Fahrraddiebstahl?strafe?
Hallo, wir sind 18 Jahre alt. Wir haben zusammen ein Fahrrad geklaut und wollten es weiter verkaufen, wurden dabei aber von der Besitzerin des Fahrrads gefunden. Wir haben es der Frau aber wieder gegeben. Haben ihr aber gesagt das wir es nicht geklaut haben, sondern das wir das Fahrrad günstig für 50 Euro gekauft haben und es dann wieder verkaufen wollten. So haben wir bzw ich habe es so der Polizei gesagt. Also habe ich Falschaussage gemacht. Die Polizei verdächtigt allerdings jemand unschuldiges der dort angeblich gesehen wurde als es geklaut wurde. Ich habe gesagt das ich das Fahrrad dann und dann gekauft habe für 50 Euro aber nicht von dem Beschuldigten. Jedenfalls möchte die Polizei jetzt die Nachrichten lesen die ich mit dem angeblichen Verkäufer geschrieben habe. Habe aber keine Nachrichten da ich nie mit irgendwem geschrieben habe da wir das ja geklaut haben. Das war auch alles eine Kurzschlussreaktion und dumm. Wir brauchten das Geld dringend, weil ich nämlich im 6. Monat schwanger bin und ich Angst habe das mein Kind am Ende nicht genug hat. Heutzutage werden so viele Dinge geklaut und ich dachte ich komme damit durch für einen kurzen Moment. Das war so ein dummer Gedanke. Möchte jetzt aber alles richtig stellen bei der Polizei, was anderes bleibt mir ja nun auch nicht mehr übrig...Ich bereue das alles so.
Jetzt wollt ich fragen, was da für eine Strafe auf uns zu kommt? Ich bin wie gesagt schwanger und arbeite zur Zeit nicht. Mein Freund (der mit dabei war) auch noch nicht, seine Ausbildung beginnt im August.
6 Antworten
Eine Falschaussage bei der Polizei ist erstmal straflos. Problematisch wurde es in dem Moment, in dem eine Dritte Person in den Fokus der Ermittlungen geraden ist und hier nicht ausgeschlossen ist, dass es durch deine Aussagen passierte.
Grundsätzlich musst du keine Nachrichten zeigen. Die Grundlage ist hier die Freiheit sich nicht selbst zu belasten. Von deinem Schweigerecht solltest du in Zukunft auch ausschweifender gebrauch machen. Wie sich der Sachverhalt nun darstellt, ist eine Ermittlung in eure Richtung unabdingbar, natürlich könnte man nun eine Aussage tätigen um evtl. "schlimmeres" abzuwenden. Diese würde ich dann aber direkt bei der Staatsanwaltschaft erledigen sollte die in der Nähe ansässig sein. Raten würde ich da in deinem fall nicht zu. Schon wie du es hier geschildert hast, ist es durchaus möglich dass es hier um mehr geht Hehlerei, Gewerbsmäßigkeit.
Wie das Verfahren ausgeht ist denkbar uneindeutig.
Achtung nun folgt ein Witz, nur für Juristen (für dich nicht zu beachten): und in deiner Verfassung auch Mitgliedschaft in einer Bande.
Du musst dich nicht selbst belasten. Also nein reden musst du nicht.
Laut dem Text bereust du den Diebstahl selber anscheinend nicht, kann es sein?
Doch natürlich bereue ich das, habe ich auch im Text geschrieben. Bloß habe ich gehofft das ich da irgendwie wieder raus komme, was aber ein dummer Gedanke war weil die Polizei sowieso alles herausfindet
Keine Ahnung ob es eine dicke Strafe gibt, aber jeh länger du wartest und Andere durch deine Lügen in Schwierigkeiten bringst, solltest du das lieber klarstellen.
Denn neben dem Diebstahlt, Helerei kommt dann noch die Falschanschuldigung fremder Personen.
Im StGB kannst du nachlesen welche Strafen für Diebstahl vorgesehen sind.
Bist du schon gestraft genug. Vielleicht wird das Verfahren auch im Hinblick auf dein Ungeborenes eingestellt. Ansonsten müsst ihr eventuell Sozialstunden ableisten
Danke für die Antwort. Die Polizei hat aber gesagt das ich reden MUSS und das sie das Handy sonst beschlagnahmen, wenn ich es nicht selber abgebe oder sonstiges.