Ehepartner mit ins Grundbuch wegen Erbanteil?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meine Frau und ich möchten, falls meine Frau vor mir verstirbt, dass
ihre Kinder aus der vorigen Ehe nicht 50% der Wohnung erben, was ja
jetzt wohl so wäre, kein Testament, 50% Ehepartner (ich), 50% eigene
Kinder, oder?

Wirtschaftlich betrachtet ist das richtig, wobei rein rechtlich die Wohnung der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft zufallen würde. Dein Erbteil würde 1/2 betragen.

Das wäre in unserem Sinne.
Spricht da was gegen, außer den Kosten, die ich aber hinnehmen würde.
Danke

Das machen viele Ehegatten in Form einer ehebedingten Zuwendung. Die Kosten halten sich hierfür in Grenzen. Wenn deine Ehefrau damit einverstanden ist, spricht nichts dagegen. Allerdings gibt es auch andere (erbrechtliche) Gestaltungsmöglichkeiten, wenn es euch nur darum geht, den Kindern nicht den Großteil der Wohnung nach dem Tod deiner Ehefrau zu vererben.

conny888 
Fragesteller
 29.05.2017, 13:50

Danke für die Antwort.

Meine Frau und ich sind der Meinung, dass es der, sagen wir mal, der "eindeutigste" Weg wäre, mich als Eigentümer mit ins Grundbuch zu nehmen; wenn dem so ist, wären die recht hohen Kosten okay. 

Zur "ehebedingten Zuwendung" habe ich folgende Aussage gefunden:
"Die Thematik der ehebedingten oder unbenannten Zuwendungen ist komplex und wurde durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen geprägt."

Das erscheint uns schon mal weniger "eindeutig" und dass da schon mehr zu bedenken ist, als mich "einfach" ins Grundbuch
als Miteigentümer zu nehmen.

Und auch die erwähnten "anderen (erbrechtlichen) Gestaltungsmöglichkeiten" sind ja wohl leichter wieder abänderbar oder sogar anfechtbar, als eine Grundbucheintragung, oder?

Es müsste doch halt sehr viel, sehr genau und sehr professionell formuliert werden, damit ohne mich als Miteigentümer im Grundbuchein beim Erbfall das gleiche erreicht wird. Und das könnte dann vielleicht von eimem durch die Kinder meiner Frau eigesetzten "Winkeladvokat" doch eher angefochten werden, als wenn ich Miteigentümer der Wohnung im Grundbuch bin.

Mal nebenbei:

Es geht uns absolut nicht darum, den Kinder meiner Frau möglichst wenig oder gar nichts von meiner Frau zu vererben. Aber es sollen im Fall des Ablebens meiner Frau wirtschaftlich halt "nur" 25% der Wohnung sein, die ihre Kinder erben sollen.

Und da zur Zeit meine Frau alleinige Eigentümerin der Wohnung ist, wären es wirtschaftlich ja jetzt 50% der Wohnung an Ihre Kinder, nicht gut.

Ronox  29.05.2017, 14:55
@conny888

Das erscheint uns schon mal weniger "eindeutig" und dass da schon mehr zu bedenken ist, als mich "einfach" ins Grundbuch
als Miteigentümer zu nehmen.

Dich "in das Grundbuch eintragen" zu lassen, bedeutet immer, dir einen hälftigen Miteigentumsanteil zu überschreiben. Dafür bedarf es eines Vertrages. Daher habe ich den Begriff der ehebedingten Zuwendung angesprochen. Andere Möglichkeiten wären nur die Schenkung oder ein Kaufvertrag.

Und auch die erwähnten "anderen (erbrechtlichen)
Gestaltungsmöglichkeiten" sind ja wohl leichter wieder abänderbar oder
sogar anfechtbar, als eine Grundbucheintragung, oder?

Abänderbar wäre das nur von euch beiden gemeinsam. Ein Testament bzw. Erbvertrag kann von den potenziellen Erben auch nicht angefochten werden. Aber die Überschreibung des Miteigentumsanteils fühlt sich natürlich sicherer an, das verstehe ich.

conny888 
Fragesteller
 29.05.2017, 15:36

Habe ich das jetzt richtig verstanden, die
"ehebedingte Zuwendung" ist meine Eintragung ins Grundbuch als Miteigentümer?

