Entfällt Niessbrauch nach Scheidung?bzw. Geschäftsgrundlage dafür entfällt bei Scheidung?

2 Antworten

Das Rechts des Nießbrauchs, welches im Grundbuch eingetragen ist, endet auf Antrag des Begünstigten oder mit dem Tod des Begünstigten.

Unterschreibe NICHTS ohne vorher mit deinem Anwalt gesprochen zu haben. 

Das wird im Rahmen der Scheidung reguliert, da werden die Rechtsgüter der Eheleute entweder freiwillig oder vom Richter abgewogen und verteilt.