Etsy.com: "Ich akzeptiere keine Rückgaben, Umtäusche oder Stornierungen." Ist das zulässig?

4 Antworten

Ja, natürlich. Es gibt im Allgemeinen kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch. Im gewerblichen Fernabsatz gäbe es noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht, aber eben bei Privatverkäufern eher nicht.

Das Recht auf eine Nacherfüllung im Falle von Mängeln ist hiervon natürlich nicht berührt.

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 15:30

Verkäufer aus Stuttgart. Wer verkauft denn auf Etsys.com? Das arme Mütterlein von nebenan? Wohl kaum. Ist alles sehr professionell aufgemacht bei der Dame (Postkarten).

berlina76  02.07.2018, 15:53
@1ooProKostenlos

Bei der Dame- damit schreibst du schon , das es eine Einzelperson ist, das lässt vermuten, das sie die Karten in heimarbeit bastelt und über etsy anbietet.

Aber wie währ es mal mit einem Link zum Artikel

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 16:03
@berlina76

Mach ich eigentlich ungern, aber ... na ja: etsy.com/de/shop/RonaKeller

Ohne jetzt nachgeschaut zu haben, vermute ich, dass das keine Ausnahme ist. Bei Ebay wäre das m. E. nicht möglich.

berlina76  02.07.2018, 16:10
@1ooProKostenlos

Hab mir das Profil angeschaut, scheint eine Hobbyfotografin zu sein, die ihre Bilder in verschiedensten Varianten Druckt und Verkauft.8 Artikel sind nicht die Welt. Ja hier würde ich von einem Privatverkauf ausgehen.

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 16:32
@berlina76

Da drängt sich die Frage auf, was ein Privatverkäufer ist... :D

berlina76  02.07.2018, 16:50
@1ooProKostenlos

Online gilt man als Privatverkäufer, solange man nicht mehr als 30 Artikel pro Monat verkauft und diese nicht neu zugekauft sind. Also Gebrauchtware oder selbst hergestellte Artikel bis zu 30 Stk im Monat.

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 17:09
@berlina76

Hast du eine Quelle dafür? Ich habe das gerade mal gegoogelt, aber wenn ich mir die - zugegebenermaßen etwas älteren - Posts anschauen, scheinst du mit dieser Aussage ziemlich alleine dazustehen.

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 17:21
@1ooProKostenlos

https://www.gutefrage.net/frage/wann-bin-ich-kein-privatverkaeufer-mehr

Hier einige Urteile! Die Einstellung bzw. die AGB's von Ebay haben nichts mit der tatsächlichen Bewertung der steuerlicher bzw. gewerbetechnischer Abwicklung zu tun.

Einige Gerichte sind der Meinung, dass bei mehr als 25 eBay-Angeboten in zwei Monaten oder bei mehr als 100 Bewertungspunkten bereits die Schwelle zum gewerblichen Handel überschritten ist. Dazu einige Beispiele:

Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. (Aktenzeichen 21 C 185/04)

68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist. OLG Frankfurt am 07.04.2005, Aktenzeichen 6 U 149/04

39 Verkäufe in fünf Monaten bei eBay sind „Handeln im geschäftlichen Verkehr“. LG Berlin am 09.11.2001, Aktenzeichen 103 U 149/01

Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06).

Quelle: Wortfilter.de

berlina76  02.07.2018, 17:41
@1ooProKostenlos

Und wie willst du ihr jetzt nachweisen, das sie keine Privatverkäuferin ist? Dir gegenüber ist sie nicht Auskunftsverpflichtet, wieviel Verkäufe sie macht, erst wenn es zum rechtsstreit kommt.

Also kauf oder kauf nicht.

Wegen 10 € solch einen Aufriss hier zu machen. Wenn dir ihre Bilder nicht gefallen, hast du eben 10 € Leergeld oder Lehrgeld gezahlt, Ansichtssache im waren Sinne des Wortes.

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 18:49
@berlina76

Die Dame ist mir völlig egal. Es geht ums Prinzip.

Es scheint sich um eine Verkausplattform zu handeln, bei der etsy nur als Vermittler auftritt. ähnlich wie Ebay

Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, kann er den Widerruf ausschließen, das ist richtig.

Wenn es ein Händler ist, dann nicht, es sei denn es handelt sich um Sonderanfertigungen oder Hygieneartikel.

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 15:31

Verkäufer aus Stuttgart. Wer verkauft denn auf Etsys.com? Das arme Mütterlein von nebenan? Wohl kaum. Ist alles sehr professionell aufgemacht bei der Dame (Postkarten).

Diese Formulierung ist nur bei privaten Verkäufen zulässig, bei gewerblichen allerdings nicht.

Aber je nachdem wo der Verkäufer sitzt, könnte es schwierig werden, entsprechende Ansprüche auch durchzusetzen.

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 15:29

Verkäufer aus Stuttgart. Wer verkauft denn auf Etsys.com? Das arme Mütterlein von nebenan? Wohl kaum. Ist alles sehr professionell aufgemacht bei der Dame (Postkarten).

Ist das ein ausländischer Verkäufer?

Hast du auch immer Dawanda genutzt und schaust dir jetzt an, ob Etsy ein Ersatz sein könnte?

1ooProKostenlos 
Fragesteller
 02.07.2018, 15:27

Verkäufer aus Stuttgart

Mirarmor  02.07.2018, 15:47
@1ooProKostenlos

Vielleicht meint er ja auch keine Rücknahmen aus Kulanz. Bei Reklamation ist das nicht zulässig.