Kündigung der Mietwohnung nach 35 Jahren?

10 Antworten

Wenn der einzige Grund der beabsichtigte Verkauf des Hauses ist, hat die Vermieterin mit dieser Kündigung keine Chance.

Warum auch? Es gibt so viele Interessenten für ein Haus, das vermietet ist. Ich nehme jetzt mal an, die Oma wohnt als einzige im Haus. Es kann ohne weiteres Käufer geben, die jetzt erst einmal nur das Haus erwerben wollen und froh sind, dass eine zufriedene und glückliche Mieterin noch einige Jahre fleißig Miete zahlt und so bei der Finanzierung hilft. Evtl. muss sie eine kräftige Mieterhöhung in Kauf nehmen. (Max. 20 % Erhöhung innerhalb von 3 Jahren, sofern der Markt das her gibt.)

Bestimmt ist auch dieses Haus für einen Käufer erst einmal renovierungsbedürftig. Wer sofort einziehen will, muss sich eben was anderes suchen. Für jeden anderen Käufer gilt: Kaufen - 3 Jahre warten und frühestens dann mit größeren Maßnahmen beginnen.

Das hat nämlich große steuerliche Vorteile. Während man alles, was man nach einem Kauf an einem Haus macht, steuerlich in den Anschaffungspreis rein rechnen muss (Abschreibung 50 Jahre), kann nach 3 Jahren jede Maßnahme nach unterschiedlichen Kriterien abgeschrieben werden. Über 10 Jahre oder 20 Jahre oder sofort. Je nachdem, was gemacht wird.

Das bringt für einen Käufer, der das Haus auch in Zukunft vermieten will, erhebliche Vorteile. Da fast überall die Preise steigen, kann es durchaus ein großer Vorteil sein, jetzt zu kaufen, was dann in Zukunft eine ordentliche Rendite bringt.

Somit bin ich sicher, dass die Vermieterin auch für das vermietete Haus ausreichend Kaufinteressenten finden wird.

Der Kündigung kann man getrost widersprechen, weil sie unbegründet ist. Deine Oma muss sich keine Gedanken machen.

Sollte aber jemand kaufen, der selbst einziehen will, kann dieser jemand auch eine Eigenbedarfskündigung aussprechen und somit hat man zwar Zeit gewonnen, aber ein Umzug wäre dann auch wirklich unumgänglich. Man könnte sich dagegen wehren und aufgrund des Alters auf einen Härtefall plädieren. Das würde dann gerichtlich entschieden.

Bei Besichtigungen, bei denen Du möglichst dabei sein solltest, könntest Du jedem Interessenten gleich mal mitgeben, dass es schwierig wird, eine Eigenbedarfskündigung durchzubekommen, denn man würde schon den Härtefall einwenden. Das könnte Kaufinteressenten abschrecken, wenn sie gleich wissen, dass sie so schnell nicht ins Haus können.

Ca. 3 Monate bis zur Umschreibung im Grundbuch

9 Monate Kündigungsfrist

1 bis 2 Jahre Rechtsstreit

Macht in Summe ca. 2 bis 3 Jahre, bis ein Selbstbezieher dann wirklich einziehen kann. Das sollte sich jeder vor Augen halten, dem das Haus zum Selbstbewohnen gefallen würde.

Sich Rat beim Mieterverein holen.

Eine Kündigung kann uU auch wegen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben werden.

Oder mit dem Vermieter sprechen, Was genau soll renoviert werden ?

Wäre es möglich für eine Übergangszeit in einem Hotel, einer Pension oder bei Euch zu wohnen, solange die Renovierung dauert ?

Trinchen2007 
Fragesteller
 03.11.2017, 12:43

Nicht das Haus in dem die Oma wohnt soll renoviert werden. Die Vermieterin will das Haus in dem meine Oma lebt verkaufen und Ihr Haus mit dem Erlös renovieren.

Koboldsbraut  03.11.2017, 12:45
@Trinchen2007

Das geht aus Deiner Frage nicht hervor.

Und ein Haus kann auch MIT Mietern verkauft werden, nennt sich Eigentümerwechsel..

Wird teilweise von Investoren sogar bevorzugt.

