Erste Mahnung bekommen - kann ich noch um Zahlungsaufschub bitten?

7 Antworten

" Würde es denn noch was bringen eine Mail mit der Bitte um Zahlungsaufschub zu schreiben"

Eine Mail bringt gar nichts, ruf an und lass dich zur Mahnabteilung weiterverbindungen und klär dass direkt dort mit denen. Wenn sie einwilligen lass dir eine schriftliche Bestätigung schicken.

Georg63  01.10.2015, 21:47

Klar - und nochmal 100 Euro draufzahlen.

Vorsicht lieber Frager - Kirschkerze freut sich immer, wenn Inkassofirmen möglichst viele Gebühren bekommen.

youarewelcome  01.10.2015, 23:15
@Georg63

Ich hätte große Lust lieber Georg63 dich mal bei GF zu melden, ich habe deine respektlosen und persönlich beleidigenden Kommentare schon bei vielen Fragen gelesen. Schön wenn du meinst dass Du Experte für alles bist, aber JESUS bist Du nicht, Dr. Allwissend auch nicht, sonst hättest Du noch nicht so viele Erfahrungen (deine Worte) mit Inkassofirmen gehabt. Versuch in Deinen Beiträgen und Kommentaren einfach mal sachlcih zu bleiben. Das ist ja nicht mehr zum aushalten!

Georg63  01.10.2015, 23:30
@youarewelcome

Leider schreibt Kirschkerze immer den selben Unsinn, obwohl er schon von vielen kompetenten Leuten hier mit exakten Gesetzen und Urteilen über die tatsächlichen Verhältnisse aufgeklärt wurde.

mepeisen  02.10.2015, 07:12
@youarewelcome

Du musst als Neuling wissen: Der liebe Herr Kirschkerze ist ein Inkassomitarbeiter, der ständig versucht, für seine Arbeitgeber das Maximale herauszuholen. Womit? Durch absichtliches Publizieren von Falschinformationen. Leute wie Georg, die seit Jahren hier bei GF unterwegs sind, und immer wieder sehen, wie Kirschkerze rechtlichen Unsinn schreiben, sehen das auch sehr schnell.

Im Übrigen war an Georgs Beitrag nichts Beleidigendes. Es sei denn, man unterstellt, dass eine Nähe zu Inkassobüros eine abgrundtiefe Beleidigung wäre...

youarewelcome  01.10.2015, 23:17

Liebe Kirschkerze, ich hoffe Du liest den Kommentar von Georg63....sieh Dir doch mal seine Antworten und Beiträge an, Du wirst feststellen, dass er sehr schnell relativ "unangenehm" wird, wenn er glaubt, im Recht zu sein und alles zu wissen. Ich kann nur empfehlen solche Personen bei GF zu melden, denn Du musst dich nicht diffamieren lassen und zu behaupten (was er ja tut) dass Du Dich über Gebühren die Inkassounternehmen einstreichen freuen würdest ich schlicht eine Frechheit...ich kann nur empfehlen, solche Leute zu melden! Liebe Grüße

kevin1905  01.10.2015, 23:25
@youarewelcome

Wenn man die Beiträge von Kirschkerze so verfolgt kann man allerdings durchaus den Eindruck gewinnen, den der gute Georg63 so hat.

Für Leute denen eine möglichst höfliche Formulierung wichtiger ist als der transportierte Inhalt habe ich eine Frage:

Zahlt ihr ggf. die Zeche für Leute?

franneck1989  02.10.2015, 06:27
@youarewelcome

@youarewelcome

Sorry, aber das ist die falsche Denkweise, die du hier von dir gibst. Viel mehr ist es einfach höchst ärgerlich, wenn hier User wie kirschkerze ständig rechtlichen Blödsinn zum Thema Inkasso von sich geben. Das wäre ja auch völlig egal, wenn es um andere Themen ginge - aber hier geht es um viel Geld und andere Unannehmlichkeiten. Und da muss das dann auch so deutlich sagen, denn falsche antworten können viel Geld und Nerven kosten. Bezahlt ihr das den Fragestellern? Viel Spaß...

