Fahrerlaubnis oder kompletter entzug

dok - (Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld)

7 Antworten

Du bekommst die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder. Du kannst nach frühestens 3 Monaten eine Antrag bei der Führerscheinstelle auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dann kann Dir die Führerscheinstelle Auflagen machen, die Du erfüllen mußt, bevor Du die Fahrerlaubnis bekommst. In jedem Fall gibt's nen neuen Führerschein, für den Du neue Lichtbilder und einen neuen Sehtest einreichen mußt.

ekkusumu 
Fragesteller
 22.05.2014, 22:53

also ich muss fahrschule anrufen und die da fragen wegen nachschulung? irgendwelche ahnung was kostet so ein spass?

Crack  22.05.2014, 23:02
@ekkusumu

Wäre von Vorteil wenn Du auch mal die Vorgeschichte schreiben würdest

skyfly71  22.05.2014, 23:05
@ekkusumu

Nein, ich habe keine Ahnung, was das kostet. Am sinnvollsten ist aber, wenn Du einfach erst einmal einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle stellst und dann mal abwartest, was Dir an Auflagen gemacht wird. Dann kannst Du immer noch überlegen, wie es weiter geht.

Das ist Beamtendeutsch das kann man muss man aber nicht verstehen. Womit würden die Rechtsanwälte Geld verdienen wenn wir nicht solch eine Begründung hätten. Nach drei Monaten kannst Du einen Antrag auf erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Führerscheinstelle wird Dich einladen und mit Dir reden, da Du ja noch in der Probezeit gewesen bist. Wie Du die Fragen von denen beantwortest hängt davon ob ob man den Führerschein gibt oder Dich noch ein paar Monate warten läßt. Viel Spaß ich würde keinen Alkohol mehr trinken wenn ich mit dem Auto unterwegs bin. Führerschein gehört zur Grundausstattung des Lebens.

Die 3 Monate beziehen sich auf die in § 69a Abs. 1 und Abs. 4 StGB normierte Sperre, bis der dir eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf:

Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).

Und Abs. 4:

War dem Täter die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen (§ 111a der Strafprozeßordnung), so verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung wirksam war. Es darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten.

Hallo, ich muste meine führerschein abgeben =(

Nur wer gute Fragen stellt, bekommt auch gute Antworten.

In deinem Fall wäre die Vorgeschichte, wie es zur Sicherstellung des Führerschein kam, sehr wichtig!

Bei einer Geldstrafe iHv 30 Tagessätzen handelt es sich auf jeden Fall um die Folge einer Straftat. Ich vermute mal, daß es sich um etwas wie "Fahren ohne Fahrerlaubnis", "Gefährdung des Straßenverkehrs" oder "Trunkenheit im Verkehr" handelt.

werden meine führerschein komplett entzogen

Ja. Dein Führerschein wurde direkt nach der Tat vorläufig entzogen, um eine weitere Gefährdung des Verkehrs zu verhindern.

Das Gericht hat diese Maßnahme bestätigt:

Dem Angeklagten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen

und eine Sperrfrist von 3 Monaten für die Neuerteilung verhängt:

Daneben ist eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 3 Monaten...

wobei es sich auf StGB §69a (4) bezieht:

(4) War dem Täter die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen (§ 111a der Strafprozeßordnung), so verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung wirksam war. Es darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten.

und ich darf neu in 3 monaten machen, oder ich bekomme die in 3 monaten wieder?

Weder-noch.

Du bekommst deinen Schein nicht wieder (der ist bereits im Reißwolf gelandet), sondern musst ihn neu bei der Führerscheinstelle beantragen.

Du musst auch nicht die Prüfung erneut machen. Bei der Fahrprüfung geht es nur um die Fähigkeiten und Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

In deinem Fall fehlte es aber an der "charakterlichen Eignung"!

Rein theoretisch kannst Du den Neuantrag 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist (also jetzt sofort) bei der FsSt stellen.

Ob das allerdings sinnvoll ist und die FsSt einer Neuerteilung zustimmt oder auf Grund dieses charakterlichen Mangels gewisse Auflagen macht (z.B. eine MPU fordert), können wir nur bei Kenntnis der Vorgeschichte beantworten.

ich war noch in probezeit.

