Reicht auch eine Kopie des Kassenbons zur Reklamation?

4 Antworten

Lass dir doch jeweils pro Artikel einen separaten Bon geben, das geht. Musst nur an der Kasse vorher bescheid sagen.

Es reicht auch eine Kopie (z.B. werden auch viele originale Kaufbelge/Kassenbons auch zu Buchhaltungszwecken archiviert, daher reicht i.d.R. auch eine Belegkopie). Aber wenn du gewerblich weiterverkaufst, dann bist du der Gewährleistungsgeber und nicht mehr der Händler. Also dein Kunde (Käufer) hat das Recht sich im Gewährleistungsfall sich an dich zu halten und du kannst dann dich an deinen Händler (Vorlieferanten) halten.

er braucht das original, damit im geschäft klar ist, dass der bon auch zu diesem produkt gehört. ansonsten könnte man ja auch das produkt irgendwo anders ohne rückgaberecht kaufen und dann mit einem kopierten bon eines identischen produktes zurückgeben. das wollen die geschäfte vermeiden. also brauchst du für eine reklamation denselben bon. du kannst aber an der kasse sagen, dass sie dir den bon 4 mal ausdrucken sollen, bzw pro produkt einen neuen bon machen sollen. den wunsch werden die dir dann schon erfüllen.

jurafragen  01.11.2014, 17:35

Eine sehr interessante Theorie. Den Beweis, dass irgendetwas in einem bestimmten Geschäft gekauft wurde, kann aber auch anders erbracht werden, als durch Vorlage eines Original-Kassenbons.

Der Käufer kann sich ja einfach an Dich halten. Du haftest ihm gegenüber für die Mangelfreiheit.