125er ohne Zulassungsbescheinigung teil 2 Zulassen?

2 Antworten

Die 125er benötigt als zulassungsfreies (aber kennzeichnungspflichtiges) Fahrzeug nur die Betriebserlaubnis / COC Papier / EG Übereinstimmungsbescheinigung / ABE mit einer Kurform der Zulassungsbescheinigung Teil I.

D.h. von der Zul-Besch. Teil I nur das linke Drittel, auf dem das Kennzeichen und die Halteranschrift vermerkt sind.

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Gibt es eine komplette Zul.-Besch. Teil I, so kann diese auf Halterwunsch anugegeben worden sein, oder weil es in dieser Zulassungsstelle (sinvollerweise) so gemacht wird. Eine Zulassungsbescheinigun Teil II wird be Zulassungsfreien Fahrzeugen nur auf ausdrücklich Halterwunsch erstellt.

Das war zu Zeiten von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief auch schon so

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Demnach reicht die Betrebserlaubnis und die Zul.-Besch. Teil I zum ummelden aus.

Bei deinem zulassungsfreien Fahrzeug ersetzt die Betriebserlaubnis bzw EG-Übereinstimmungsbescheinigung den Fahrzeugbrief bzw Zulassungsbescheinigung Teil 2.

racef0x  16.08.2015, 23:35

KraftStG §3 Abs. 1 und FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c sind hier einschlägig:
Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei und deswegen steuerfrei. Sie müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen führen. Die Größe dieses Kennzeichens ist unabhängig von der Erstzulassung mit einem Größtmaß der Breite von 255 mm und einer fixen Höhe von 130 mm (verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen). Leichtkrafträder müssen alle zwei Jahre zur technischen Hauptuntersuchung.
Nach Anmeldung deines Leichtkraftrades bekommst Du nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt