Fällt eine Spekulationssteuer an?

4 Antworten

So weit ich weiß kann man diese umgehen wenn man im Jahr des Verkaufs, sowie in den 2 Jahren davor nachweislich die Immobilie selbst genutzt hat.

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG:

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Also, wenn Ihr es selbst genutzt habt, keine Gefahr.

Für Immobilien gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren – sofern es sich um den Besitz einer Privatperson handelt. Nur wenn Hausbesitzer vor Ablauf dieser Frist einen Immobilienverkauf tätigen, müssen sie den Gewinn versteuern.

Spekulationsteuer gibt es ohnehin nicht. Gemeint ist wohl die Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschaefte. Die fällt bei selbst genutzten Immobilien aber nicht an.

Hefti15  29.03.2015, 11:24

Selbstverständlich kann ein steuerpflichtiger Gewinn auch bei einer selbstgenutzten Wohnung anfallen. Es gibt da ja noch eine "zeitliche Komponente".