Eigenes Parken Verboten Schild aufgehangen und darauf bestanden, dass es ihr Platz ist?
Hatten gerade eben das Problem, dass wir Möbel in die neue Wohnung bringen wollten. Da kein PLatz auf der Straße war sind wir zu den Parkplätzen vor dem Haus gefahren. Dort waren einige mit Nummernschildern versehen, wo wir uns nicht hingestellt haben. AN einem Parkplatz hing am Baum davor ein gelbes "Parken Verboten" Schild, wie man es im Spielzeugladen kaufen kann (ohne Name, ohne KFZ Kennzeichen...). Da haben wir uns natürlich drauf gestellt um auszuladen. Aus dem ausladen wurde dann aufbauen und Pizza essen danach. 2 Stunden später wollten wir wieder fahren und waren zugeparkt. Frage 1: "Hätte ich das Auto jetzt abschleppen lassen, weil ich nicht rausfahren kann, wäre es rechtens gewesen (Sie hatte keine Telefonnummer sichtbar im Auto)?"
"Glücklicherweise" kam dann nach 10 Minuten aber schon dieses freundliche Geschöpf herunter und schrie uns in ihrem bemitleidenswerten Deutsch an "Warum parken auf meine Parkplatz". Ich teilte ihr dann mit dass a) jeder Idiot ein parken verboten schild aufhängen kann, es mir aber völlig wurst ist aus genau dem Grund. b) ich ihr Auto abschleppen lasse wenn sie nicht sofort wegfährt. Den 2. ABsatz nur zur Verständlichkeit, warum ich grad so wütend bin. Es bleibt bei der Frage 1. Vielen Dank für Antworten.
11 Antworten
Tatsache - niemand hat das Recht dir den Zugriff auf dein Eigentum zu verwehren. Das gilt auch dann wenn du "nur" Zustandsverantwortlicher bist (Mietwagen). Ein zuparken ist somit rechtswiedrig, auch auf Privatflächen. Wenn die Privatfläche öffentlich/rechtlich zugängig ist (das heißt z.B. nicht durch Schranken oder dergleichen gesichert) könnte (rechtlich gesehen) sogar die Polizei/Ordnungsamt tätig werden. In der Praxis wird das aber niemand und es obliegt dir das Hindernis zu beseitigen (z.B. durch Umsetzen). Die Kosten dafür mußt du natürlich auslegen + mußt sie zivilrechtlich durchsetzen. Na und dabei - viel Erfolg!
Du solltest vielleicht mal so rangehen...
Ziehe einfach deine Lehren das es im Leben Regeln + Gesetzte gibt die in unserer Gesellschaftsordnung eingehalten werden sollten. Wenn du dagegen verstößt brauchst du dich nicht zu wundern wenn man nicht unbedingt nur Freunde hat!
Wenn die Privatfläche öffentlich/rechtlich zugängig ist (das heißt z.B. nicht durch Schranken oder dergleichen gesichert) könnte (rechtlich gesehen) sogar die Polizei/Ordnungsamt tätig werden.
Hallo, ich bin gerade auf Deine Antwort gestoßen und möchte nur sagen, dass dieser Passus nicht stimmt! Auch ein öffentlich zugängliches Privatgrundstück wird nicht von der Polizei und auch nicht vom Ordnungsamt aufgesucht, um einen eventuellen Falschparker/Zuparker in irgendeiner Weise zu ahnden.
Von daher stimmt aber wieder der Rest Deiner Antwort
In der Praxis wird das aber niemand
na ja Uschi2011, stimmt nicht, stimmt doch - soll ja nicht wie im Kindergarten sein...
Tatsache, du solltest nur von dem reden wovon du auch Ahnung hast, hier weißt du scheinbar nicht bescheid...
denn...
stimmt doch...
kleine Anmerkung dazu:
kein OA oder Pol wird von sich aus auf privates Land begeben + mal nachschauen ob alles in Ordnung ist. Aber wenn man angerufen wird muß man sogar (Ordnungsdienstverordnung + ASOG)!!!
Einige meiner Kollegen gehen aber von sich aus auch mal so in öffentl./rechtlich zugängliches Straßenland + ahnden dort Gehwegparker. Also es ist genau so wie ich geschrieben hatte und nicht der Quatsch von dir...
Anders als hier behauptet darfst du nicht einfach abschleppen lassen, auch dann nicht wenn du zugeparkt wurdest. Das Zuparken ist zwar eine Nötigung und somit strafbar, aber du bist auch zur Schadensminimierung verpflichtet, Du hättest z.B in dem Haus nachfragen könne ob einer der Halter des Fahrzeugs kennt. Egal ob da eine Schild ist oder nicht, auf Privatflächen darfst du ohne erlaubnis nicht Parken.
im Haus nachfragen wäre der Kracher gewesen, aber wenn alle Bemühungen versagt blieben könnte er rechtlich auch umsetzen lassen...
