ein Mieter hat das Laminat rausgerissen. Dieses wurde vom Vermieter bezahlt und der Mieter hat dieses verlegt und dafür einen Mietnachlass erhalten? was tun?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

wie soll man sich verhalten 80%
mieter anzeigen 20%

10 Antworten

Fragst du als Vermieter oder Mieter.
Wenn der Mieter das Laminat nicht gefällt, dann kann er es auf eigene Kosten ersetzen und hat keinen weiteren Anspruch. Zumindest war das bei mir der Fall.

AchIchBins  01.01.2017, 16:24

Ihr letzter Satz weißt wohl darauf hin, dass sie "es" nicht wissen. Daher bitte keine "Ahnnahmen" weitergeben, Danke. Ein Boden darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht so ohne weiteres entfernt werden, denn es ist Eigentum des Vermieters. Wenn ein Vermieter "danach" grosszügig reagiert ist das der pure Glücksfall.

Wenn der Vermieter das Laminat gezahlt hat, dann ist dieser auch der Eigentümer des Bodenbelags.

Der Mieter hat hier nicht das Recht, dass Laminat ohne Zustimmung des Vermieters zu entfernen.

was tun?

 

Der Vermieter kann hier einen entsprechenden Schadenersatz vom Vermieter verlangen.

bwhoch2  29.12.2016, 11:20

"vom Mieter" dürfte gemeint sein.

wie soll man sich verhalten

nichts tun bei auszug hat er den ursprungszustand wiederherzustellen

Wo genau ist das Problem?

wie soll man sich verhalten

Verhalten sollte man sich, aber anzeigen geht nicht, weil es sich um eine reine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Es besteht kein Zweifel, dass das Laminat weiterhin dem Vermieter gehört. Die Arbeit des Verlegens durch den Mieter wurde mit dem Nachlass bezahlt.

Wenn der Mieter nun, aus welchen Gründen auch immer, das Laminat heraus gerissen hat, muss er es oder ein anderes, vergleichbarer Qualität wieder verlegen (lassen). Die Frage ist nur, wann.

Ist das Mietverhältnis beendet, kann der Vermieter vom Mieter verlangen, dass er das Laminat wieder verlegt, wenn es noch schadensfrei vorhanden ist oder aber einen neuen Laminatboden vergleichbarer Qualität. Am besten besorgt der Vermieter wieder den gleichen Boden und stellt das Material dem Mieter in Rechnung, wobei beachtet werden muss, dass er ggf. nur den Anspruch auf Erstattung des Zeitwerts hat. War der Boden schon 5 Jahre in Gebrauch, kann er nur noch etwa die Hälfte, bei hochwertigem Belag vielleicht etwas mehr als die Hälfte des Materialpreises verlangen.

Das Verlegen kann der Mieter wieder selbst machen. Die Gelegenheit dazu muss man ihm geben und wenn er das nicht machen will, muss er die Verlegearbeiten auf jeden Fall bezahlen, denn diese Arbeit wäre nicht notwendig gewesen, wenn der Mieter den gebrauchten Boden einfach gelassen hätte.

Wohnt der Mieter noch in der Wohnung, fordert man ihn auf, den Boden spätestens beim Auszug wieder zu verlegen und ihn bis dahin ordentlich und gefährdungsfrei einzulagern. Geht das nicht mehr, weil er bereits entsorgt wurde, weist man ihn darauf hin, dass beim Auszug Laminat vergleichbarer Qualität und Aussehens wieder verlegt werden muss.