Fusboden in Wohnung selbst verlegt jetzt bei Auszug Entschädigung

13 Antworten

Ich habe vor 4 Jahren in meiner Wohnung Laminat und Teppich beim einzug neu verlegt auf eigene kosten weil kein fusboden in der wohnung war jetzt ziehe ich aus und der vermieter möchte die Böden behalt selbiges gilt für tapeten . Kann ich vom vermieter dafür eine Entschädigung verlangen ?

Nein Du kannst nichts verlangen, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde.

Im Gegenteil, Du hast die Mietsache verändert und der Vermieter kann den Rückbau verlangen, was er aber bestimmt nicht verlangen wird.

MfG

Johnnymcmuff

Ich würde den Vermieter um eine Ablöse bitten, weil du ja in die Wohnung investiert hast und er sie durch vorhandenen Boden auch schneller und besser vermietet bekommt. Wenn er dies nicht möchte, könntest du fragen, ob denn der nächste Mieter diese übernehmen würde. Bei meiner letzten Wohnungssuche bin ich auf viele Anzeigen gestoßen, in denen neue Mieter für die Böden an die alten eine Ablösesumme zahlen müssen, sonst würden diese entfernt werden und die meisten haben keine Lust auf diese Arbeit + Kosten.

Wenn er sich weigert, würde ich persönlich schon aus Trotz selbst die Tapeten abmachen, weil ich die Wohnung ja auch untapeziert bekommen habe. Andererseits vergilben diese mit der Zeit meist und neue Mieter streichen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit noch mal neu, also tätest du damit niemanden einen gefallen.

Den Boden würde ich einem Vermieter aber definitiv nicht schenken.

Nein. Das hätte dann vorher vereinbart werden müssen, dass der Vermieter beim Auszug einen Abstand zahlt. Oder Dir hätte eine Kaution erlassen werden müssen o.ä. Aber Du kannst natürlich noch mal mit ihm drüber reden....

aber vermutlich: siehe Beitrag von Repwf....

faiblesse  23.12.2014, 11:30

Also ich hab mich auch nachträglich mit meinem Vermieter geeinigt. da hieß es auch erst, der Boden muss wieder raus.. Aber nachdem mehrere Interessenten gefragt haben ob der Boden drin bleibt, hat er ihn mir abgekauft. Ich hätte den eher entsorgt als zu verschenken. Der Boden war damals 2 Jahre alt.

Blindi56  23.12.2014, 12:11
@faiblesse

Das ist auch eine Möglichkeit: dass ein Nachmieter einem den Boden abkauft, also "Abstand" zahlt. (oder eben der Vermieter für den neuen Mieter, weil der den Boden behalten will)

Nicht unbedingt, denn alles was fest mit der Wohnung verbunden ist, geht in das Eigentum des Vermieters über. Du hast doch hoffentlich schriftlich festgehalten, was mit den Einbauten die Du vornimmst beim Auszug passiert inklusive eventuelle Entschädigung? Ansonsten seh ich schwarz für Dich. Du kannst Dein Glück ja noch beim Anwalt versuchen, wenn der Vermieter keinen Abstand zahlen möchte. Aber Du wirst schlechte Karten haben! Tut mir leid! Verbuch es als Lehrgeld.

Je nach Mietvertrag kannst du froh sein wenn du sue nicht raus bzw ab mavhen musst!

faiblesse  23.12.2014, 11:28

Ich würde sie eher rausmachen als d Vermieter schenken. Der hat mal schön für Noppes die Wohnung aufgewertet. Da ist ne Ablöse doch das mindeste