Einige Mängel bei frisch gemieteten Wohnung - wer zahlt?
Hallo zusammen,
Ich habe seit dem 01.05 eine Wohnung angemietet. Beim Streichen habe ich nun einige Mängel feststellen müssen, welche mir vorher nicht richtig aufgefallen sind, da ich vorher nicht viel Zeit in der Wohnung verbracht habe.
Unter anderem:
- Abbröckelnde Tapete nach dem Streichen
- Einige Risse in der Tapete
- Sich Wölbende Tapete an einigen Stellen
- Unebenes Parkett
- Waschbecken läuft nicht richtig ab im Bad
- Fußboden in Küche hebt sich an, wenn man saugt
- Rolladen Defekt
- Nicht schließende Tür
- Macken bei den Fußbodenleisten
- Und noch einige Schönheitsfehler
Nun die Frage: Wer muss dafür zahlen, diese Dinge in Ordnung zu bringen? Da mich keine Schuld trifft, fände ich es ziemlich unfair, wenn ich auf den Kosten sitzen bleibe...
Danke schonmal.
Hast du Kaution bezahlt?
ja.
Warum musst du dann Streichen? War doch renoviert?!
War nicht renoviert. Ist es ja offensichtlich immer noch nicht. Ich habe schon gestrichen und dabei hat sich die Decke gelöst
Unrenoviert und Kaution bezahlt. Dein Fehler , die Mängel bleiben auf dir sitzen.
Komplett lächerlich
Du hast eine komplette unrenovierte Wohnung angemietet. Dein Problem wenn alles gemacht werden muss.
Dann lass ichs halt so, ich renovier doch nicht das Eigentum anderer auf meine Kosten :)
4 Antworten
Wie es aussieht, hast du eine Wohnung übernommen... und auch dafür unterschrieben ... die, wie sich im Nachhinein herausstellt, nicht in Ordnung war. Laut Papier/Unterschrift hast du aber bestätigt, dass sie in einwandfreiem Zustand war. Gut, nun muss man sich die von dir aufgeführten Mängel im Einzel ansehen: Die ersten drei Punkte mit der Tapete kann von einem Fehler beim Anstrich herrühren. Man muss sich den Untergrund, den Zustand und die Beschaffenheit der Tapete ansehen und kann nicht einfach, mehr oder weniger stark, Farbe aufs Papier bringen. Das könnte von der Hausverwaltung/Vermieter nicht anerkannt werden. Du könntest ja auch, da du ja fürs Renovieren zuständig warst, neue Tapete aufkleben.
Unebenes Parkett sollte ein Mangel sein, der muss gemeldet und ggf. vom Vermieter behoben werden, zumindest aber so vermerkt werden, dass er bei deinem Auszug nicht dir angelastet wird. Genauso verhält es sich mit dem Fußboden in der Küche, es sei denn, es ist eine frei ausgelegte Auslegware, dann ist es halt so und du saugst dort nicht sondern wischst drüber. Das nicht richtig ablaufende Waschbecken ist sicherlich durch reinigen des Siphon zu beheben. Gummihandschuhe an, Eimer drunter, Siphon aufschrauben, reinigen, zusammenschrauben, fertig. Das hätte dir auch bei der Übernahme der Wohnung bereits auffallen müssen. Über die restlichen Mängel muss der Vermieter informiert werden und sie sollten von ihm abgestellt werden, zumindest aber im Mietvertrag/Ergänzung vermerkt werden. Schönheitsfehler muss man sich im Detail ansehen und Fallweise entscheiden. Viel Erfolg.
Lächerlich findest Du Deine mietvertraglichen Vereinbarungen?
Warum also sollten wir hier Deine Entscheidung rügen sollen, ist doch so entschieden worden.
Es steht nichts im Übernahmeprotokoll, also wird auch das Deine alleinige Angelegenheit sein.
Mängel, die den Gebrauch des Mietgegenstandes verhindern, kann auch ich nicht ersehen.
Danke auch für Deinen Dank.
Also je nachdem wie offensichtlich die Probleme sind, darf man dir zumuten sie bereits vor Bezug, spätestens bei der Übergabe, bemerkt zu haben. Dann kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, dass die Wohnung renoviert übergeben wird, wurde sie aber nicht, ist da zumindest etwas falsch. Und meistens ist das Übergabeprotokoll Bestandteil des Mietvertrages, also die dort aufgelisteten Mängel sind dem Vermieter bekannt. Du hast auch eine bestimmte Zeit weitere Mängel nachzumelden. Aber nur weil der Vermieter davon weiß, muss er nicht zwingend handeln. Beispielsweise unebenes Parkett ist zwar ärgerlich, aber es ist nicht dringend nötig etwas zu tun. Bei nicht schließenden Türen, je nach Tür. Die Wohnungstür muss auch dringend gemacht werden. eine Wohnraumtür nicht unbedingt.
Was für dich wichtig ist: Du musst die Wohnung nur in dem Zustand übergeben in dem du sie auch vorgefunden hast. Deswegen brauchst du eine Kopie des Übergabeprotokolls und teile weitere Mängel deinem Vermieter am besten schriftlich mit. Meistens reicht eine Mail.
Je nachdem wie lange du da wohnst, musst du trotzdem Schönheitsreparaturen durchführen (kann dir aber aus dem Kopf keine Fristen nennen, über Google findet man aber was).
Mieterschutzvereine können dir da noch besser helfen. Es lohnt sich auf jeden Fall sich dort schlau zu machen und evtl. einem Verein beizutreten.
Was steht dazu im Übergabeprotokoll?
Keine Fristen, bis wann von wem zu erledigen?
Nein, dort sind keine Fristen genannt.
Du hast Anspruch auf eine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindliche Wohnung. Für Schönheitsrep. kann Anderes vereinbart werden (Tapezieren, Streichen). Aber Instandhaltungen gehen zu Lasten des Vermieters.
Stelle dem Vermieter eine Frist für die Erledigung der betr. Arbeiten und kündige Ersatzvornahme bei Verfristung an. Die Kosten dürfen dann ab übernächstem Monat mit der Miete aufgerecnet werden.
Mietminderung kommt leider nicht in Frage, da die Mängel bei Mietbeginn bekannt bzw. bereits vorhanden waren.
Sagen wir grob: Die Hälfte steht drin, die andere nicht.