Fahren ohne Führerschein und trunkenheit am steuer

10 Antworten

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  1. frage ich mich auf was für eine strafe ich mich einrichten kann?

Geldstrafe etwa bis zum 4 fachen Nettoeinkommen, vom Gericht wird an die Führerscheinstelle ein Beschluss ergehen das keine FE ausgestellt werden darf, dies wird sich in eine Gesamtzeit von etwa 15 bis 24 Monaten einpendeln.

  1. ob so eine Sache auch verjähren kann?

Ja kann die Sache, siehe StGB §78:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

  1. ob es möglich den Führerschein doch noch irgendwie machen zu können bevor es zu einer Verhandlung oder einem gerichtlichen Beschluss kam?

Nein, du wirst gefragt ob in einer laufenden Strafsache gegen dich ermittelt / ein Verfahren vorliegt, dies wird auch überprüft, die Kosten für die Beantragung kannst du dir also erstmal sparen.

XxTib0xX 
Fragesteller
 02.11.2011, 14:02

alles klar, danke. dann hab ich ja wohl nun erstmal ein bild davon was auf mich zu kommen wird :(

Du bekommst auf jeden Fall eine mehrjaehrige Sperre! (3 Jahre waren es bei nem Freund)

es wird eine hohe geldstrafe ubewährung geben

Hallo, also wenn das stimmt, dann brauchst du dringend einen Anwalt.!!!!! Geldstrafe kannst du vergessen. Die Anklageerhebung vom Gericht dauer so lange, da es ja mehrere Staftaten zu gleicher Zeit waren. 1. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis 2.gefährlicher Eingriff in den Stassenverkehr 3.Trunkenheit am Steuer 4.Fahren ohne Betriebserlaubnis 5.Diebstahl 6.Steuerbetrug (Auto war nicht versteuert)

Also meine Meinung nach hast du Glück, wenn du nur Sozialstunden ableisten mußt. Die Genehmigung zur Erteilung eine Fahrerlaubnis auf 21 gesetzt wird. Du den Schaden bezahlen mußt (Schild) Aber leider muß ich dir sagen, dass du auf jeden Fall vorbestraft sein wirst. Nicht wegen des Fahrens, sonder Fahren ohne Betriebserlaubnis. Da sind sie knallhart!! Nimm am besten wirklich einen Anwalt. Gruß und viel Glück

XxTib0xX 
Fragesteller
 04.11.2011, 17:10

okay. danke für den guten ratschlag. wenn es wirklich so abläuft das ich sozialstunden leisten muss und die schäden bezahlen muss hab ich ja wirklich noch glück gehabt. Ich hab die befürchtung das da noch schlimmere sachen auf mich zu kommen werden. aber so en anwalt is doch auch schweine teuer oder ? scheiße ich hoffe echt das ich so gniflich davon kommen werde wie du es mir beschrieben hast . vielen dank und glück kann ich glaube ich wirklich gut gebrauchen bei der sache.

ich denke mal das du eine führerscheinsperre auf eine bestimmte zeit bekommst in der du keinen f-schein machen darfst.. zweitens wird dir entweder haft oder geldbuße zukommen. frittens nehm ich mal stark an das bevor du deinen f-schein machen willst du bestimmte vorlagen erfüllen musst um zu beweißen das du überhaupt fähig bist ein auto im öffentlichen straßenverkehr zu führen, sprich also mpu (medizinische-psychologische-untersuchung) wie gesagt dass alles sind nur spekulationen ,kommt immer auf den richter an, aber ich weiß das die behörden bei verkehrsdelikten sehr unangenehm seien können.. und das dass so lange dauert heißt nicht das sie es vergessen hätten sonst hättest du schon einen brief erhalten wo drinnen ständ dass das verfahren eingestellt wurde.. kann gut sein dass du deine strafe erst nächstes jahr bekommst, solltest du deinen f-schein jetzt machen was gut möglich ist da noch kein beschluß dir gegenüber vorliegt, wird dir die fahrerlaubniss spättestens an dem tag in dem du deinen brief über die information der auflagen die gegen dich angelegt wurden entzogen.. was aber keine schliommeren auswirkungen als vorher macht.. denke ich..Gruß