Erbe angenommen - Wie geht es weiter?
Hallo, Unsere Oma ist verstorben. Sie hatte 2 Kinder meinen Vater und meine Tante. Mein Vater ist schon verstorben. Er hatte 2 Kinder, meine Schwester und mich. Es gibt nichts außer Bargeld zu erben. Kein Vermögen aber für einen Haushalt eine gute Summe um einiges anzuschaffen. Wir wären sehr dankbar es zu erhalten. Da meine Vater schon tot ist wurden meine Schwester und ich angeschrieben vom Nachlassgericht (Hier lag auch das Testerment) ob wir das Erbe annehmen oder nicht. Ich habe meine Erbe schriftlich angenommen.
Wie geht es nun weiter ? Die Nachlasspflegerin meinte ich brauche nicht unbedingt einen Erbschein und solle mich in der Familie einigen über die Verteilung.
Ich für meinen Teil wollte einen Termin in den nächsten Tagen bei einem RA / Notar für Erbrecht machen. Ich habe die Hoffnung das dieser alles bis zur Auszahlung in die Hände nimmt und klärt.
Zahlt die Bank Guthaben einfach so aus, an jeden der mit Erbschein bzw. der Berechtigung zu erben kommt ? Oder fragt diese nach wer wie viel zu erhalten hat bzw. ob es noch andere Berechtigte gibt ? Wer löst nun das Konto auf ? Meine Tante als noch einziges Kind der verstorbenen ? Darf Sie alles abheben und klärt sie dann die Verteilung an die Berechtigten ?
Ich als "Unwissender" war immer der Meinung das Nachlassgericht klärt und veranlasst die Verteilung. Soweit ich nitbekommen habe liege ich hier falsch.
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.
5 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass kein Testament vorliegt. Eure Oma hatte zwei Kinder: Euren Vater und Eute Tante? In diesem Fall erbt die Tante zu 1/2 und die andere Hälfte geht an die Abkömlinge Eures vorverstorbenen Vaters - also an Dich und Deine Schwester. Ihr habt nicht nur das Geld geerbt, sondern auch alle Verpflichtungen, die sich aus der Erbschaft ergeben: Ihr müsst die Kosten der Beerdigung sowie die bestehenden Verträge (Mietverträge, Versicherungen, Telefon usw.) Üblicherweise ist es so, dass zunächst alle Forderungen beglichen werden und der Rest dann verteilt wird. Regeln müsst Ihr das aber selber. Das Nachlaßgericht stellt weder Schecks aus noch überwacht es die Tilgung eventueller Schulden.
Einen Erbschein zu beantragen wäre von Vorteil, wenn es um Bankguthaben geht. Am besten ihr setzt euch zusammen und teilt das Geldvermögen auf. Das Nachlassgericht ist nicht für die Aufteilung des Vermögens zuständig, sondern nur für die Feststellung, wer als Erbe infrage kommt. Wieviel Geld jeder einzelne Erbe beanspruchen kann , hängt auch davon ab, was im Testament evtl. vereinbart wurde. Hat eine der Erben bereits zu Lebzeiten grössere Zuwendungen erhalten, könnte das im Testament aufgeführt sein und sich der Erbanteil verringern. Wünschenswert wäre, dass man sich untereinander einigt und das Erbe in beiderseitigem Einvernehmen aufteilt. Ansonsten wäre die Beratung durch einen Notar/Fachanwalt empfehlenswert.
Das Nachlassgericht hat mit der Verteilung des Erbes nichts zu tun. Das müssen die Erben unter sich ausmachen. Am einfachsten wäre es, wenn ihr 3 Euch einfach mal zusammensetzt und darüber sprecht, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. Die Bank wird nicht an jeden einfach so auszahlen, sondern jeweils die Zustimmung der anderen Erben verlangen. Das Konto können nur alle Erben gemeinsam bzw. ein Erbe mit Vollmacht der anderen Erben auflösen.
Die Idee, einen Anwalt zu beauftragen finde ich gut. Er wird dann alles in die Hand nehmen. Die Gesamt-Erbschaft wird dann bei ihm auf ein "Anderkonto" überwiesen und er überninmmt die entsprechende Verteilung. Dies dürfte auch im Sinne deiner Tante und Schwester sein.
Kaum, da dafür richtig viel Geld ausgegeben werden muss, dass dem Nachlass entnommen würde.
Unterstellt, du und deine Schwester sind volljährig, braucht ihr weder einen Anwalt noch einen Erbschein.
Denn das kostet unnötig Geld und geht von eurer Erbmasse ab :-(
Richtigerweise setzt man sich mit der Tante zusammen, sichtet die Nachlassunterlagen, schreibt alle Verbindlichkeiten, Schulden und die Bestattungskosten auf und zieht die von dem Vermögen ab. Was bleibt und nicht für Schulden verkauft werden muss, ist der Reinnachlass.
Den teilt man über die Nachlassgegenstände gegenständlich und wertmäßig (einer bekommt den Plama-TV (Wert 600 EUR) plus 1400 EUR Ausgleich, einer den Wagen (Wert 2400 EUR) minus 400 EUR Ausgleich und einer die Einbauküche (Wert 2000 EUR) usw.) und Bankguthaben nach Bewertungsstichtag Sterbetag zu seiner Erbquote. Wäre Oma verwitwet, bekommt eure Tante 1/2 und jeder von euch 1/4.
Da es monatelang dauert, bis alle Verbindlichkeiten bezahlt oder bewertet sind (Mietkaution, Betriebskostenabrechnung, Kündigung von Verträgen, Erstattungen, Versicherungssummen usw.) kann man sich auch auf eine Abschlagszahlung als Anzahlung seines vermutlichen Erbteils verständigen.
G imager761