Also, Einspruch gegen die Kündigung, die Begründung ist nicht haltbar

Trinchen2007 
Fragesteller
 03.11.2017, 12:49
@Koboldsbraut

Meine Oma wohnt in dem Haus alleine - ich glaube Investoren interessieren sich für das Objekt eher nicht. Meine Oma wird der Kündigung widersprechen.

Koboldsbraut  03.11.2017, 12:54
@Trinchen2007

Wenn sie es verkauft bekommt, dann muß es ja jemanden geben, der dort hinziehen will..

Also, sich das Haus kaufen, von der Miete Deiner Oma schön den ersten Teil des Kredites bezahlen und später dann selber einziehen oder weiter vermieten oder als Ferienhaus umbauen... 1001 Möglichkeiten...

Zunächst: Kauf bricht nicht Miete. Ein Erwerber der Immobilie muss den MV mit Oma übernehmen. Nur weil die Vermieterin ihr eigenes Haus renovieren will und dafür zur Kostendeckung das Haus in welchem Oma wohnt, verkaufen will, ist kein Kündigungsgrund. Es liegt weder Eigenbedarf vor noch gibt es einen anderen berechtigten Grund. Will heißen, die Kündigung ist unwirksam. Oma muss also gar nichts tun und sollte absolut nichts, gar nichts! unterschreiben. Sie soll und darf einfach Schweigen. Kommt die Vermieterin mit rechtsanwaltlichen Drohungen etc., dann sollte sie ebenfalls einen RA bemühen. Es ist aber abzusehen, dass die Klägerin (Vermieterin) unterliegen dürfte.

Naja, eine neue Wohnung suchen. Sofern der Mietvertrag fristgerecht gekündigt wird, ist sie eben - trotz Alters - eine Mieterin wie jede andere auch.

Trinchen2007 
Fragesteller
 03.11.2017, 12:45

Kündigung rechtens nur weil die Vermieterin das Haus verkaufen will ??

bwhoch2  03.11.2017, 12:50
@Trinchen2007

Nein, keinesfalls.

Es ist kein Eigenbedarf und die Vermieterin wird nicht an einer wirtschaftlichen Verwertung gehindert.

ChristianLE  03.11.2017, 12:50

Bei einer vermieterseitigen Kündigung ist aber nicht nur die Frist zu beachten, sondern auch der Kündigungsgrund.

Dieser ist hier unzulässig.

ohwehohach  03.11.2017, 12:59
@ChristianLE

Als Kündigungsgrund wird hier wohl "Eigenbedarf" angegeben sein. Und der ist zulässig - sie will ja in der Wohnung selbst wohnen.

Gerhart  03.11.2017, 16:26
@ohwehohach

Nee, das Haus soll verkauft werden!

ohwehohach  04.11.2017, 09:56
@Gerhart

Ja, das hätte man in der Frage durchaus auch schreiben können! So wie die Frage klingt, will die Vermieterin in die Wohnung einziehen, während ihr eigentliches Haus renoviert wird.

Kaum stellt man die Frage richtig, bekommt man eben auch passende Antworten.

Eine Kündigung aufgrund Renovierungsarbeiten ist lt. Gesetz (§ 573 BGB) nicht möglich.

Kündigungsgründe wären:

  • Eigenbedarf
  • Vertragsverstöße des Mieters
  • Mangelnde wirtschaftliche Verwertung, i.d.R. Abriss des Gebäudes.

Solange es sich nicht um ein Zweifamilienhaus handelt, welches der Vermieter ebenso bewohnt, ist keine Kündigung des Vermieters möglich.

Keine Angst, deine Oma muss aus diesen Gründen nicht ausziehen.

Entweder Ihr ignoriert das Schreiben einfach oder Ihr widersprecht der Kündigung.

Trinchen2007 
Fragesteller
 03.11.2017, 12:51

Danke! Eigenbedarf liegt nicht vor. Meine Oma hat sich auch nichts zu schulden kommen lassen und auch immer pünktlich ihre Miete gezaht. Abrissreif ist das Haus auch nicht. Die spinnt doch die Vermieterin

ohwehohach  03.11.2017, 13:02
@Trinchen2007

Hä? So wie ich das verstanden habe, will die Vermieterin ihr Haus, in welchem sie selbst wohnt, renovieren und daher die Wohnung, die sie an Deine Oma vermietet hat, selbst nutzen. Das wäre Eigenbedarf. Ist das nicht so, dann musst Du die Frage nochmal umformulieren.