Erbe abschlagen , immer noch ein recht auf die Riester Rente des Partners?

9 Antworten

Erbe abschlagen , immer noch ein recht auf die Riester Rente des Partners?

.

Rentenansprüche sind kein Erbe.

Renten für Hinterbliebene sind *), sofern man Anspruchsberechtigter ist, eine Leistung, die nach dem Todesfall eintritt.

Sie ist zum Tod nicht vorhanden, ergo auch keine Erbmasse.

*) meine Meinung

  1. Partner - nicht verheiratet - kein gesetzlicher Erbe
  2. gibt es ein Testament und Schulden, dann sollte das Erbe ausgeschlagen werden.
  3. Riester-Vertrag: Ist der Riester-Vertrag dein Vertrag und der Partner hat nur die Beiträge gezahlt -> dann bleibt der Vertrag bei dir.
  4. Ist es der Vertrag des Partners, dann geht der Anspruch verloren, weil keine Eheverhältnis besteht. Das hat nichts mit dem Erbe zu tun.

ich lese Partner, nicht verheiratet. du bist kein Erbe in dem Falle.

du willst das Erbe ausschlagen, wie das?

sein Vermögen bekommen die Erben, oder besteht ein Testament? du hast einen Freibetrag von 20.000€, du schlägst aus, bekommst du nix.

es sei, eine Versicherung ist auf deinen Namen ausgestellt, diese fällt nicht in das Erbe.

GutenTag2003  26.05.2021, 22:53
-.-.-.- gelöscht.

Man kann sich bei nem Erbe nichts raussuchen.

Alles oder nichts.

(Ist auch logisch oder, sonst macht jeder vor dem Tod noch schnell 10 Mio Schulden für ein Haus, vererbt das Haus und schenkt die Schulden dem Staat... :-)

Nein es ist das alles oder nichts Prinzip. Wenn ihr nicht verheiratet seit kann er dir nicht so einfach seinen Schuldenberg vererben. Sollte er dich trotzdem als Erbin im Testament erwähnt haben, würde ich dir raten auf jeden Fall abzuschlagen wenn du seinen hinterlassenen Schuldenberg nicht erben willst und du dich nicht finanziell in deiner aktuellen Lebenslange ruinieren willst.