Wie viel kann ich als Jugendliche verdienen wenn Mutter ALG 2 bezieht?

5 Antworten

Wenn du dauerhaft nebenbei etwas dazu verdienen möchtest und nicht nur einen Ferienjob machst,dann geltend ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll für dich !

Dein Einkommen überweist dir ja dann dein Arbeitgeber ( AG ),damit hat das Jobcenter dann nichts zu tun,nur wird dir dein Einkommen dann nach Abzug von Freibeträgen auf deinen Bedarf ( Leistungen ) angerechnet,die deine Mutter derzeit noch für dich bekommt.

Du hast dann vom Bruttoeinkommen zunächst einen Grundfreibetrag von 100 €,ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch von deinem Brutto bzw.Nettoeinkommen abgezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen,dazu käme dann sonstiges Einkommen wie Kindergeld / Unterhalt usw.

Das gesamte anrechenbare Einkommen wird dann mit deinem Bedarf verglichen und sollte dann noch ein Bedarf bestehen bekommt deine Mutter diesen für dich wie jetzt auch als so genannte Aufstockung gezahlt.

Würdest du also angenommen 300 € Brutto = Netto verdienen läge dein Freibetrag bei 140 €,es blieben 160 € anrechenbares Einkommen und diese würden deiner Mutter von deinen Leistungen abgezogen,die musst du ihr dann aus deinem Einkommen selber zahlen,es blieben dir also deine 140 € Freibetrag.

Wenn du angenommen 450 € Brutto = Netto verdienen würdest hättest du 170 € an Freibetrag und 280 € würde das anrechenbare Erwerbseinkommen betragen.

Solange du noch zur Schule gehst oder eine Maßnahme machen würdest,unter 25 wärst und keine Vergütung dafür bekommen würdest,könntest du dir pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200€ ohne Anrechnung auf deinen Bedarf dazu verdienen.

Der Ferienjob darf aber nicht bei deinem AG - gemacht werden wo du schon nach der Schule arbeitest,denn dann handelt es sich nicht um einen reinen Ferienjob,auch dürftest du dann nach den Ferien keine Berufsausbildung beginnen in der du dann eine Vergütung bekommst.

100€+ Fahrtkosten + 20 % vom  den restlichen Verdienst darfst du behalten oder du gehst ehrenamtlich arbeiten und darfst  200 e Aufwandsentschädigung + Fahrtkosten bekommen und behalten !

Ich muss leider den anderen beiden widersprechen. Du hast einen Freibetrag von 100€, im dem nichts abgezogen wird. Ab dem Zeitpunkt, wo du mehr als 100€ verdienst, bekommst du nur noch 20% von deinem Verdienst. Also kannst du bei einem 450€ Job, maximal 170€ verdienen.

wenn du arbeitest hat das nichts mit deiner mutter zu tun, dem amt interessiert das nicht

Anjalawliet 
Fragesteller
 08.02.2017, 15:36

Das dachte ich auch, aber viele Leute die ich gefragt habe, genauso wie meine Mutter sind da anderer Meinung. Habe oft gelesen, dass mir grundsätzlich 100 Euro zusteht und von dem restlichen Geld dann ein bestimmter Prozentsatz abgezogen wird, aber ich weiß nicht genau ob das stimmt/wie viel und ich wusste nicht, wonach ich genau googlen sollte.

sozialtusi  08.02.2017, 15:37
@Anjalawliet

Nicht von DEINEM Geld wird abgezogen, sondern vom ALG2-Satz.

MiezeKatzchen  08.02.2017, 15:41
@Anjalawliet

Nicht du beziehst ALG 2 sondern deine mutter. du willst dir was dazu verdienen, nicht sie. Ihr seid 2 unterschiedliche personen. Zudem bist du minderjährig, du kannst ja nichts dafür das deine mutter nicht arbeitet. Da wäre es ja allein von der logik her lächerlich wenn du nicht genau so viel verdienen könntest wie andere

isomatte  08.02.2017, 16:21
@MiezeKatzchen

Du hast vom SGB - ll keinen Plan !

Lavendelelf  08.02.2017, 17:15

Mieze - du solltest solche Fragen besser nicht beantworten, da du (sorry) keine Ahnung davon hast. Du verwirrst den Fragesteller mit deiner falschen Antwort und deinem Kommentar lediglich.

Beide leben in einem Haushalt. Das ist hier ausschlaggebend.