Die Frage die bei so etwas immer zu klären ist, ist was Zielführen ist, zunächst einmal würde ich bei so etwas die Hilfe der Rennleitung in Anspruch nehmen, für die ist es nämlich recht einfach den Halter der blockierenden Fahrzeug zu ermitteln, damit riskiert man dann auch nicht auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben, den wenn der Blockiere nicht zahlen will dann hat man die Archkarte gezogen, den dann muss man versuchen auf dem zivilen Klageweg sein Recht zu bekommen. Es ist übrigens auch eine Verdammt schlechte Idee das Fahrzeug abschleppen zu lassen und erst heraus zu geben wenn die Abschleppkosten bezahlt sind, den das ist auch eine Nötigung,
Frage ist - handelt es sich hier um einen Parkplatz auf Privatgrundstück oder auf einem öffentlichen Parkplatz? Wenn sich der Parkplatz auf Privatgelände befindet, kann der Nutzer dieses Parkplatzes sehr wohl ein entsprechendes Schild aufhängen. Denn es kann ja sein eigenes (Kauf-) Grundstück sein oder den Platz gemietet haben. Denn stell Dir mal vor, Du wohnst in einer Mietwohnung - und während Deiner Abwesenheit besorgt sich jemand beim Hausmeister den Schlüssel zu Deiner Wohnung, geht rein und nutzt einfach Deine Wohnung. Was würdest DU denn dann sagen?
Ist es allerdings ein öffentlicher (städtischer) Parkplatz, wo der Parkplatz nicht gemietet wurde, darf er natürlich kein Schild aufstellen.
Ok, ich habs jetzt langsam anhand der Antworten raus, daß es ein Privatparkplatz der Wohnanlage ist und die Leute deswegen Schilder in allen Regenbogenfarben hinmachen können und es dann auch gültig ist. Allerdings bin ICH auch ein Anwohner, der allerdings keinen Platz gemietet hat. Deswegen finde ich schon, dass es legitim war, wenn alle gemieteten Parkplätze mit einem KFZ Kennzeichen versehen sind und an diesm besagten Parkplatz ein verranztes Parken Verboten Schild am Baum baumelt, mich da hinzustellen. Es ist ja für mich nicht ersichtlich, dass diese Person auch wirklich den Platz gemietet hat. Kauf mir jetzt morgen im Baumarkt erst mal ein paar Schilder. Und der Vergleich mit der Wohnnung hinkt. Außer der Parkplatz wäre eingeschlossen gewesen (Kette) und ich hätte mich hingestellt.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Schilds interessiert genausowenig, wie die Frage nach privat oder öffentlich.
Zuparken ist nicht erlaubt.
Aber Parken auf Fremden Parkplätzen ist auch nicht erlaubt, da haben beide etwas überreagiert. Man weiß ja nicht wie die Parksituation vor Ort ist, Auch ich würde mich durchaus hinter so einem "Falschparker" setzen wenn ich ansonsten einen halben Kilometer laufen müsste, ich würde allerdings meine Handynummer aum Fahrzeug zurück lassen. Im Übrigen ist es nicht immer eine Nötigung, wenn ich bereit bin mein Fahrzeug sofort zu entfernen wenn der Falschparker weg möchte und ich ihm ermöglich mich zu erreichen.
Frage ist - handelt es sich hier um einen Parkplatz auf Privatgrundstück oder auf einem öffentlichen Parkplatz?
Nee das ist nicht die Frage - denn so wie es der Fragesteller beschrieben hat ist es eine Privatfläche - nichts anderes!
Auf Privatgelände ist auch ein selbstgemaltes Schild gültig. Es ist nämlich nur ein Hinweis auf eben diese Privatgeländeeigenschaft.
Und so nebenbei: bevor Du Dich über das "bemitleidenswerte Deutsch" des Parkplatzbesitzers beschwerst, geh doch mal in ein anderes Land und versuch es dort mit einwandfreiem Englisch, französisch, polnisch oder türkisch besser zu machen.
Also nächstes Mal nicht auf privatem Stellplatz parken, dann gibts auch kein geschrei.
Du kannst abschleppen lassen. Der Abschleppunternehmer wird aber sein Geld erstmal von Dir haben wollen und Du kannst dann versuchen es zivilrechtlich einzuklagen. In vorliegendem Fall würdest Du vor Gericht mit hoher Wahrcheinlichkeit Recht bekommen. (natürlich sollte Alles gut dokumeniert sein)
Blöd wäre aber z.B. wenn die Abgeschleppte mittellos wäre: Dann bekommst Du Recht und bleibst auf Abschlepp UND Anwaltskosten sitzen
Einfacher wäre es da, das Ordnungsamt zu verständigen.
das gilt übrigens sinngemäß auch für einen Privatparkplatz.
Ganz unabhängig davon, ob das Schild rechtens ist, oder nicht. Das Zuparken ist verboten! OVG Koblenz (Az.: 7 A 34/87).
...sind doch nicht im Wilden Westen
vielen Dank für den Stern ;-))
und...
vielleicht klappt´s ja auch noch mit den Nachtbarn ;-))