Einbürgernlassen trotz jugendstraftat?

6 Antworten

Bei der  Einbürgerung kommt es darauf an, ob du mit der deutschen Gesellschaft und ihrer Kultur vertraut bist und ob du gewillt bist, ein fester Bestandteil dieser Gesellschaft zu werden.

Eine Jugndsünde sollte da nicht hinderlich sein. Schließlich warst du kein Intensivstraftäter und Unsinn machen manche Jugendliche auch mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Deinen Antrag hast du ja schon abgegeben. Von daher kannst du jetzt eh nur auf den Bescheid warten. Das wird schon gut gehen.

Wenn du für deine Arbeit ein erweitertes Führungszeugnis brauchst (wie z.B. bei Tätigkeiten in der Pflege oder als Erzieher), dann deshalb, weil man dort sichergehen muss, dass du keine Straftaten mit sexuellem Hintergrund begangen hast.

Problematischer ist eher die Grammatik und Rechtschreibung bei dir.

Nur weil es nicht in deinem Führungszeugnis steht, heißt es nicht, dass es nirgends vermerkt ist. Die Ausländerbehörde schickt Anfragen zwecks Prüfung während des Einbürgerungsverfahrens, u. a. auch für strafrechtliche Vergehen, die man mittlerweile hinter sich haben könnte. Es wird konkretisiert, ab welchem Strafmaß eine Einbürgerung unmöglich ist (Tagessätze, Freiheitsentzug, ...). Dies kannst du leicht ergoogeln. Da der Diebstahl noch nicht mal auf dem Führungszeugnis steht, gehe ich davon aus, dass das kein Problem darstellen sollte. Erkundige dich bei der Ausländerbehörde am Besten. Sei dabei ehrlich, da die so oder so alles herausfinden. Wenn die meinen, dass eine Einbürgerung unmöglich ist, dann brauchst du schon mal den Antrag nicht zu stellen und würdest somit Geld sparen.

miiiimi 
Fragesteller
 19.10.2017, 14:49

Was ist an meiner Rechtschreibung und Grammatik bitte nicht korrekt? Sind wir hier in einem Deutsch-Examen oder was ? Ich wette ich habe einen weitaus höheren Abschluss als du erreicht und habe besseres zutun als täglich Fragen zu suchen wo die Grammatik inkorrekt ist und die ich dann unbedingt kritisieren muss. Außerdem brauch ich keine Prüfung abzulegen weil ich hier geboren, aufgewachsen bin und studiere&arbeite.

Altersweise  19.10.2017, 15:39

Na ja, wenn Orthografie und Grammatik staatsbürgerliche Grundtugenden wären, müsste man so manchen Deutschen ausbürgern.

Ken94  19.10.2017, 20:10

Nur weil man hier geboren ist, hat das nichts zu bedeuten. Es leben Menschen seit 20-30 Jahren in Deutschland und kriegen keinen Small Talk hin.

Wie schon dein Username sagt: mimimii ;-)

nein wieso sollte sie deswegen angelehnt werden. Ein teil der Geburtsdeutschen begeht auch Straftaten. Die Straftat wird auch nicht im erweiterten auftauchen.

miiiimi 
Fragesteller
 19.10.2017, 14:16

Wenigstens jemand der etwas Mut macht, danke :)

augsburgchris  19.10.2017, 14:17
@miiiimi

Wieso Mut, du hast Mist gebaut, du bist dafür gerade gestanden. Alles gut.

miiiimi 
Fragesteller
 19.10.2017, 14:19

Im gegensatz zu den anderen antworten verurteilst du mich nicht deshalb der Mut :)

ein Diebstahl beganen (vor fast 4Jahren) für die ich Sozialstunden ableisten müsste

Somit wurde das Verfahren eingestellt, du also nicht verurteilt. Kein Problem, steht in keinem Führungszeugnis oder ähnlichem.

na positiv ist es bestimmt nicht aber sollte trotzdem kein Grund sein