ebay verkaufen und hartz 4

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

lasse dir hier nichts erzählen, solange deine Freundin nur private Sachen verkauft, kann das Jobcenter nichts anrechnen. denn es handelt sich um Vermögensumwandlung.

angi3708 
Fragesteller
 15.04.2012, 12:12

jetzt sind wir total verunsichert, also es wurden wirklich nur gebrauchte sachen verkauft, kann man ja auch sehen. zb. kinderkleidung, spielzeug, ihr alten klamotten, schuhe, schwangerschaftbekleidungen.... also nichts neues. soll sie jetzt zur arge gehen und das sagen? oder was soll sie machen?

helmutgerke  15.04.2012, 12:14

folgenden Link zur Info, bevor hier die Sonntagsexperten weder besseren Wissens was Gegenteiliges zu meiner Antwort mitteilen.

Verkauf ohne Gewinn anrechnungsfrei

Bei dem Verkauf von Wertgegenständen wie Kleidung oder anderen Waren sieht das freilich etwas differenzierter aus. Alles was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Vermögen“. Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte Vermögensumwandlung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Ebenso gilt dies, wenn Sachen während des Hartz IV-Bezuges gekauft und verkauft werden.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnung-von-ebay-verkaeufen-bei-hartz-iv-566752.php

angi3708 
Fragesteller
 15.04.2012, 12:19
@helmutgerke

gibts den auch einen bestimmten betrag? sie hat zb im februar für 287 euro ihre kindersachen und spielzeug verkauft. und gleich neue gekauft. vielleicht auch mit kassenzettel nachweisbar?!

helmutgerke  15.04.2012, 12:34
@angi3708

wenn deine Freundin jeden Monat für ca. 300€ aus eigenem Bestand verkauft und dafür neue Anschaffungen vornimmt, dann könnte möglicherweise eine skeptische JC Sachbearbeitung mit Nachfragen kommen.

Solange ihr alles irgendwie glaubwürdig und nachvollziehbar darlegt (evtl. dokumentiert) dann dürfte das schon in Ordnung gehen.

angi3708 
Fragesteller
 15.04.2012, 13:12
@helmutgerke

danke für die hilfe. also wir werden dan gleich morgen mal anrufen und sie wird das dennen erklären und fragen, wie es weiter geht. schade eigentlich wenn sie wirklich was zurück bezahlen müsste. sie hat ein neues kinderzimmer mit dem geld für die kleinen gemacht. :(

helmutgerke  15.04.2012, 13:36
@angi3708

mache dir mal keine negativen Gedanken, sachlich vortragen und dann müsste es klappen.

Falls es dennoch zu unerwarteten Problemen kommen sollte, dann entweder hier wieder melden, oder alternativ in einem Erwerbslosenforum die Frage einstellen.

im www. bietet sich elo-forum.org – sowie tacheles-sozialhilfe.de da an.

berni01  15.04.2012, 15:39
@helmutgerke

Hier kommt ein ganz anderer Aspekt den man auch beachten sollte:

Einige Gerichte sind der Meinung, dass bei mehr als 25 eBay-Angeboten in zwei Monaten oder bei mehr als 100 Bewertungspunkten bereits die Schwelle zum gewerblichen Handel überschritten ist. Dazu einige Beispiele:

Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. (Aktenzeichen 21 C 185/04)

68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist. OLG Frankfurt am 07.04.2005, Aktenzeichen 6 U 149/04

39 Verkäufe in fünf Monaten bei eBay sind „Handeln im geschäftlichen Verkehr“. LG Berlin am 09.11.2001, Aktenzeichen 103 U 149/01

Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06).

Quelle: http://www.wortfilter.de/News/news3423.html

helmutgerke  15.04.2012, 15:51
@berni01

berni01, deine Hinweise sind vom allgemeinen Interesse sehr gut - kannte ich in der Form übrigens auch noch nicht.

