht nur aus, wenn der Prüfbericht der Zulassungsstelle schon mal vorgelegen hat, denn Stempel lassen sich leicht fälschen. Andernfalls braucht man eine Zweitschrift der Prüfstelle anhand der Fahrgestellnummer. Diese muss gebührwenpflichtig beantragt werden. Diese Kosten müsste der Verkäufer tragen, wenn er den Bericht nicht mehr hat."

BEAFEE  21.01.2015, 17:58
@MrTrick

Kann ich nachvollziehen, wenn das Auto innerhalb eines Landkreises verkauft und wieder angemeldet wird. Da der Verkäufer eine Stunde von dir entfernt wohnt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es der selbe Landkreis ist und demzufolge der Prüfbericht der Zulassungsstelle schon einmal vorgelegen hat !?

Aber egal....es hat ja auch so geklappt !^^

BEAFEE  25.01.2015, 18:33
@BEAFEE

Dankeschön....

Der Stempel reicht nur aus, wenn der Prüfbericht der Zulassungsstelle schon mal vorgelegen hat, denn Stempel lassen sich leicht fälschen. Andernfalls braucht man eine Zweitschrift der Prüfstelle anhand der Fahrgestellnummer. Diese muss gebührwenpflichtig beantragt werden. Diese Kosten müsste der Verkäufer tragen, wenn er den Bericht nicht mehr hat.

MrTrick 
Fragesteller
 21.01.2015, 12:13

Das hört sich an, als wüsste jemand wovon er spricht. Der Grund klingt zumindest plausibel. Leider habe ich deine Antwort erst gelesen nachdem ich das Auto angemeldet habe. Da hätte ich mir heute morgen weniger Sorgen machen müssen. Naja, Danke für die Antwort!

Leider wird es unterschiedlich von den Zulassungsstellen gehandhabt. Normal reicht aber ein gut leserlicher Eintrag auf dem Fahrzeugschein aus. Notfalls mal an den Vorgesetzten wenden wenn ein Sachbearbeiter Probleme macht und nicht abwimmeln lassen.

MrTrick 
Fragesteller
 20.01.2015, 20:58

Haha, einfach mal auf die Ka*ke hauen! Danke für deinen Rat :)

jbinfo  20.01.2015, 21:01
@MrTrick

Aber auf die gute Art und Weise auf die ... hauen !

Falls der Verkäufer ihm nicht hat, kann der TÜV ( DEKRA ) eine Zweitschrift erstellen

MrTrick 
Fragesteller
 20.01.2015, 21:00

Danke für die Idee! Falls alles andere scheitern sollte, dann ist es gut zu wissen, dass es auch diese Möglichkeit gibt.

Das hängt von der einzelnen Zulassungsstelle ab. Momentan ist das aber i.d.R. so, dass der HU Bericht verlangt wird, da in dem letzten Jahren vermehrt gefälschte Stempel aufgetaucht sind, Du kannst am Stempel ja sehen, welche Organisation die HU gemacht hat, dirt bekommst Du (meistens für 10 EUR Gebühr) ein Duplikat. Du brauchst dazu nicht in die Stadt zu fahren, wo die HU gemacht wurde. Wenn die HU z.B von DEKRA in Flensburg gemacht wurde, kannst Du Dir auch das Duplikat in Oberammergau abholen. Bei GTÜ / KÜS und den TÜV ist das ähnlich. Im Zweifelsfalle mußt du die HU halt neu machen, es ist ja eh nur noch ein Jahr Restlaufzeit,