Erteilung eines Hausverbotes an den Freund meiner Mieterin als Eigentümer?
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem. Wir haben eine Wohnung an eine allein erziehende Dame vermietet die seit letztes Jahr einen Freund hat. Nun ist der Freund ohne unsere Einverständnis seit ungefähr November 2015 auch in die Wohnung eingezogen und ist aber hier nicht angemeldet. Da ein Besuch über 6 Wochen nicht mehr als Besuch sondern als Mitbewohner / Untermieter zählt, habe ich auch die Mieterin darauf hingewiesen. Mittlerweile habe ich eine Kündigung wegen Eigenbedarf übergeben, da meine Mutter in diese Wohnung wegen Ihrem alter (die Wohnung ist im Erdgeschoss) einziehen möchte. Vor der Kündigung hat mich ihr Freund auch bedroht, daraufhin habe ich Ihm schriftlich ein Hausverbot erteilt. Auch ist er Polizeilich wegen Gewaltdelikten bekannt. Die Polizei wurde zwar informiert, jedoch wurde mir gesagt das Sie nicht machen können.
Er wohnt weiterhin hier im Haus und lacht mich jedes mal aus wenn ich in mein Haus rein geh (ist ein Mehrfamilienhaus und ich Wohne auch in dem Haus).
Nun würde ich gerne wissen was ich machen kann, da die Polizei nichts machen möchte.
Gibt es jemanden der sich damit auskennt?
5 Antworten
Hat sich das Problem nicht erkedigt, sobald die Mieterin auszieht?
Grundsätzlich hat innerhalb einer Mietwohnung der Mieter das Hausrecht und kann Hausverbote erteilen oder zurückziehen.
Lachen ist kein Straftatbestand! Klar. dass die Polizei nichts macht. Für die Drohung brauchst Du mindestens einen möglichst neutralen Zeugen.
Die Dame kann im übrigen ihren Freund ohne Dich zu fragen in die Wohnung aufnehmen. Das musst Du dulden. Ein Hausverbot wirst Du kaum durchsetzen können.
Nun hast Du hoffentlich rechtlich einwandfrei auf Eigenbedarf gekündigt. In 3 Monaten sind die Leute draussen. Lass Dich bis dahin einfach nicht mehr provozieren. Ignoriere sein Lachen.
Kümmere Dich lieber um anwaltlichen Beistand. Den wirst Du brauchen, falls die Leute doch nicht ausziehen.
Als Vermieter hast Du das Hausrecht und somit das Recht Hausverbot zu erteilen quasi "aufgegeben". Nur in besonders krassen Fällen dürftest Du noch Gebrauch davon machen.
Auslachen und unerlaubter Zuzug gehören nicht dazu.
Allerdings in Sachen Ummeldung könntest Du was machen. Jede meldepflichtige Person ist verpflichtet sich binnen 2 Wochen nach Einzug umzumelden. Zudem ist der der meldepflichtigen Personen Wohnraum zur Verfügung stellt, diesen eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Du kannst jetzt eigentlich nur hoffen das die Mieterin, samt Freund, auch wirklich auszieht.
Du kannst der Mieterin nicht verbieten ihren Lebensgefährten in ihre Wohnung aufzunehmen. Du kannst dann nur die personenbezogenen Nebenkosten erhöhen.
Die Eigenbedarfskündigung ist etwas anderes. Allerdings musst du Schadensersatz leisten, wenn deine Mutter nicht tatsächlich diese Wohnung bezieht.
lass dich von einem anwalt beraten , alleine kommst du da nicht weiter. es ist wirklich schrecklich , da gehört dir die wohnung und der mieter hat mehr rechte als der vermieter.
darum haben wir unsere wohnung , nachdem wir fast 1 1/2 jahre gebraucht hatten um einen gestörten mieter loszuwerden, jetzt verkauft
Ja es ist wirklich schrecklich als Eigentümer. Die Dame hat von niemandem eine Wohnung bekommen, ich habe Mitleid gehabt und ihr die Wohnung vermietet. Es gab viele aussetzer mit der Miete, ich war kullant. Die Stadt war da um den Strom abzustellen, hab aus Menschlichkeit die Stromkosten ausgelegt damit die Kinder nicht ohne Strom da stehen. Dann sowas...
Ich glaube kaum, daß Du was machen kannst um ihn los zu werden. Deine Mieterin muss nun als 2 Personen für die NK-Abrechnung berücksichtigt werden, mehr kannst Du nicht machen. Ich könnte ja auch keine Frau verbieten schwanger zu werden, da das künftige Kind nicht im Mietvertrag steht, wenn Du verstehst was ich meine. Wenn Du schon wegen Eigenbedarf gekündigt hast, informiere Dich inwiefern sich der Mieter daran halten muss und bis wann sie die Wohnung zu räumen hat. Notfalls muss es über einen Anwalt laufen. Ungerne gebe ich den Rat einen Anwalt einzuschalten, denn die verdienen sich für wenig Arbeit dumm und dämlich. Ich würde eher mal zu Haus und Grund gehen, dort Mitglied werden und mich dort beraten lassen, das ist billiger als einen Anwalt zu beauftragen. Und vor allem, sich immer Zeit lassen bei der Auswahl der anständigen Mieter. Leider merkt man erst zu Spät, ob es ein anständiger Mieter ist oder nicht, wenn er schon eingezogen ist und dann Probleme auftauchen.
Ja aber er lacht jedes mal provozierend und ich will keinen Untermieter bzw einen Mitbewohner. Die Wohnung wurde an die Dame vermietet und nicht an Ihn.