Erbschaft: Die Gegenseite möchte vom zuständigen Ortsgericht ein Wertgutachten erstellen lassen?

5 Antworten

Hallo, ich habe natürlich den Anwalt gefragt. Der sagt, nach seiner Erfahrung sind diese Gutachten oft deutlich niedriger als die von einem vereidigten Gutachter. Aber der Erbe hat dies vorgeschlagen, vielleicht damit mein Pflichtteil so niedrig wie möglich ist. Und daher frage ich nach Erfahrung damit. Vor Gericht gehen lohnt wegen der Kosten kaum.

Ein Ortsgericht besteht in der Regel aus Laien, die jedoch beruflich oder sonstwie mit Bau- und Grundstücksfragen zu tun haben (z.B. Makler, Handwerksmeister u.ä.). Oft sind es den politischen Parteien nahestehende Personen. An der Fachkunde und Objektivität gibt es keine grundsätzlichen Zweifel. Wenn die Immobilie in einer Stadt liegt, wäre zu empfehlen, den örtlichen Gutachterausschuss für Grundstücke und Immobilien zu beauftragen, der meistens mit Fachleuten, Architekten, Bauunternehmern, Realkreditfachleuten und dgl. besetzt ist. Diese Ausschüsse werden von den jeweiligen Stadtverwaltungen eingesetzt und verwaltet. Ihre Honorare liegen in der Regel auch unter denen der freien Grundstückssachverständigen, die natürlich die besten Voraussetzungen und Erfahrungen für eine realistische Schätzung mitbringen. Dass eine Schätzung verlangt wird, sollten Sie nicht als "Schikane" empfinden, sondern als Normalität gerade bei Erbauseinandersetzungen.

das gericht bestellt eh einen gutachter, der richter schätzt das nicht selbst

Frag doch einfach deinen Anwalt, der wird das sicher besser wissen als ein Internetforum...

Brauchst du nicht , der wird vom Gericht bestellt !