Dürfen wir einen Pavillon, den wir bestellt haben und aufgebaut haben, wieder zurückschicken?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

14 Tage ist das Widerrufsrecht, das nimmt man bei Nichtgefallen oder anderen Nichtigkeiten. Ggf. trägt man dort die Kosten für den Rückversand selbst.

Was du beschreibst ist ein Mangel und da greift die Gewährleistung und die läuft idR 2 Jahre. Alle Kosten trägt da der Händler/Verkäufer.

Also melde dich bei dem und erzähl es ihm und nicht uns.

Na klar, wenn das Produkt mangelhaft ist, dann könnte es auch nach Ablauf dieser Frist umgetauscht werden.

Natürlich könnt ihr den zurückschicken, schliesslich habter ja Zeugen die bestätigen dass die Risse beim Auspacken schon vorhanden waren.

Von einer Nutzung würde ich allerdings nicht schreiben.