Oder ist die "ehebedingte Zuwendung" noch eine andere Alternative?

Ronox  29.05.2017, 17:31
@conny888

Die ehebedingte Zuwendung ist einfach ein Begriff, der den dahinterliegenden schuldrechtlichen Vertrag zwischen dir und deiner Ehefrau charakterisiert (weitere schuldrechtliche Verträge wären z.B. ein Schenkungs- oder Kaufvertrag). Die Übertragung des Anteils (dingliches Geschäft) "benötigt" nämlich einen Rechtsgrund. Sie überträgt daher in Erfüllung dieses Vertrages einen hälftigen Miteigentumsanteil auf dich. Bei der ehebedingten Zuwendung handelt es sich nicht um eine Schenkung. Der übertragene Anteil ist im Falle einer Scheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Näheres findest du sicherlich online. Da diese Verträge Alltagsgeschäft von Notaren sind, wird euch euer Notar auch noch entsprechend beraten können.

Lasst Euch beide zu gleichen Teilen ins Grundbuch als Eigentümer eintragen. Dann erben die Kinder wie beschrieben.

Ihr solltet Euch aber über eine Situation Gedanken machen. Was passiert, wenn Deine Frau vor Dir verstirbt, die Kinder nun gemäß Erbe als Miteigentümer eingetragen werden, Du aber später mal zu einem Pflegefall wirst? Wenn dann Umbaumaßnahmen vollzogen werden müssten oder die Immobilie gar verkauft werden muss, weil Kosten für ein Pflegeheim gedeckt werden müssen, hast Du noch immer Miteigentümer, die ein Mitspracherecht haben.

Es wird ja einen guten Grund geben, das Sie Ihren Kindern nicht mehr geben will.
Wäre es dann nicht möglich Sie zu Ent-Erben, sodass sie nur noch ihren Pflichtteil fordern können. Dieser muss dann bar ausgezahlt werden, aber sie hätten kein Anrecht auf die Wohnung.
Beide im Grundbuch natürlich eintragen lassen.

Ihr solltet euch beraten lassen und unbedingt ein Testament machen.

Wenn du nach deiner Frau verstirbst, dann erben die Stiefkinder nichts mehr. Da bekommen deine Nichten/Neffen oder auch Geschwister das restliche Haus. Wollt ihr das?

conny888 
Fragesteller
 29.05.2017, 15:15

Wenn du so fragst, dann wollen wir das so. Die Kinder meiner Frau bekommen im Fall ihres Ablebens 25% des Vermögens meiner Frau und dann ist gut.

Falls ich meine Ehefrau überlebe könnte ich dann ja jederzeit ihre Kinder wieder als Erben einsetzten. (Das denn wohl Erbschaftssteuer anfallen könnte ist uns klar, aber momentan zweirangig).

schelm1  29.05.2017, 16:02
@conny888

Sie könnten die Kinder Ihrer Frau als Erben einsetzen, müssen das jedoch nicht.

Diese Risiko wird einer Mutter instinktiv zu denken geben!

Worauf gründen Sie denn Ihren Anspruch vor dem der leiblichen Abkömmlinge?

Wer versichert Ihre Frau dahingehend, dass Sie das derzeit ihr alleine gehörende Vermögen im Erbfalll nicht mit "Madonna" durchbringen und die lieben Kleinen leer ausgehen?

conny888 
Fragesteller
 29.05.2017, 16:30
@schelm1

Okay, nochmals. Der Anspruch begründet sich so:

Die Ausgangssituation ist, dass die besagte Immobilie "auf dem Papier" im Grundbuch nur meiner Frau gehört, aber zum größten Teil von mir erwirtschaftet wurde. Darum ja jetzt diese Korrektur.

Im Übrigen ist das doch gar nicht unser Problem, meine eigentliche Frage und damit auch nicht zielführend.

