Existenzgründung nach Krankheit

3 Antworten

"Wasch' mich, aber mach' mir den Pelz nicht nass!"

Leider funktioniert dieses Prinzip nicht - auch nicht in deinem Fall.

Du bist im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses arbeitunfähig erkrankt und der Arbeitgeber hat im Rahmen des Entgeltfortzahlungsgesetzes die Pflicht, für 6 Wochen deinen Lohn auch ohne von dir Arbeitsleistung zu erhalten weiter zu bezahlen.

Dies schließt jedoch aus, dass du woanders arbeitest - auch nicht als Selbständiger, denn der AG hat das Recht, dass du alles tust, um die Arbeitskraft wieder herzustellen und alles unterlässt, was dies verhindert.

Da du dich selbständig machen möchtest, denke doch schon einmal ein wenig wie ein Unternehmer: Würdest du deinem Mitarbeiter im Rahmen der oben genannten Entgeltfortzahlungspflicht den Weg in die Selbständigkeit selbstlos finanzieren wollen ...?

Der korrekte Weg wird dich leider nicht an der BA vorbei führen. Doch die fördern dann auch - unter bestimmten Voraussetzungen - den Weg in die Selbständigkeit.

Du kannst auch während des Krankenstandes kündigen. Sicherlich wäre ein Existenzgründer-Seminar vorher jedoch wichtig. Der Schritt in die Selbständigkeit sollte gut überlegt und geplant sein. Es gibt gegebenenfalls für die Anfangszeit den Existenzgründer-Zuschuss. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Lernt man aber alles in dem Seminar. Andere entscheiden sich für eine Teilzeitstelle im Angestelltenverhältnis und bauen die Selbständigkeit erst mal nebenberuflich auf. Der AG muss dem Nebeneinkommen in dem Fall zustimmen. Was für Dich am sinnvollsten wäre musst Du genau überlegen und entscheiden.

Wenn du krank bist, ist es überhaupt keine gute Idee, dich selbständig zu machen. Dann bekommst du ab sofort keine Lohnfortzahlung mehr. Bezahlten Urlaub kannst du dann auch für immer vergessen