Zudem wurde dieser User schon etliche Male belehrt, ohne Wirkung. Wenn dann trotzdem weiter der selbe rechtliche Unsinn verbreitet wird muss man von Vorsatz ausgehen.

kevin1905  01.10.2015, 23:22

Eine Mail bringt gar nichts, ruf an und lass dich zur Mahnabteilung weiterverbindungen und klär dass direkt dort mit denen.

Bei Rechtsangelegenheiten telefoniert man nicht.

Die Email wäre ggf. sogar beweiswirksam, wenn die Zustellung nachgewiesen werden kann.

EXInkassoMA  02.10.2015, 08:54

Die Comments von @kirchkerze flashen :))

Liebe Fragestellerin....falls das Schreiben von einer Inkassofirma kommt, auch dann erst einmal "Ruhe bewahren" und kurz durchatmen und erst einmal telefonisch nachfühlen.

Auch Inkassofirmen sind daran interessiert, den geschuldeten Betrag einzutreiben. Deshalb kochen auch die nur mit Wasser und sind froh, wenn die Leute überhaupt zahlen können.

Gehen wir mal vom "worst-case" aus....die Sache würde vor Gericht landen.

Im Verfahren vor Gericht, würde man Dir auch eine Ratenzahlung zugestehen. Du bist ja gewillt zu zahlen, hattest aber wohl eben, eine unvorauszusehende Notausgabe, die Dich finanziell zurückgeworfen hat. ...ergo...einfach mal probieren anzurufen...ganz einfach mit denen reden. Ich weiß nicht, was Dich in die Situation gebracht hat, die Rechnung nicht zahlen zu können, aber vielleicht hattest Du ja wirklich eine unvorhersehbare Notausgabe und warst so finanziell am Limit des Machbaren. So etwas kann ja mal ganz schnell passieren. Z.B. die Waschmaschine geht kaputt, die Reparatur kostet mal kurz und schmerzhaft...€ 350...so etwas kann definitiv in den normalen Geldbeutel ein Riesenloch reißen und nicht jeder hat heutzutage Rücklagen. All dies wissen auch Inkassounternehmen und obwohl es viele schwarze Schafe unter diesen gibt, sind nicht alle furchtbar und nicht bereit zu Kompromissen.

Ich drücke Dir die Daumen!

Georg63  01.10.2015, 23:56

Dein "worst-case" ist eben nicht der für den Frager ungünstigste Fall.

Vor Gericht würde es um die Hauptforderung + Anwalts- und Gerichtskosten gehen. Das ist weniger als eine schlechte Vereinbarung mit einer Inkassofirma.

Da der Frager angibt, in ca 30 Tagen zahlen zu können, landet der Fall nie vor Gericht. Wenn sich der Gläubiger mit dem Mahnbescheid beeilt, kommen auf die Hauptforderung ca. 25 Euro drauf - Inkassogebühren entfallen.

Bei jeder Vereinbarung mit der Inkassofirma muss der Frager die überzogenen 70 Euro bisherige Gebühren, sowie vermutlich weitere Gebühren akzeptieren, die er sich ansonsten sparen kann.

Per Telefon erreicht man Callcenteragents, die darauf getrimmt sind, die Gebühren zu maximieren.

mepeisen  02.10.2015, 07:25

Und zweimal das Falsche zu behaupten, macht es übrigens auch nicht besser.

Wenn da schon fette Abzockergebühren drauf sind, ist die Mahnung wohl schon von einer Inkassofirma.

Diese wird sicher gern eine Ratenzahlung mit dir vereinbaren WENN du dafür die 70 Euro anerkennst, die du eigentlich nicht zu zahlen brauchst und bereit bist weitere horrende Zusatzgebühren in Kauf zu nehmen.

Ich kann nur von sowas abraten. Borge dir das Geld bei deinen Eltern und zahle es denen in Raten oder überzieh dein Bankkonto wenn das möglich ist.

In dem Fall zahlst du nur die Hauptforderung zzgl. 10 Euro direkt an Weltbild.

ALLES ist günstiger als irgend ein Deal mit einer Inkassofirma.

