Ebay Verkäufer zwingt mich auf Kauf?

19 Antworten

Wenn du bei Auktionsende der Höchstbietende warst, wurde ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer geschlossen.

Welchen Sinn würde ein Vertrag machen, wenn Käufer nicht mehr bezahlen und Verkäufer nicht mehr liefern müssten.

Wenn du einen Artikel zum Schnäppchenpreis ersteigerst, verlangst du ja sich auch, dass der Verkäufer dir den Artikel liefert, auch wenn der Kaufpreis, eigentlich viel zu niedrig wäre.

eBay-Rechtsportal Allgemeine Informationen Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. 

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

(Quelle: eBay)

Google-Tipp: § 433 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag).

Hi,

Da der Verkäufer im Recht würde dieser gewinnen.

Du hast ein Gebot abgegeben und die Auktion gewonnen. Somit ist das ein rechtsverbindliches Geschäft zustande gekommen.

Beim nächsten mal lese bevor bitte bevor Du irgendwo drauf drückst: Wenn man ein Gebot bei ebay abgibt steht dort immer das es verbindlich ist!

Dagegen machen kannst Du nichts. Nur auf freiwilliger Basis könnte der Verkäufer das Geschäft abbrechen, aber, warum sollte er? Es ist nicht sein Problem wenn Du auf was bietest was Du nun nicht mehr willst. Und Spaßbieter sind nicht gerne gesehen.

Also komme Deinen vertraglichen Pflichten nach und bezahle die Ware die Du gekauft hast.

Und ja, als Privatverkäufer muss er den Artikel nicht zurück nehmen. Das kann man nicht stornieren/retounieren/ etc. so wie bei gewerblichen Verkäufern.

Gruß

Stelle Dir vor, der Verkäufer hat RECHT!

Du gibst ein Gebot ab, gewinnst, Verkäufer nimmt Dein Angebot an!

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Vertrag ist zustande gekommen!!!

Du musst jetzt den Vertrag erfüllen!!!

Es wird sonst nur noch teurer für DICH!!!!

Der Verkäufer bekommt in einem zivilrechtlichen Verfahren Recht - und du hast weitere Kosten am Hals. Und das nicht nur, weil ebay das schreibt, sondern weil Du einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen hast:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html

Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.
Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über "Sofort-Kaufen" erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.
Beim Erwerb eines Artikels von einem gewerblichen Verkäufer haben Sie jedoch in der Regel die Möglichkeit, sich von dem Vertrag durch Ihr Widerrufsrecht wieder zu lösen.

Da es sich um einen privaten Verkäufer handelt, besteht auch kein Widerrufsrecht.

Du hättest halt nicht bieten dürfen.

Es ist nicht der VERKÄUFER, der dich zwingt, sonder der Gesetzgeber.

Du hast einen rechtgütligen Vertrag abgeschlossen, den du erfüllen musst.

Sprich: Du hat GEKAUFT und musst BEZAHLEN.

Sagen "Nee, will ich nicht mehr!" geht nicht.

Was er machen kann? Inkasso einschalten, gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, dich auf Zahlung des geldes und Annahme des Artikels verklagen, usw.

UND er bekommt IMMER Recht.

Und ALLES wird für DICH teuer, weil ALLE Kosten dir in Rechnung gestellt werden.