Eintrag der Geschäftsbezeichnung bei Kleingewerbe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer hat eigentlich das Kleingewerbe "erfunden"? Das gibt es nicht, ein Gewerbe ist ein Gewerbe egal wie groß, klein, dick, dünn oder profitabel es ist...

Es gibt lediglich den Kleinunternehmer gem. §19 Umsatzsteuergesetzt.

Einfach irgendein Fantasienamen zu nehmen kann extrem teuer werden. Woher willst Du wissen, das nicht irgendwo auf der Welt jemanden diesen Namen nutzt und hat schützen lassen? Da kann dann schnell mal eine Unterlassungsaufforderung von einem Anwalt kommen etc.
Wenn Du wirklich einen solchen Namen verwenden möchtest solltest Du schon mal ordentlich Geld in die Hand nehmen und das rechtlich absichern lassen.

Sothatsmyname 
Fragesteller
 18.06.2019, 08:21

Danke für die Antwort. :)

Dass der Name vorher geprüft werden muss ist mir bewusst. :)

Die frage von mir war nur so zu verstehen, wo ich einen solchen Namen bei der Gewerbeanmeldung angeben muss. Da ich kein Feld dafür finden konnte, ergab sich mir die Frage, ob man es einfach zum Vor- und Nachname angeben kann.

JaBu84  18.06.2019, 09:47
@Sothatsmyname

Du hast also gerade die Gewerbeanmeldung vor Dir liegen, ist das richtig?
Wenn man sich da unsicher ist geh einfach zum Gewerbeamt und frag mal nach.

Meine Gewerbeanmeldung war in 10 Minuten erledigt vor Ort, hab mir extra die schriftliche Anmeldung aus dem Netz gezogen und brauchte diese leztlich gar nicht.
Wichtig ist aber, dass Du Dich auch nach der Gewerbeanmeldung unverzüglich beim Finanzamt meldest und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden lässt. Früher hat das Gewerbeamt dem Finanzamt jede Anmeldung mitgeteilt und der Fragebogen kam automatisch. Bei mir war es nicht so, ich musste mich selbst um alles kümmern. Da kannst Du dann auch die Kleinunternehmer-Regel nach §19 UStG in Anspruch nehmen. Ob dies wirklich sinnvoll ist hängt von Deiner Tätigkeit ab. Jede Medallie hat nun mal zwei Seiten ;-)

Sothatsmyname 
Fragesteller
 19.06.2019, 19:42
@JaBu84

Okay vielen Dank für die Antwort! :)

Okay mit dem Fragebogen für das Finanzamt werde ich nachfragen, ebenfalls danke für den Hinweis! :)

JaBu84  21.06.2019, 08:38

Danke für den Stern ^^

Ich würde lieber einen Notar beauftragen, der dich berät und die Anmeldung für dich durchführt. So sparst du dir Komplikationen und Probleme die eventuell nach einer Zeit auftreten würden.

Du darfst deinen Fantasienamen nicht einfach so nutzen! Rechtlich gesehen ist er aufjedenfall nicht gültig.