Dürfen Minderjährige allein nach Frankreich reisen?

4 Antworten

Ein Hotelzimmer buchen dürfte ihr, denn es handelt sich hierbei um einen "Acte usuel" bzw. einen "Acte de la vie courante". Der Hotelpförtner wird euch ja wohl kaum Nachts auf die Strasse setzen mit dem Argument, dass ihr noch nicht volljährig seit, besonders da dies im Konflikt mit euren Interessen wäre (contraire à l'intéret de l'enfant). PS: Das "interet de l'enfant" ist in Frankreich so hoch angesiedelt, dass es quasi jede Art von Recht zerstört. 

Trotzdem würde ich in diesem Fall nicht zu viel auf Paragraphen rumreiten, ein kurzer Anruf im Hotel und es herrscht Klarheit. 

Mit Erlaubnis der Eltern, der Hotelier ist nicht verpflichtet euch ein Zimmer zu geben. Deine Eltern sollen das Zimmer Buchen und es vermerken lassen , oder ihr geht in eines die Kein Empfang und Lockt euch ein mit der CB

Die Eltern tragen das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der Personensorge nach § 1631 Abs. 1 BGB.

Dieses wird gesetzlich grundsätzlich nicht beschränkt, so dass Minderjährige sich auch nachts draußen aufhalten können, wie die Eltern es erlaubt haben. In krassen Fällen kann dies eingeschränkt sein, zum Beispiel bei Reisen von Kleinkindern in fremde Kulturkreise.

Bzgl. der Hotelübernachtung, Bahnfahrt und weiteres brauchst du die Einwilligung der Eltern, es handelt sich dabei um ein rechtlich nachteiliges Geschäft. Evtl. wird das jeweilige Hotel ein vertragliches Verhältnis ablehnen.

Mehr zur der Vollmacht, findest du unter den Begriffen "Reisevollmacht für Minderjährige".

DahliaxD 
Fragesteller
 16.05.2015, 19:29

Danke dir!:) Also ist es - mit Vollmacht der Eltern - möglich, dass mein Bruder und ich mit Allem drum & ddran (Hotel...) das Konzert besuchen?

Haglaz  17.05.2015, 01:53
@DahliaxD

Wie ein Hotel- und Konzertbesuch im jeweiligen Land reguliert ist, weiß ich nicht. In Deutschland gibt es dazu gesetzliche Bestimmungen, insbesondere im JuSchG. Über das jeweilige Recht des Landes sollte man sich in diesen Belangen informieren. Zumindest steht jedoch die Freizügigkeit der Reise selber nicht im Wege.

dernese  16.05.2015, 20:34

Nur dass der Aufenthalt in Frankreich überhaupt nichts mit deutschem Recht zu tun hat. 

Haglaz  17.05.2015, 01:49
@dernese

Die Regelungen über die Reisevollmacht für Minderjährige weichen teilweise in den jeweiligen Unionsländern leicht ab.

Zum IPR vergleiche zum Beispiel Art. 7 Abs. 1 EGBGB.

Die unionsrechtliche Reisefreiheit verhindert gegenteilige Gesetze.

Nein, dass wäre Vernachlässigung der Aufsichtspflicht! Grade weil ihr noch in ein Hotel geht…

DahliaxD 
Fragesteller
 16.05.2015, 18:56

Und angenommen wir würden eine Genehmigung von unseren Eltern bekommen? Ich bin ja fast volljährig und mein Bruder ist auch kein kleines Kind mehr, das wäre also im Prinzip kein Problem...

Havenari  17.05.2015, 13:10

Hat sich die Gesetzeslage diesbezüglich in den letzten 35 Jahren erheblich geändert? In meiner Jugend war es völlig normal, dass Jugendliche kurze oder auch längere Urlaube ohne volljährige Begleitung unternahmen und dann meist in Jugendherbergen abstiegen.