Eigentumswohnung Sondereigentumsrecht

5 Antworten

Ja, natürlich. Wenn denn für diese bauliche Veränderung alle Eigentümer zugestimmt haben und die Kosten- und Haftungsfrage vereinbart wurde.

Lässt sich so pauschal nicht sagen. Erstens darf es keine bauliche Veränderung sein, also nichts fest montiertes, das muss die Gemeinschaft nicht genehmigen (das dürfte ja hier nicht der Fall sein, wenn du so eine aufklappbare meinst, die du weder verschrauben noch sonst irgendwie befestigen musst). Alles weitere hängt ein bisschen von den Gegebenheiten ab. Der Gesamteindruck der Anlage darf nicht beliebig verändert werden, es kommt auf die Lage an, es kommt insbesondere auf die Teilungserklärung darauf an.

Frag doch einfach mal bei der Verwaltung an, das spart Ärger.-

Ich möchte mal die Teilungserklärung sehen , in der Balkone Sondereigentumsrecht sind...... Ein Balkon gehört in der Regel zu deinem Teileigentum.

Oder sind das Balkone, die allen (!) zur Verfügung stehen?

Wie dem auch sei, Amdros hat recht : Für solch eine erhebliche Veränderung, auch bez. des Aussehens des ganzen Hauses, wirst du eine Zustimmung der anderen Eigentümer benötigen. Zu welchem Prozentsatz oder eventl. alle ? Kann ich nicht sagen, ich kenne ja nicht die Teilungserklärung.

Du kannst natürlich einfach Fakten schaffen, aber sowas gibt echt "böses Blut" im Haus.

Frag mal den Verwalter.

FataMorgana2010  19.02.2015, 18:54

Natürlich sind Balkone in der Regel Sondereigentum, genau wie die Wohnung selbst. Sie sind nur kein Gemeinschaftseigentum. Teileigentum wiederum ist ein Begriff, der nur bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen eine Rolle spielt.

OnkelBerni  19.02.2015, 19:02
@FataMorgana2010

Jap, ist richtig. Danke. Ändert aber wahrscheinlich nichts daran, daß bei solch einer erheblichen Veränderung eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein wird. Es ist optisch schon ein erheblicher Eingriff. Meiner Meinung nach....

FataMorgana2010  19.02.2015, 19:04
@FataMorgana2010

Genauer:

Wohneigentum = Sondereigentum (an der Wohnung und in der Regel dem Balkon) + Eigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum + Rechte auf der Eigentümerversammlung

Teileigentum = Sondereigentum (an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen) + Eigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum + Rechte auf der EV.

FataMorgana2010  19.02.2015, 19:06
@OnkelBerni

Wie gesagt, es hängt von der Beschlusslage und der Teilungserklärung ab. Manche WEGs beschließen von Anfang an, dass z. B. Markisen in bestimmten Farben oder weiße Rolläden grundsätzlich erlaubt sind und nicht einzeln genehmigt werden müssen. Bei anderen muss wirklich alles genehmigt werden. Eine pauschale Antwort ist daher schwierig - also eben wirklich: Verwaltung fragen.

schleudermaxe  20.02.2015, 13:17
@FataMorgana2010

Bist Du Dir sicher? Seit wann ist das so? Balkone sind wie Mauerwerk und Dach und Grundstück und Fenster natürlich gemeinschaftliches Eigentum, was denn auch sonst?

OnkelBerni  19.02.2015, 20:10

Alles richtig, FataMorgana. - Letztendlich geht es darum, dem Fragesteller/der Fragestellerin zu helfen.

Hier mal ein zusätzlicher Vorschlag: Mach´ doch eine Zeichnung, wie du dir die Pergola auf dem Balkon vorstellst. Einfache Skizze reicht. Kann natürlich auch ein Freund zeichnen. Das wird dem Verwalter helfen, sich das vorzustellen. ( Und später eventuell der Eigentümergemeinschaft auch, falls sie zustimmen muss)

Da es eine bauliche Veränderung ist und das "Außenbild " verändert, benötigst Du das Einverständnis der anderen Miteigentümer......

Benötigst du da nicht von allen Mitbewohnern die Genehmigung!?

FataMorgana2010  19.02.2015, 18:57

Die Mitbewohner sind nicht das Thema, die Miteigentümer allerdings schon.

amdros  19.02.2015, 19:04
@FataMorgana2010

Korinthenka...

aber ja mal gesagt haben zu wollen!!

FataMorgana2010  19.02.2015, 19:06
@amdros

Gern geschehen. Es hilft nur dem Fragesteller nicht, wenn er ganz lieb alle Mitbewohner fragt, alle zustimmen und er dann hinterher der Gelackmeierte ist, weil irgendein Miteigentümer, der sonstwo lebt und nie gesehen wird, grundsätzlich alle Veränderungen ablehnt und er dann alles wieder abbauen muss.