Einigungsgebühr bei Inkassounternehmen zu hoch?

3 Antworten

Moin iceangel30381,

ja, die Einigungsgebühr ist so vollkommen rechtens - du kommst sogar noch gut davon. Laut §4 Abs. 5 RDGEG in Verbindung mit Nr. 1000 VV RVG darf auch ein Inkassounternehmen Einigungsgebühren bis zur Höhe der einem Anwalt zustehenden gebühren fordern. Dies wären in deinem Fall bei einem Streitwert von 39,97€ sogar 67,50€.

Die Gebühr wird mit der Einigung fällig (wie schon der Name sagt). Als Zahlungsmittel ist SEPA-Einzug für beide Seiten das leichteste und wird daher meist als Grundlage genutzt.

iceangel30381 
Fragesteller
 07.11.2017, 10:00

Danke für Deine Antwort. Habe aber auch in einer Broschüre der Verbraucherzentrale gelesen, das man nicht irgendwelche Verträge mit Inkassounternehmen unterschreiben soll....ich bin da ängstlich....

EXInkassoMA  07.11.2017, 10:09
@iceangel30381

Leider Schlechte Info von haziel. Alles falsch. 

mepeisen  07.11.2017, 13:42

Was du schreibst, ist in vielen Details leider total falsch.

Zunächst einmal schuldet ganz grundsätzlich jede Partei selbst die "Einigungsgebühr". So steht es in der ZPO. Wenn das Inkasso also die Hand aufhält, dann darf es das so ohne weiteres ausschließlich beim Mandanten tun.

Was hier passiert ist, dass der Gläubiger bzw. das Inkasso eine Bedingung stellt: "Wir stimmen nur zu, wenn du lieber Schuldner die Einigungsgebühr übernimmst." Dem muss man nicht zustimmen. Aber ohne Zustimmung keine Einigung.

Davon abgesehen ist die Gebühr nur dann fällig, wenn der Rechtsdienstleister aktiv bei einer Einigung mitgewirkt hat. Im RVG steht deutlich: "Die Gebühr entsteht nicht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt."

Was bedeutet das nun übersetzt? Eine pure Ratenzahlung alleine lässt die Gebühr gar nicht erst entstehen. Auch gibt es hier offenbar bereits einen Titel (Vollstreckungskosten...). Da gibt es aber gar keine Ungewissheit mehr und keinen beizulegenden Streit.

Damit also die Einigungsgebühr entsteht, muss viel zusammen kommen, beispielsweise muss der Gläubiger ausdrücklich auf jegliche Vollstreckungsmaßnahme verzichten usw.

Klar, die Alternative ist, dass der Gläubiger einen Pfändungsversuch startet. Nun kann man sich überlegen, ob man lieber auf den Gerichtsvollzieher wartet. Das kann einem sogar unterm Strich weniger als die 45€ kosten, einfach auf den GV zu warten und mit dem dann eine Ratenzahlung auszumachen. Je nach Anzahl der Raten.

Im Grunde ist jede Einigung mit einem Inkassounternehmen schon ein Vertrag. Auch mündlich können Verträge abgeschlossen werden.

Und da wollen die sich eben nur absichern das sie möglichst einfach an ihr Geld kommen können. Deshalb auch das Lastschriftverfahren. Da braucht das Unternehmen nicht die Mitwirkung des Schuldners um die Raten zu bekommen.

Du kannst dir aber auch den Vertrag zuschicken lassen und den dann bei einer Verbraucherzentrale oderbeinem Anwalt prüfen lassen bevor du etwas unterschreibst.

Lass dir keinen Bären auf binden und nix unterschreiben ! 

Gib mal mehr infos zu den 39 ! Sind da schon Gebühren mit enthalten ? Lastschrift Rücklaufer ? Um was für ein gläubiger handelt es sich ?

Vollstreckungskosten ? Ist die Forderung tituliert ?

Inkassofirmen profitieren sehr oft von der Unkenntnis.

iceangel30381 
Fragesteller
 07.11.2017, 10:55

Gläubiger ist Weltbild. Inkassounternehmen : Anwaltszkanhzlei Ehlers-Godron. Hauptforderung von Weltbild: 51,47 € jetzt kommen Vollstreckungskosten von 68,50 € dazu. Insgesamt also 120,59 €. Bei Ratenzahlung eine Einigungsgebühr von 45,00€....

EXInkassoMA  07.11.2017, 11:55
@iceangel30381

Ist kein Inkassounternehmen sondern Anwaltskanzlei. War ein inkassoburo vorher eingeschaltet ?
Wieso vollstreckungskosten ? ist die Forderung tituliert ? Sieht lt Deiner Auflistung nicht danach aus.

Steht der Begriff : vollstreckungskosten genauso im Schreiben ?



mepeisen  07.11.2017, 13:43
@EXInkassoMA
ist die Forderung tituliert ?

Ich präzisiere die Frage: Gab es einen gerichtlichen Mahnbescheid?