Ebay: Käufer behauptet Brief nicht bekommen zu haben?
Hallo Habe etwas in bebay verkauft, für 17,50€ . Die Ware war halt klein, das ich es in einen Dina 5 umschlag weggeschickt habe für 1,45€ an Porto. Empfänger behauptet das es nicht angekommen ist und möchte das Geld jetzt zurückhaben.
Ich bin Privatverkäufer. In meiner Anzege stand drin: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." War ein Artikel für sofortkauf von 17,50euro mit kostenlosem versand. Ich muss fairer Weise sagen das ich dem Käufer keine andere Versandmöglichkeit angeboten habe,
Muss ich jetzt wirklich dafür Haften und den Käufer das Geld zurückzahlen?
4 Antworten
Das kommt drauf an, wie der Käufer bezahlt hat. Hat er mit PayPal gezahlt, zahlt PayPal das Geld zurück, wenn er dort einen nicht erhaltenen Artikel meldet. Ich würde an Deiner Stelle einen online-Nachforschungsantrag stellen und dem Käufer die Auftragnummer mitteilen, damit er Deinen guten Willen sieht. Übrigens kann ein Käufer jederzeit einen vesicherten Versand anweisen.
Nein, natürlich nicht. Aber wenn er gefordert hätte, dass Du es per Einschreiben oder als Paket versendest, hättest Du es machen müssen. Aber die meisten wollen ja so wenig wie möglich Versandkosten zahlen.
Nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten.Hier gilt § 447 Abs.1 BGB. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Wohnsitz des Verkäufers), so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.http://www.ebay.de/gds/Haftung-bei-Verlust-auf-dem-Postweg-Gefahruebergang-/10000000177201111/g.html?clk\_rvr\_id=750528983763
Nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten.
Eben. Und das muss er erstmal nachweisen. Fraglich, ob das ohne Einlieferungsbeleg möglich ist.
Du bist nicht haftbar und er kann das Geld von dir laut Gesetz nicht zurückverlangen. Bei einem Versandkauf liegt das Risiko beim Käufer und du als Verköufer bist aus jeglicher Pflicht o.ä draußen, sobald du den Artikel beim Versandunternehmen abgegeben hast.
So wie das klingt scheinst du an einen Betrüger geraten zu sein. Ist mir auch oft passiert. Gibt eben immer mehr schwarze Schafe. Paypal am besten nur noch mit versichertem Versand anbieten oder generell nur Überweisung. (Das riet mir übrigens auch ein Mitarbeiter von eBay am Telefon)
Nein, ignorieren.
Ja.
Dumm. Du bist haftbar bis die Ware angekommen ist. Und in dem Fall wäre Einschreiben sinnvoll gewesen. DU musst nachweisen, dass der Brief angekommen ist. Das kannst du so nicht
Der Gewährleistungssauschluss greift hier nicht
Die Wahrscheinlichkeit, dass du hier betrogen wirst, ist recht hoch, hilft aber nix.
Das stimmt nicht, bei einem Privatverkauf geht das Risiko auf den Käufer über. Was Du schreibst, trifft nur auf gewerbliche Anbieter zu.
**AUTSCH! Mein Fehler!**
a. Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Hätte man nur bei Ebay gucken müssen!
http://www.ebay.de/gds/Versandrisiko-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-/10000000005717031/g.html
Das stimmt nicht, bei einem Privatverkauf geht das Risiko auf den Käufer über.
Das trifft hier aber nun leider nicht zu, da der Fragesteller vermutlich keinen Nachweis für den Versand hat. Und daran wird das ganze dann kläglich schweitern.
$447 BGB sagt zwar aus, dass der Verkäufer zwar nicht beweisen muss, dass der Brief angekommen ist. Jedoch muss er sehr wohl nachweisen können, dass der Brief der Post übergeben wurde
Wie? ich kann den Brief im nachhinein noch versichern lassen?