Ebay als minderjähriger was ausversehen gekauft kann aber nicht bezahlen was jetzt?

12 Antworten

Der Vertrag ist nichtig wenn du es nicht mit deinen eigenen frei verfügbaren Mitteln gekauft hast.

Droitteur  19.12.2016, 12:24

Er ist insbesondere schwebend unwirksam, solange noch nicht gezahlt wurde.

wukon 
Fragesteller
 19.12.2016, 12:33

ich verstehe nicht was das bedeutet

Chogath  19.12.2016, 14:04
@wukon

Sag einfach dass das Geld von deinen Eltern war und für Schulbücher vorgesehen war. 

Droitteur  19.12.2016, 14:46
@wukon

Das bedeutet, dass kein Zahlungsanspruch gegen dich besteht, solange du noch nicht gezahlt hast.

War das ein privater oder ein gewerblicher Verkäufer.

Bei einem gewerblichen Verkäufer ist die Sache eindeutig. Da hätte der Käufer, egal ob nun minderjährig oder nicht, in jedem Fall ein Rücktrittsrecht.

Schwieriger wird es bei einem privaten Verkäufer. Um es klar zu sagen. Du hast etwas gekauft, obwohl du wusstest, dass du es nicht bezahlen kann. Die Geschichte vom "ausversehen" gekauft, wird dir wohl kaum jemand abnehmen.

Damit bist du von eine Anzeige wegen Betruges in der Tat nicht mehr weit weg.

wukon 
Fragesteller
 19.12.2016, 12:29

ja es war ein privater Kauf auch wenn ich erst 17 kommt es dann zu Anzeige oder wie?

Interesierter  19.12.2016, 12:33
@wukon

Könnte passieren. Dein "ausversehen" gekauft wird dir kaum jemand abnehmen. Bei Sofortkäufen kann man teilweise einen Preis vorschlagen. Ich vermute mal, das hast du getan. Nun, einen Preis vorzuschlagen, zu dem der Andere dann nur noch ja sagen braucht, das ist der Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages. Das heisst, deine Kaufabsicht tritt hier offen zutage.

Diese zu äussern, ohne das entsprechende Geld dafür zu haben, ist streng genommen Betrug.

Dein Alter würde nur dann etwas daran ändern, wenn du unter 14 wärst. Dann wärst du nicht strafmündig.

Dem Kaufvertrag an sich könnten deine Eltern widersprechen und ihn damit auflösen. Die Straftat steht deswegen aber trotzdem im Raum.

wukon 
Fragesteller
 19.12.2016, 12:32

und da ich ja keine wahre erhalten habe kann man es doch gar nicht anzeigen

Interesierter  19.12.2016, 12:33
@wukon

Das ist ein Irrtum! Die Straftat wurde mit der Bestellung begangen. Ob der Verkäufer dir Ware geschickt hat oder nicht, ist dafür vollkommen ohne Bedeutung.

Droitteur  19.12.2016, 12:57

Ich sehe da keine Strafbarkeit. Man hatte ja nicht die Absicht, sich etwas liefern zu lassen, ohne zu zahlen. Das wäre selbst bei vorhandener Kaufabsicht unproblematisch, so dass ich auch kein Problem mit der Glaubwürdigkeit sehe.

Interesierter  19.12.2016, 12:59
@Droitteur

Wenn ich etwas kaufe, von dem ich sicher weiss, dass ich es nicht bezahlen kann, dann ist das Betrug.

Wenn ich weiter ein falsches Alter vorspiegele, um überhaupt in diese Situation zu kommen, wird der Betrugsverdacht verstärkt.

Ich sehe sehr wohl eine Strafbarkeit.

Droitteur  19.12.2016, 13:02
@Interesierter

Er hat aber nichts gekauft. Und selbst jemand, der etwas bei Ebay kaufen würde, würde auch nicht glauben, dass er vor Zahlung beliefert wird.

hepla  24.04.2017, 03:34
@Droitteur

Mit einem Preisvorschlag, den der Verkäufer angenommen hat, hat er gekauft.

Und das ohne das Geld zu haben, obwohl das bei ebay dran steht, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag über den Betrag, der beim Preisvorschlag angegeben wurde, eingegangen wird.

Noch ausführlicher kann man es doch nicht schreiben...

Droitteur  25.04.2017, 17:51
@hepla

Das scheint dir ja besonders wichtig zu sein - seit die Frage gestellt wurde, ist schon einige Zeit vergangen.

Worauf möchtest du denn hinaus? Willst du sagen, dass der Fragende sich doch strafbar gemacht hat?

Ich würde deinen Eltern bescheid geben damit du dir nicht noch mehr Ärger einhandelst :D

und in Zukunft vielleicht vorsichtiger mit dem herumspeilen auf Webseiten sein damit so etwas nicht nochmal passiert .

LG Skyler

Wenn du 17 bist bist du eingeschränkt Geschäftsfähig, heißt du im Klartext du kannst Dinge kaufen, aber keine Verträge abwickeln. Dieser Fall ist anfechtbar, denn wenn du kein Geld auf dem Konto hast mit dem du Bestellt hast, solltest du in Raten zahlen.. Das DARFST du mit 17 aber noch garnicht, weshalb du eigentlich safe bist. Du solltest aber deine Eltern informieren.

Hoffe ich konnte helfen,
lamareiter13

Da du als Minderjähriger einen Kaufvertrag eingegangen bist, ist dieser Kaufvertrag schwebend unwirksam, so lange bis deine Eltern zustimmen oder aber sich dem widersetzen.

Insofern solltest du definitiv, bevor weiterer Schaden eintritt, deine Eltern davon in Kenntnis setzen, damit sie sich mit dem Verkäufer auseinandersetzen und den Kaufvertrag rückabwickeln können.