Allerdings beziehen sich diese nicht auf die Beurteilung durch ein Jobcenter, sondern beantworten auf jeden Fall die Bedenken von "DahleRieger".

berni01  15.04.2012, 16:24
@helmutgerke

Ok, gebe Dir Recht, aber ich wollte die Sachlage auch nur ergänzen. Für Ebay ist die Seite www.wortfilter.de ein absolutes muss!! Axel Gronen, ein Profi in Sachen Ebay gibt hier wertvolle Tipps, Links und Programme zum besten. Viel Spaß beim lesen.

berni01  15.04.2012, 16:27
@angi3708

Ich rate Dir dringen zu einem weiteren Account bei Ebay und Du solltest ein weiteres Bankkonto eröffnen. Hin und wieder kommt es nämlich vor, das Du Deine Kontoauszüge einreichen musst und dann hast Du ein Problem.

Ansonsten verstehe ich Deine Problematik, aber Du solltest die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen!!

helmutgerke  19.04.2012, 07:09
@angi3708

angi3708 und ich danke für den "Stern"

Sie hat die Pflicht, ihr Einkommen dem Amt zu melden. Bis zu einem gewissen Betrag darf sie Einnahmen haben, aber alles was darüber hinaus geht, wird angerechnet. Meldet sie das nicht und wird dabei erwischt, muss sie nicht nur das Geld zurückzahlen, sondern bekommt auch noch eine Anzeige und gegebenfalls eine 3 monatige Sperre vom Amt.

ja das muß sie melden und wird teilweise angerechnet

Wenn es raus kommt muss sie das natürlich zahlen.

angi3708 
Fragesteller
 15.04.2012, 12:04

oh nein :( alles ?

helmutgerke  15.04.2012, 12:09

@Phoenis52- wie kommst du bloss darauf?

Die Frage ist hierbei nicht was das Jobcenter evtl. anrechnet, wer bei eBay regelmäßig Ware veräußert und sei es nur Kleidung kann vom Finanzamt für gewerblichen Handel haftbar gemacht werden.

Dazu gibt es bei eBay einige sehr interessante Seiten zum Lesen und schreibt jetzt bitte nicht das stimmt nicht, bei mir stand das FA vor der Tür wegen im Schnitt 100,-- mtl die ich mit eBay gemacht habe.

Es gab eine Anklage wegen nicht gemeldeten Gewerbsmäßigem Handel und ich habe ein Kleingewerbe nachmelden müssen. Obwohl ich nur die gebrauchte Kleidung veräußert habe. Die Kunst lag darin zu beweisen, das die Kleidung getragen wurde. und das mach mal. Wenn sie die Steuerprüfung eingefunden hat.

Also mal die eBay Richtlinien lesen

angi3708 
Fragesteller
 15.04.2012, 13:08

ja im text steht doch, dass es gebraucht ist und auf eventuelle fehler zb flecken wurde auch im text hingewiesen. und mhh soll man von fotos die das kind anhatte zeigen ''hier, da hat er das und das getragen'' ? also sie hat von november oder dezember sagt sie. immer wieder was verkauft. und insgesamt für 800 euro verkauft. also wenn man bei ebay mal rein geht. sieht man ja doch dass die kinderkleidungen in pakete mal für 100 oder 150 euro weggehen.

DahleRieger  15.04.2012, 13:14
@angi3708

war bei mir auch so, mit Büchern und Kleidung

das Finanzamt hat es Ruhe gegeben als ich dafür ein Kleingewerbe angemeldet hatte.

helmutgerke  15.04.2012, 15:55
@DahleRieger

Beurteilung durch Finanzamt und Jobcenter sind zwei himmelweite Unterschiede.

Frage mal jemanden der als Selbständiger aufstockende Leistungen (ALG II) bezieht.

Da wird durchaus seitens Finanzamt im Rahmen der EkSt-Erklärung ein Verlust bescheinigt und vom Jobcenter ein enormer Gewinn ermittelt.

berni01  15.04.2012, 16:20

Danke, Du bestätigst meinen Kommentar.