Erbengemeinschaft.Mehrfamilienhaus

3 Antworten

Ist das alles rechtens?

Nein. Ein ein Erbe kann nicht über Einzelgegenstände verfügen. Alle Wohnungen gehören daher bis zur Teilung den Erben gemeinschaftlich. Bei 4 Wohnungen ist es aber sehr sinnvolls, das die Erben die Wohungen derart auseinadersetzen, das einzelne Wohnungen den einzelnen Erben jeweils komplett zufallen.

So wie es hier geschildert ist gehört das komplette Haus der Eebengemeinschaft. Also wenn keine einigung über die Wohnungen zwischen den Erben besteht werden die Einnahmen durch das Objekt geteilt. Wenn Streitigkeiten auftreten ist das Beste sofort die Imobilie zu verkaufen oder die Wohnungen aufzuteilen ( jeder 2)

Sicher nicht, Alleingänge sind nie erlaubt in einer Erbgemeinschaft