Die Probezeit ruht für die Dauer des Entzugs (also ab dem Tattag).

Die restliche Probezeit wird ab dem Datum der Neuerteilung gerechnet.

Falls die Probezeit noch nicht verlänger wurde (wieder: Vorgeschichte?!?), wird sie um 2 Jahre verlängert.

wie versteht ihr den text? (sehe bild)

Kurzform: Du bist zum Fußgänger degradiert.

Für weitere Infos brauchen wir die Vorgeschichte.

ekkusumu 
Fragesteller
 23.05.2014, 13:12

Hallo. Danke für info. Es war wegen trunkheit, aber ohne beweisen die kammen zu mir nach hause und nur dann musste ich pusten.

clemensw  23.05.2014, 15:40
@ekkusumu

Was heißt hier "ohne Beweise"?

Auch Zeugenaussagen sind Beweise - wenn also jemand gesehen hat, wie Du betrunken gefahren bist, reicht das aus.

Letzten Endes (so viel zumindest kann man dem Schreiben entnehmen), bist Du ihm Rahmen eines Strafverfahrens oder -befehls verurteilt worden.

Und wenn ich dich um die Vorgeschichte bitte, dann wäre etwas mehr als ein Satz angebracht.

Interessant wäre z.B. welcher Blutalkoholwert gemessen bzw. Dir zur Last gelegt wurde?

ekkusumu 
Fragesteller
 23.05.2014, 19:42
@clemensw

1,21 Promile, ne keine zeugen.. die haben mich aufgeweckt auf dem parkplatz ich war am schlafen, dann ich habe gewartet und bin los gefahren, ich habe mich nicht betrunken gefühlt war alles top, so steht ja in akte auch. die kammen zu mir nach hause und mich raus geholt und dann ich habe gepustet 1,21 Promile.. ach ich denke bringt nix, muss alles neu machen, wenigstens lektion gelernt.

clemensw  23.05.2014, 21:07
@ekkusumu
1,21 Promile

Jetzt wäre nur noch die Frage: Blut- oder Atemmessung? Wurde der Wert so übernommen oder zurückgerechnet?

Wenn es bei 1,21 ‰ bleibt, dann ist eine MPU zumindest nicht zwingend vorgeschrieben, sondern wird idR nur gefordert, wenn

  • die Trunkenheitsfahrt zu ungewöhnlicher Zeit erfolgte
  • Du Wiederholungstäter bist.
  • Du bereits anderweitig durch Alkoholeinfluß polizeilich bekannt bist
ne keine zeugen..

Und woher wussten die dann, daß Du gefahren bist?

die haben mich aufgeweckt auf dem parkplatz ich war am schlafen, dann ich habe gewartet und bin los gefahren, [...] die kammen zu mir nach hause und mich raus geholt

Äh... was denn nun? Haben sic dich auf dem Parkplatz rausgeklingelt, als Du gewartet hast, oder zu Hause rausgeholt, als Du geschlafen hast?

Diese Schilderung ergibt keinen Sinn!

ich habe mich nicht betrunken gefühlt war alles top

Das ist eine der schlimmsten Aussagen, die Du machen kannst! Damit gibst Du indirekt zu, regelmäßig so viel zu trinken, was als Alkoholmissbrauch oder sogar -abhängigkeit gewertet werden kann.

,>so steht ja in akte auch

In deiner Akte, die außer Dir niemand hier kennt. Weswegen eine logisch konsistente Zusammenfassung derselbigen für gute Antworten sehr hilfreich wäre.

und dann ich habe gepustet 1,21 Promile..

Aha, also Atemalkohol. Wie war der Wert der Blutentnahme?

ach ich denke bringt nix,

Da stimme ich Dir sogar zu: Wenn Du keine verwertbaren Infos lieferst, bringt das hier definitiv nichts.

Die Fahrerlaubnis ist entzogen, kann aber nach Nachschulungen oder ähnlichem neu erteilt werden. Automatisch kommt die jedenfalls nicht wieder, wenn sie entzogen wurde, dass wäre nur bei einem Fahrverbot für eine bestimmte Zeit so.

Guckstu hier.