Auf welchen Teil fällt Spekulationssteuer an ?

2 Antworten

Ich meine, das nur der Gewinn aus dem 1/3 zu versteuern ist, der vom Vater erworben wurde. Bei den 2/3 sind die 10 Jahre verstrichen.

Es fällt gar keine Spekulationssteuer an, weil es keine Spekulationssteuer gibt.

Für den jeweiligen Anteil der vom Vater und Schwiegervater gekauft wurde, fällt gem. § 23 EStG ein steuerpflichtiger Gewinn (nicht auf den Verkaufspreis) aus einem privaten Veräußerungsgeschäft an, der der Einkommensteuer unterliegt., vorausgesetzt es entsteht ein Gewinn.

Hier sind nämlich viel Kosten für den Erwerb angefallen, die die Anschaffungskosten erhöht haben.

Pfuetzenreuter 
Fragesteller
 19.03.2017, 20:22

Die Antwort ist für mich leider nicht sehr hilfreich weil es für mich unerheblich ist, ob eine mögliche Steuer landläufig als "Spekulationssteuer" bezeichnet oder nach § 23 EStG als steuerpflichtiger Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft an das FA zu entrichten ist.

Wie ich geschildert hatte können wir durch den Verkauf der Immobilie insgesamt 120 000 € Veräußerungsgewinn erzielen, wobei nach meinem Verständnis davon nur 40 000 € Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft anzurechnen wären, weil der restliche Teil länger als 10 Jahre von den Veräußerern gehalten wurde, so dass darauf keine Steuern entfallen sollten.

wfwbinder  19.03.2017, 21:42
@Pfuetzenreuter

40.000,- ist mit Sicherheit falsch, weil ja auf die Anschaffungskosten auch die Anschaffungsnebenkosten dazu kommen udn der Gewinn somit geringer ausfällt, oder aber die Wohnung war in der Zwischenzeit vermietet udn es wurden in der Anlage V Abschreibungen abgezogen, die somit die Anschaffungsosten (genauer den Restwert) verminderten udn somit den Gewinn erhöhen.

Ausserdem hatte ich in der Antwort schon geschrieben, dass nur für den zugekauften Teil Steuer anfällt.