Außerdem kann ich Sie beruhigen, die Kinder meiner Frau sind durch den leiblichen Vater, also Ihren Exmann bestents abgesichert, beide Kinder werden mehr als genug erben.

Sie dürfen insgesamt nicht von "durchschnittlichen" Verhältnissen ausgehen.

"Nach Ihnen die Sintflut!"

Es geht doch wohl in erster Linie darum, dass Sie wohnungsmäßig im Falle des vorherigen Ablebens Ihrer Frau absolut sicher bis zu Ihrem eigenen Tod dort wohnen können.

Da reicht es vollkommen, dass Sie von Ihrer Frau ein lebenslängliches Wohnrecht, löschbar mit Todesnachweis des Begünstigten, an der z..Z. genutzten Wohnung,  im Grundbuch abgesichert erhalten.

Später geht die Wohnung dann komplett auf die leiblichen Abkömmlinge Ihrer Frau über, die wohl kaum Ihre Verwandschaft in der Erbfolge gemeinsam mit den eigenen leiblichen Abkömmlingen sehen möchte.

conny888 
Fragesteller
 29.05.2017, 15:27

Das geht leider nicht:

- ich möchte gar nicht bis zum Lebensende in dieser Wohnung wohnen, sondern im Fall des Ablebens meiner Frau 75% des Verkaufserlöses der Wohnnung erhalten, um damit meinen Wohnort selber frei wählen zu können.

- es entspricht absolut nicht der Erwirtschaftung der Wohnung, dass später nur die Kinder meiner Frau die gesamte Wohnung erben würden

schelm1  29.05.2017, 15:33
@conny888

Wenn es Ihnen um schöden Mammon geht, dann wählen Sie einfach statt des Wohnrechtes ein Nießbrauchrecht, das Ihnen dann in gelicher Weise bis zu Ihrem Tode erlaubt, Miete aus der Wohnung zu ziehen.

Meine Ehefrau (keinerlei Ehe-Vereinbarungen) hat alleine auf ihren Namen während unserer Ehe eine Immobilie erworben,

Das Vermögen Ihrer Frau alleine dürfte die wohl sehr ungern zum Nachteil der eigenen Kinder Dritten nach dem eigenen Tod überlassen wollen!?!

conny888 
Fragesteller
 29.05.2017, 15:51

"Nießbrauchrecht" an einer Immobilie macht doch bei einer Immobilie keinen Sinn, die man nicht bewohnen oder vermieten möchte.

Ein Nießbrauchrecht würde der dann wahrscheinlich präferierte Absicht, die Wohnung zu veräußern, um den Erlös 75% und 25% zu verteilen, nicht entsprechen.

Wie ich schon schrieb, wurde die Wohnung nicht aus dem Vermögen meiner Frau erwirtschaftet. Deshalb soll ja jetzt diese Berichtigung stattfinden.

schelm1  29.05.2017, 15:58
@conny888

Wer will denn schon im Besitz seiner vollen geistigen Kräfte und der Erkenntnis, dass er alleine im Grundbuch steht, einen solchen Vorteil zur Zerschlagung von Vermögen zu Ihrem Nutzen aufgeben?

Das mutet doch albern an!

Vielleicht sieht Ihre Frau Sie als verkaufswütigem "Immobilienhai"  schon mit "Pitt Brat" im Bett, Sie Schlingel!?! - und das dann zum Nachteil der eigenen liebgewordenen Kinder?

Da könnte "das Hemd doch näher sein als der Rock"!?!

conny888 
Fragesteller
 29.05.2017, 16:48
@schelm1

ja genau - aber das war doch gar nicht meine Frage.

schelm1  29.05.2017, 18:36
@conny888

Auf die haben Sie vorher bereits hinreichend Antwort erhalten, um dann in der Folge immer neuen Gedanken, abseits der eigentlichen Ursprungsfrage zu entwicklen, auf die Sie nun scheinbar keine Antworten wünschen, die Ihnen nicht so ganz in den Kram passen!?!

conny888 
Fragesteller
 29.05.2017, 19:14
@schelm1

Sie haben, wie schon von mir erwähnt, vollkommen Recht.