Wenn jetzt garnichts geht, schick der Inkassofirma einen Widerspruch zu deren Gebühren und warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn der kommt schickst du ihn sofort mit Teilwiderspruch gegen die Inkassogebühren zurück.

Bis dahin sind die 30 Tage rum und du zahlst an Weltbild die Hauptforderung, 10 Euro normale Mahngebühren und die Gerichtsgebühr vom Mahnbescheid.

Sollte statt des gerichtlichen Mahnbescheids ein Schreiben von einem Anwalt kommen, machst du hier eine neue Frage auf mit der genauen Kostenaufstellung.

Keine Sorge, dir wird geholfen. Ich habe schon viel mit Inkassofirmen zu tun gehabt und denen noch keinen Cent überlassen.

Georg63  01.10.2015, 22:01

Eins noch: Bitte telefoniere nie mit Inkassofirmen!

Die lügen am Telefon, dass sich die Balken biegen und haben nur einen Auftrag - möglichst viel Geld aus dir rauszupressen. Telefonische Absprachen und Versprechungen sind nichts wert - die kannst du nie beweisen.

Das kannst Du sicherlich versuchen, ich persönlich würde telefonisch mal bei der im Schreiben genannten Person anrufen, die Sachlage erörtern und ganz offen sagen, dass Du warum auch immer (persönliche, unerwartete Notlage) den Betrag bis zur gesetzen Frist nicht zahlen kannst.

Dann bittest DU höflich darum, Dir einen Zahlungsaufschub bis xx.xx.2015 zu gewähren, mit dem Versprechen, dies dann auch bis dann abgezahlt zu haben. Wenn man darauf eingeht, lass es Dir kurz schriftlich bestätigen.

Falls die nicht drauf eingehen, wird allerdings das Mahnverfahren ins Rollen gebracht und da kommen dann noch jede Menge weiterer Gebühren drauf was die Sache unterm Strich dann nocht teurer macht.

Für den Fall solltest Du sehen, dass Du vielleicht familienintern oder von Freunden den Betrag borgst und sofort überweist.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und würde mich für den Fall über ein Hilfreich/ etc. Bewertung bei GF freuen.

Alles Gute

mepeisen  02.10.2015, 07:17

Bei Vertragsangelegenheiten oder Geldangelegenheiten niemals per Telefon kommunizieren. Erst Recht nicht mit Inkassobüros. Warum? Weil man zum einen nie etwas an der Hand hat, was am Telefon besprochen wurde. Zum zweiten sind insbesondere die Telefonisten von Inkassobüros geschult, einen stark zu verunsichern und einem das Geld unrechtmäßig aus der Tasche zu ziehen. Die erzählen dann gerne viel Blödsinn und am Ende bezahlt man einige hundert Euro zu viel.

Falls die nicht drauf eingehen, wird allerdings das Mahnverfahren ins Rollen gebracht und da kommen dann noch jede Menge weiterer Gebühren drauf was die Sache unterm Strich dann nocht teurer macht.

Das ist schlichtweg völlig falsch. Ein Mahnverfahren inklusive Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist unterm Strich billiger als Inkassokosten und Einigungsgebühr beim Inkasso. Gerne kann ich dir das auch vorrechnen, wenn du das nicht glaubst.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und würde mich für den Fall über ein Hilfreich/ etc. Bewertung bei GF freuen.

Informiere dich bitte etwas und gebe korrekte Informationen bzw. Antworten, dann steht deinem virtuellen Erfolg bei GF auch nichts im Wege ;-)

Zu den Bestellungskosten sind auch noch 70 Euro drauf gekommen durch das Mahnschreiben.

Hier würde ich dann doch einmal schriftlich zu widersprechen. Pro Mahnung maximal 2,50 € mehr ist nicht drin!

Würde es denn noch was bringen eine Mail mit der Bitte um Zahlungsaufschub zu schreiben?

Weiß ich nicht, das hängt vom Gläubiger ab. Du bist bereits in Zahlungsverzug. Mach doch lieber erstmal eine Anzahlung auf die Hauptforderung (wichtig, dies anzugeben!).