Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen

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Entziehung der Fahrerlaubnis In Ihrer Strafsache ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen worden. Der Führerschein wird unbrauchbar gemacht und der zuständigen Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) übersandt werden. Sollten Sie eine ausländische Fahrerlaubnis besitzen, so wird ein Sperrvermerk auf dem Führerschein angebracht, der die Dauer der Sperrfrist enthält. Die zuständige Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) kann Ihnen, ohne dass dazu eine Verpflichtung besteht, nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist (siehe unter 2) eine neue Fahrerlaubnis erteilen und einen neuen Führerschein ausstellen.

Die Berechnung der Sperrfrist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. War Ihnen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen oder Ihr Führerschein verwahrt, sichergestellt oder beschlagnahmt worden, so ist dies bereits vom Gericht bei der Bemessung der Sperrfrist berücksichtigt worden; in diesen Fällen beginnt die Sperrfrist mit dem Tage der Verkündung des Urteils, wenn es hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis rechtskräftig wurde.

Falls Sie die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen wollen, empfiehlt es sich, den Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) bereits mehrere Wochen vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen, weil die Bearbeitung solcher Anträge erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt.

Die Abschnitte 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, für die Ihnen ein Führerschein von den Dienststellen des Bundesgrenzschutzes, der Bundeswehr, der Bundespost, der Bundesbahn oder der Polizei erteilt worden ist.

Ist die Sperre angeordnet, weil Sie noch keine Fahrerlaubnis besitzen, darf Ihnen vor Ablauf der Sperrfrist (siehe unter 2) keine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Aber wenn man ihn ganz abgeben muss hat man wahrscheinlich keinen mehr verdient !

Urbanessa  18.12.2010, 17:17

DH für den Schlusssatz!

Das heißt, dass du in 7 Monaten noch einmal nachfragen darfst. Hier kann man ja nicht sehen, wie lange er schon weg ist.

Bei der fsst nachfragen die werden dir sagen was zu tun ist.

Also ich soll mal mich für jemanden schlau machen der einen großen Fehler gemacht 1.69 Promille nicht Alkohol Medikamente hat eine sperrfrist für 10monate muss er zum mpu testen den es steht nicht in der strafbemessung nur das er dann den Führerschein wieder bekommt

Vor Ablauf von 7 Monaten wird dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt.
Diese solltest du 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragen um pünktlich deine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen.
Der alte Führerschein ist weg und bekommst du nicht wieder, der liegt entwertet in deiner Führerscheinakte.
Die Fahrerlaubnis selbst musst du nicht neu machen, nur neu beantragen.
Je nach Grund des Entzuges kann dir bei Neubeantragung von der Führerscheinstelle die Vorlage einer positiven MPU auferlegt werden